Lichtschacht in denkmalgeschütztem Altbau

Diskutiere Lichtschacht in denkmalgeschütztem Altbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Alle, da ich im Bezug auf Architektur ein ziehmlicher Laie bin, hoffe ich dass man mir hier mit meinem Problem weiterhelfen kann. Also:...

  1. mowgli

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    Hallo Alle,

    da ich im Bezug auf Architektur ein ziehmlicher Laie bin, hoffe ich dass man mir hier mit meinem Problem weiterhelfen kann.
    Also: Wir haben vor uns eine Eigentumswohnung zu kaufen und hierfür ein Objekt in die nähere Auswahl gezogen. Die Wohnung befindet sich in einem denkmalgeschützten Albau im Souterain (2.UG). Da das Haus an einem Hang gelegen ist, kommt nur auf einer Seite Licht in die Wohnung, was heißt dass mindestens zwei Räume komplett ohne Tageslicht sind.
    Nun habe ich mir überlegt, dass man dem ganzen evtl. mit zwei Lichtschächten beikommen könnte um auch von der hangaufärtsgewandten Seite Tageslicht zu bekommen. Allerdings weiß ich nicht inwiefern das technisch und vor allem baurechtlich möglich währe und wie viel das ganze dann kostet. Was die Höhe des Hangaufwärts liegenden Gehwegs über der Zimmeroberkannte angeht sollte es schon möglich sein, allerdings weiß ich nicht was da noch alles für Probleme auftauchen könnten.
    Da die Wohnung eben aufgrund dieses Mankos allgemein recht günstig ist, währe es kein großes Problem hier auch etwas Geld reinzustecken (ca.10.000 - 20.000€ währe mir das ganze wert).

    Vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja -> Verwaltung fragen
    Nein = Projekt [​IMG]
    Ja -> Kosten ermitteln lassen
    Kosten exorbitant = Projekt [​IMG]
    Kosten im Rahmen = weiterdenken
     
  3. mowgli

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    danke schön für die schnelle Antwort.
    An welche Stelle wendet man sich da konkret? Bauamt der jeweiligen Stadt? Der bisherige Besitzer meinte zwar dass der Umbau möglich und zulässig sei, allerdings hat er ja auch ein Interesse daran den ganzen Kasten loszuschlagen.
    Gibt es irgendetwas allgemeingültiges unter welchen Umständen so etwas möglich ist und unter welchen nicht?
     
  4. #4 ReihenhausMax, 02.11.2010
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    Laß auch klären, ob die Wohnung auch als Wohnung genutzt werden darf.
    Hier gabs neulich mal einen Fall, wo jemand etwas was Wohnung gekauft
    hat, was rechtlich wegen bestimmter Randbedingungen nicht als Wohnung
    genutzt werden darf.
     
  5. mowgli

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    Die Wohnung kann als Wohnung genutzt werden und wird es auch schon - die bisherigen Bewohner haben sich wohl damit abgefunden, dass ihr Schlafzimmer und ihre Küche ohne Tageslicht sind
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 02.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Da gehts doch schon los.
    Schafzimmer sind Aufenthaltsräume, die der Nutzung entsprechend zu belichten (Natürliches Licht!!!) und zu belüften sind!!!
    Ergo kann das Schlafzimmer kein Schlafzimmer sein!
     
  7. mowgli

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    Danke schön, das wusste ich bisher noch nicht...
    Wir hatten den Fall bei einer zuvor besichtigten Wohnung, bei der sich nach etwas Recherche rausgestellt hat dass das ausgebaute Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt werden durfte, da es aus Feuerschutzgründen ursprünglich nicht als solches Vorgesehen war - dass es bei Kellern/Souterrainwohnungen auch entsprechende Regellungen gibt war mir nicht klar und kam bisher auch nicht in Betracht, da der entsprechende Raum ja als Schlafzimmer genutzt wird (was freilich nix über die Zulässigkeit der Nutzung aussagt).
    Kann man so etwas mit den angesprochenen Lichtschächten umgehen? Und wenn ja: Ist so etwas ein übliches Vorgehen bei denkmalgeschützten Altbauten oder sollte man eher die Finger davon lassen?
    Wie gesagt ist die Wohnung recht günstig (wohl aufgrund der Lichtverhältnisse) und liegt ca. 35.000€ über dem was in der Gegend üblich ist - insofern hätte ich nix dagegen etwas reinzuinvestieren.
     
  8. mowgli

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    Pardon, es muss natürlich heißen 35.000€ UNTER dem in der Gegend üblichen
     
  9. KlausK

    KlausK Gast

    Frage den Denkmalpfleger des Ortes, was möglich ist. Bei einem Kollegen durfte nur die Strassenseite nicht verändert werden, Gebäuderückseite war egal. Sollte die Wohnung aber gar kein Wohnraum sein, muss die Kette von Ralf weiter oben noch ein wenig ergänzt werden.
     
  10. #10 Viethps, 05.11.2010
    Viethps

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    Man kann es ihm ja auch noch deutlicher machen: Souterrain bedingt, daß das Geschoss nur zu 1/3 im Erdreich steht ( direkt vor dem Fenster ) und das die Böschung einen definierten Winkel nicht überschreiten darf.

    Mit irgendwelchen Lichtschächten bleibt das ein Bunker.....:shades

    Joe
     
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