Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen?

Diskutiere Bauvertrag aus wichtigem Grund kündigen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Kennt jemand von Euch interessante Rechtssprechungen/Urteile zu diesem Thema? In unserem Fall errichtet der GÜ eine Doppelhaushälfte...

  1. #1 anette81, 28.10.2010
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    Hallo!
    Kennt jemand von Euch interessante Rechtssprechungen/Urteile zu diesem Thema?

    In unserem Fall errichtet der GÜ eine Doppelhaushälfte "schlüsselfertig". Der Rohbau ohne Dachstuhl ist fertig, allerdings stellt der GÜ Forderungen, dass wir 6T Euro zahlen sollen, da die Trennwand (zwischen Nachbar und uns) von uns ohne vorherigen Auftrag durch uns bezahlt werden soll.
    Der GÜ hat uns zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass wir dafür zahlen sollen und nun ist die Angelegenheit bereits beim Anwalt.

    Allerdings hat nun unser GÜ unserem Rechtsanwalt geschildert, wir hätten die Unwahrheit gesagt und "zahlreiche Phantasien spielen lassen". Desweiteren hat der mit Baustoppp gedroht, wenn wir nicht zahlen.

    In der Praxis steht unsere baustelle tatsächlich seit einem Monat still.

    Nun fragen wir uns ob es Gerichturteile darüber gibt wie einfach ider schwierig es ist einen Bauvertrag so zu kündigen dass wir keinen finanziellen Schadeb davon tragen.

    Ich möchten neben der Meinung unseres Rechtsanwalts noch weitere Meinungen bzw. bisherige Urteile zu rate ziehen, um entscheiden zu können was wir als nächstes tun sollen.
    Es gibt bei solchen Anschuldigungen leider kein vertrauensverhältnis mehr.
     
  2. #2 Tom Köhl, 28.10.2010
    Tom Köhl

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    Hmm... was sagt denn Euer Anwalt (hoffentlich für Baurecht) dazu?

    Wegen Streit um 6.000 EUR den gesamten Vertrag kündigen? Oder habt Ihr nur auf einen geeigneten Anlass gewartet um das Projekt fallen zu lassen?

    VG,
    Tom
     
  3. #3 Baufuchs, 28.10.2010
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    Baufuchs Gast


    Wenn das eine DHH ist, dann muss die Trennwand doch von vornherein im Auftrag enthalten gewesen sein, denn ohne hätte man die DHH doch gar nicht bauen können.

    Also: Was soll das für eine Trennwand sein und wieso zusätzlich bezahlen?

    Das muss der GÜ doch begründet haben.
     
  4. #4 Baldbauherr, 28.10.2010
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    Hallo Anette!

    Was steht denn im Vertrag? Was bedeutet ohne vorherigen Auftrag? Wolltet Ihr eine Doppelhaushälfte ohne Trennwand? Ist mir nicht ganz klar, bin aber auch kein Experte.
     
  5. #5 Wolfgang38, 28.10.2010
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    Bei uns werden viele DHH auch erstellt, wenn die 2. Hälfte noch nicht gebaut bzw.. verkauft ist. dann bleibt nach Erstellung der einen Wand meist die rote (unverputzte) Ziegelwand sichtbar. Diese wird dann oft auf eigene Kosten vom Besitzer der einen, hier ersten DHH auf dessen Kosten isoliert. Wahrscheinlich auch oft, weils vorher vergessen wird zu vereinbaren.
    Ich glaube, dass ist dem TE passiert!
     
  6. #6 Baufuchs, 28.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, fehlende Dämmung ist für mich aber was anderes als das hier:

     
  7. #7 TraurigerBauher, 28.10.2010
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    Hallo,

    Kündigungen "aus wichtigem Grund" sind immer Ermessensurteile, von daher immer riskant, und sie werden fast immer mit einem Vergleich entschieden - so informierte mich mein Anwalt.

    Da der Rohbau schon fast steht (und jetzt ohne Dach im Winter natürlich leidet) halte ich das für eine - ich weiß, leicht gesagt als außenstehender - unglückliche Entscheidung, da jetzt anzufangen zu streiten.

    Der Schaden, der Euch dadurch entsteht, könnte leicht mehr werden als 6000 €.

    Ihr müsst da mit dem Anwalt zusammenarbeiten. Wenn ihr diesem nicht vertrauen könnt, sucht Euch einen anderen, aber übers Internet werdet Ihr da nichts ausrichten können.

    Alles Gute
     
  8. #8 RMartin, 28.10.2010
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    Wichtig ist doch wie immer, was wie im Vertrag vereinbart ist.
    Gibt doch hoffentlich eine Leistungsbeschreibung? Was steht da drin welche Wände Leistungsumfang des GÜ sind?

    Dann gibt es doch bestimmt einen Plan (wahrscheinlich kein Ausführungsplan, aber ausgereifter 'Entwurfsplan'), der ebenfalls Vertragsbestandteil ist anhand dessen zu sehen ist was der GÜ zu bauen hat?!
     
