Baulast soll eingetragen werden

Diskutiere Baulast soll eingetragen werden im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Experten, unser Haus steht kurz vor der Fertigstellung und nun flatterte ein Brief ins Haus, mit folgendem Inhalt (Auszug): wie Sie...

  1. #1 dksonne, 03.11.2010
    dksonne

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    Brandenburg
    Hallo Experten,

    unser Haus steht kurz vor der Fertigstellung und nun flatterte ein Brief ins Haus, mit folgendem Inhalt (Auszug):

    wie Sie örtlich bereits nachvollziehen können, werden Grundstücke von XY mit Anbindung an die Straße XY als öffentlich rechtliche Verkehrsfläche vom
    Stadtplanungsamt XY betreffs ihrer bauordnungsrechtlichen Zuordnung nach § 34 BauGB behandelt.

    Ungeachtet dessen sind die Grundstückseigner mit Anbindung an die o.a. Straße XY, in sofern Sie Verkehrsflächen im Innenbereich von XY (Anlage) erworben haben, gemäß § 1008 und 1009 BGB Miteigentümer einer Besitzgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten.

    In unserer Eigenschaft als Grundstücksteilalteigentümer sind wir gebeten worden für eine erste Gruppierung von Miteigentümern der Privatstraßen A, B und C ein gemeinschaftliches Geh- Fahr- und Leitungsrecht in Form einer sogenannten BAULAST im Baulastenverzeichnis des Stadtplanungsamtes XY zu beantragen und in folge zu unterzeichnen.

    Besagte Baulast würde nur auf den Verkehrsflächen, wie diese auf der beiliegenden Skizze rosa markiert sind ruhen, so dass Ihr Grundstück keine Wertminderung sondern eine Wertsteigerung erfährt :irre, in dem allen beteiligten Grundstücken der Vorzug des § 34 BauGB zuzuschreiben wäre.

    Um einen ordnungsgemäßen Baulastenantrag stellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine notarielle Vollmacht, die wir gern in einem Gruppennotariat beurkunden möchten, so dass vor dieser beabsichtigten Beurkundung auch noch Fragen an den Notar beziehungsweise an den Unterzeichner dieses Schreibens gerichtet werden können...


    Nun unsere Fragen dazu:

    Unser Grundstück ist von 2 dieser Wege betroffen. Wir haben damals beim Kauf unseres GS den Weg in vollem Umfang und in voller Höhe des m²-Preises erstanden. Notariell wurde damals keine Baulast beurkundet und es war auch keine hinterlegt.

    Kann man nun im Nachgang einfach eine Baulast eintragen lassen?
    Wertsteigerung bezieht sich sicherlich auf den § 34 BauGB und nicht im Allgemeinen, denn meiner Meinung nach ist das für uns eher eine Wertminderung des Grundstückes.

    Können wir auch sagen, das wir das nicht wollen? Was für Konsequenzen könnten uns dann erwarten?

    Sollen wir einen Anwalt einschalten/kontaktieren?

    Bei einer evt. Zustimmung unsererseits, könnte man vom Verkäufer Geld zurück verlangen? Denn wir wissen von unseren Nachbarn, das Sie nur 5,- €/m² bezahlt haben, anstatt wie wir den vollen m²-Preis.

    Desweiteren dürfen wir bereits nach § 34 BauGB bauen und sind bald fertig.

    Ich hoffe ich konnte die Sachlage erläutern. Ich danke schonmal für die Hilfe.

    Viele Grüße
     
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