Wärmedämmung eines häuschens Baujahr 1930

Diskutiere Wärmedämmung eines häuschens Baujahr 1930 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Ich möchte ein kleines Siedlerhäuschen ,BJ ca 1930, d.h. praktisch ungedämmt, teils unterkellert (Betondecke), einstöckig mit Spitzdach,...

  1. Klama

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    Ich möchte ein kleines Siedlerhäuschen ,BJ ca 1930, d.h. praktisch ungedämmt, teils unterkellert (Betondecke), einstöckig mit Spitzdach, wenigstens ein wenig vor allem von aussen dämmen. Da es sich um ein Mietobjekt handelt (Elektrospeicherheizung) möchte ich auch nicht zu grossen Aufwand treiben. Haltbarkeit der Dämmung kann durchaus begrenzt sein. Welche Materialien kann man da verwenden, ohne aufwändige Mauervorbereitung?
    Gibt es etwas, das wenigstens eine gewissen Effekt hat und das man leicht anbringen kann, ohne Nebenwirkungen ( z.B. Schimmel??)
    Perfektion wird gar nicht erst angestrebt. Helfen davon vielleicht schon Windschutznetze ein wenig? Styroporplatten etc an die Kellerdecke???
    Korkplatten (o.ä.) auf das Laminat?
    Wer hat noch eine Idee????
    Was kann man tun???
     
  2. #2 Pirellitx31, 27.10.2010
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    wenn man Maßmahmen ergreift, dann lieber einige wenige, die aber dafür richtig. Styropor unter der Kellerdecke wäre schonmal gut wirksam gegen Fußkälte. Wichtig ist, dass die Dämmplatten ausreichend dick sind (abhängig von Raumhöhe im Keller). 10cm wäre durchaus empfehlenswert.

    Ansonsten kommen wohl nur Maßnahmen in Frage, die die Behaglichkeit fördern, wie zB Korktapeten, dicke Vorhänge oder auch Kork- oder Teppichböden. Diese Materialien fühlen sich warm und behaglich an, bringen aber nichts nennenswertes in Punkto Energieeinsparung.

    Wenn das Spitzdach nicht ausgebaut ist sondern als Dachboden fungiert, käme auch eine Wärmedämmung oberhalb der Decke in Betracht.
     
  3. Julius

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    Bist Du denn Eigentümer oder Mieter jener Hütte?
    Welcher Etat steht für die Maßnahmen zur Verfügung?
     
  4. Klama

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    ich bin nur Mieter, da der Vermieter bei vergleichsbar niedriger Miete nichts investieren will, bin ich selber gefragt!
    Vielen Dank für die bisherigen Ratschläge!
     
  5. Julius

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    Hast Du denn dann zumindest die (schriftliche) Erlaubnis des Vermieters, solche Maßnahmen durchzuführen???
    Dort sollten diese dann ja auch konkretisiert sein.
     
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