  9. oberh

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    Hi Anette!

    Habt Ihr eine Trennwand - oder hat jeder für sich eine.
    Bei entsprechenden Material (Dicke, Dichte etc.) kann dem Schall- und Brandschutz durchaus genüge getan werden.
    Solltet Ihr aber eine zweischalige Wand zzgl. Dämmung eingebaut haben, dann entstehen natürlich Mehrkosten.

    Wer diese zu tragen hat, sollte aus den Vertragsdokumenten hervorgehen.

    Zu den Rechtsprechungen - mein Anwalt sagte mal - Urteile und ihre Begründungen können hilfreich sein - jedes Gericht entscheidet aber für sich im Einzelfall vollkommen autarg.

    In meinem Vertrag steckt eine Klausel, die man nur mit rechtlichem Hintergrund durchschaut.
    Sie soll ausschließen, dass man den GU bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund nicht für Mehrkosten heranziehen kann.
    Aus Sicht "meines Anwalts" ist diese Formulierung nichtig, da nicht direkt durchschaubar - wie die Gerichte das wohl sehen werden?

    Herr Pädagoge ...
    "Anlass gewartet um das Projekt fallen zu lassen?"
    ... wieso direkt so negativ?
    Für MICH sind auch 6T € kein Pappenstil ...
     
  10. #10 Baufuchs, 29.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Tolle Nummer, je blöder der Bauherr, desto länger der Vertragstext??

    Muss ich jetzt keine Steuern mehr zahlen, weil ich die Steuergesetze nicht kapiere?
     
  11. #11 Tom Köhl, 29.10.2010
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    Kann ja nicht jeder Vermesser sein.

    1) 6T sind vermutlich für niemanden hier ein Pappenstiel.
    2) Genau aus diesem Grund ist das Ziel und das Vorgehen verwunderlich - erwartungsgemäß heißt "mit einem blauen Auge herauskommen" bei Verträgen solcher Größenordnung (vgl. "Vergleich" (s.o.)) Verlust in einer Höhe, die ebenfalls "kein Pappenstiel" sein wird.
    3) Wenn die Bauherrin also aufgrund der geschilderten Situation (den Vertragstext kennen wir ja nicht) aus dem Vertrag aussteigen will bedeutet das für die Bauherrin mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eben nicht, dass das Projekt nach Kündigung und Vergleich sie nichts gekostet hätte.
    4) Da ich solche Überlegungen zur Beratungspflicht des Anwalts hinzurechne, gehe ich davon aus dass die Fragestellerin darüber und die Höhe des Risikos ebenfalls informiert ist.
    5) ...und hier schließt sich der Kreis: wenn ein solches Projekt aufgrund eines Streits um 6T scheitert, dann stimmt was nicht. Das soll nicht heißen, dass es Peanuts sind.
    6) Und aus all diesen Gründen komme ich zu dem Schluss: da wird möglicherweise eine Gelegenheit genutzt um aus dem Vertrag aussteigen zu können - ansonsten macht das Ganze weder wirtschaftlich noch rational einen Sinn.

    Vielleicht klärt sich ja manches, wenn die Fragestellerin mal endlich antwortet.

    Gruß,
    Tom
     
  12. #12 Karlheinz, 29.10.2010
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    Meiner Meinung nach eignen sich die von der Threaderstellerin geschilderten Problemstellungen grundsätzlich nicht zur Diskussion in diesem Forum. Der eingeschaltete Anwalt kann sich durch den existierenden Vertrag durcharbeiten und auch den Sachverhalt, um den es geht, aufarbeiten - wir können das nicht. Es fängt schon damit an, dass die Threaderstellerin von "GÜ" redet - das kann stimmen oder auch nicht. "Kündigung aus wichtigem Grund" gibt es bei Dauerschuldverhältnissen wie z.B. Miete, aber nicht beim Werk- oder Kaufvertrag (angelesenes Halbwissen lässt grüßen). Natürlich kann man unter Umständen auch aus Kauf- oder Werkverträgen herauskommen - dann hat man aber den Vertragsgegenstand (in diesem Fall die DHH) nicht. Ob das wirklich das ist, was die Threaderstellerin möchte, soll sie mit ihrem Anwalt besprechen.
     
  13. bernix

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    ...ähmm...die Problemstellung eignet sich schon, du siehst ja welche Diskussionen schon ausgelöst wurde...

    Erste Frage natürlich nach wie vor: Was ist mit Trennwand gemeint?
    Da hier ja sicher nicht die Mauer gemeint sein kann.. (oder doch?) kann es ja eigentlich nur die Dämmmaßnahme sein weil die zweite Hälfte noch nicht gebaut wird....
    Die Maßnahme hätte aber auch Zeit bis der Bau steht, bzw bis zum nächsten Winter...sehr seltsam deshalb dass hier der weitere Baufortgang davon abhängig gemacht wird.

    Aber vielleicht kriegen wir da noch Details....:biggthumpup:
     
  14. Julius

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    Fangen wir mal mit der einfachsten Frage an:

    Wem gehört das Grundstück im Moment???
     
  15. #15 anette81, 25.11.2010
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    Oh je, und ich dachte schon hier hätte niemand geantwortet, weil per Email keine Antwort kam.
    Entschuldigt, dass ich mich jetzt erst melde.

    Also.

    Das Grundstück gehört uns, aber wir mussten mit dem GÜ bauen, das Grundstück war also daran gekoppelt.

    Die Zwischenwand ist vertraglich mit "6cm Dämmung" geregelt, allerdings entstand zum Zeitpunkt als das Grundstück noch der alten Beseitzerin gehörte, das Problem, dass der Nachbarsgiebel überragt und unser haus aus diesem Grund um 70cm versetzt gebaut werden musste und nun eine Gasbetonwand die Lücke ausfüllt.

    Nun waren wir zwischendurch bei unserem Rechtsanwalt und dieser erklärte uns, die ehemalige Besitzerin würde die Kosten tragen müssen, außerdem hätten wir diese zusätzliche Wand nicht beauftragt sondern der GÜ selbst )hierzu gibt es Zeugen).

    Warum wir am liebsten kündigen würden sind große zeitliche Verzögerungen, absolute Unehrlichkeit des GÜ und mangelhafte Bauleitung.
    Desweiteren zahlt der GÜ den Handwerkern zu wenig bzw. nichts, sodass diese nie zu Ende arbeiten und sich der Bau verzögert.
    Ich frage mich wie viel ein Bauherr aushalten muss bis er aus einem solchen Vertrag heraus kommen kann.
    Im Februar soll das Haus fertig werden und wir haben schon fast Dezember und stehen im Rohbau ohne Dach.

    Dabke sehr, dass Ihr Euch bisher die Zeit für mich genommen habt. Ich werde jetzt jeden Tag hier reinschauen
     
  16. #16 RMartin, 25.11.2010
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    Es ist immer das 'alte Lied'.
    Sind denn alle unschönen Umstände, oder auch evtl. anders ausgedrückt; Vertragsbrüche des Auftragnehmers offiziell schriftlich dokumentiert? (In Form von Mängelrügen und sonstigen entspr. den Umständen gerechtfertigten Briefschreiben.)

    Aber da Ihr ja schon einen Rechtsanwalt habt, sollte dieser Wunsch Eurerseits mit diesem besprochen werden.

    Die Kündigung eines Bauvertrages ist immer eine sehr delikate Sache und kann u.U. viel Geld kosten (bzw. das kostet eigtl. immer Geld; nur halt dann von Fall zu Fall verschieden wers zahlt).
     
  17. #17 anette81, 25.11.2010
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    Hallo!
    Ich habe erst kürzlich angefangen alles schriftlich abzufassen und dem GÜ per Einschreiben zuzusenden.
    Laut RA soll ich jedes Gespräch notieren und wir fotografieren alles ab, was wie gemacht wurde.
    Desweiteren haben wir einen Architekten an unserer seite, der den bau überwacht.
    Aber alle raten uns tatsächlich davon ab, dem GÜ zu kündigen, was wohl tatsächlich sicherer sein wird.
    Wie gesagt, seitdem mir diese Umstände klar sind schreibe ich alles auf und setze beispielsweise Fristen.

    Danke für Deine Antwort!
     
  18. #18 Karlheinz, 25.11.2010
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    Mal abgesehen davon, dass sich die Version des GÜs sicher anders anhören wird als Deine (und dass Werkverträge immer noch nicht gekündigt werden können - man nennt das Rücktritt!), musst Du Dich auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten einstellen. Die erste Problematik: Bist Du zum Rücktritt berechtigt, hast Du hinreichend Nachfristen mit Ablehnungsandrohung gesetzt etc. Die zweite Problematik: Selbst wenn der Rücktritt rechtswirksam ist (worüber Du Dich, wie gesagt, jahrelang vor Gericht mit dem GÜ auseinandersetzen wirst) - jetzt bist Du zurückgetreten, auf Deinem Grundstück steht aber ein in Dein Eigentum übergegangenes, vom GÜ errichtetes Gebäude, so dass der GÜ gegen Dich Ansprüche auf Wertausgleich hat. Auch darüber kann man sich jahrelang über mehrere Instanzen hin streiten.

    Wenn Du und der GÜ offensichtlich nicht mehr miteinander reden könnt: Gibt es irgendjemanden, der das kann? Wäre der GÜ bereit, Dich gegen Zahlung einer Abstandssumme aus dem laufenden Vertrag zu entlassen (Achtung: Anwalt hinzuziehen!).
     
  19. #19 rudi1106, 25.11.2010
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    Seit wann können denn Werkverträge nicht mehr gekündigt werden? Das würd mich ja jetzt mal genauer interessieren...
     
  20. #20 Karlheinz, 25.11.2010
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    sorry, habe mich verkürzt ausgedrückt - ich meinte natürlich, dass Werkverträge nicht aus wichtigem Grund gekündigt werden können, darum geht es ja in diesem Thread.
     
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