Architekt notwendig bei Umbau Garage in Wohnraum?

Diskutiere Architekt notwendig bei Umbau Garage in Wohnraum? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Sehr geehrtes Forum, eine gute Freundin beabsichtigt eine Garage in Wohnraum zu verwandeln und ich stehe nun davor für sie den Bauantrag...

  1. #1 Muddy Fox, 04.11.2010
    Muddy Fox

    Muddy Fox

    Dabei seit:
    16.03.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ort:
    Engelskirchen
    Sehr geehrtes Forum,
    eine gute Freundin beabsichtigt eine Garage in Wohnraum zu verwandeln und ich stehe nun davor für sie den Bauantrag (Nutzungsänderung) zu stellen. Meine Frage ist nun, ob es zwingend erforderlich ist für den Bauantrag, dass ein Architekt als Entwurfverfasser eingetragen sein muss.

    Kurze Beschreibung: Die Garage befindet sich im Haus (Neubau 2003) und wurde nie als solche benutzt. Stellplätze weiterhin ausreichend vorhanden, Doppelcarport neben dem Haus. Außenwände komplett isoliert. Es muss "lediglich" das Garagentor gegen ein Fenster/Tür Element ausgetauscht werden und der Betonboden durch einen Aufbau isoliert werden.
    Geeignete Fachkräfte für den Umbau habe ich bereits kontaktiert.

    Da hierbei keine Statik angepasst werden muss, sehe ich persönlich nicht die Notwendigkeit eines Architekten.
    Die Bauzeichnungen und Ansichten habe ich bereits entsprechend angepasst.
    Aktuelle Flurkarten und amtl. Lagepläne sind bereits vorhanden.

    Könnte ich, wenn ein Entwurfverfasser notwendig ist, ggf als dieser eingetragen werden? (Mein Beruf ist Dipl.Ing. Elektrotechnik)

    Besten Dank im Voraus für Antworten.
     
  2. #2 Thomas B, 04.11.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Kurz und knapp: NEIN.

    Um einen Plan einreichen zu können müssen Sie "bauvorlageberechtigt" sein. Dies setzt ein gewisses maß an Qualifizierung voraus. Für kleinere Projekte (dieses könnte (!!!) ein solches sein) genügt häufig der Abschluß eines entsprechenden Studiums (Arch. o. Bau.Ing.) oder auch der Nachweis, daß man Maurer- o. Zimmerermeister ist. Ggf. kann auch ein Bautechniker vorlageberechtigt sein. Bei größeren Projekten muß man als Architekt in der jeweiligen Arch.kammer eingetragen sein.

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 Baufuchs, 04.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hier zum Nachlesen

    Da in Wohnraum umgenutzt werden soll, fällt das Vorhaben auch nicht unter "kleinere Projekte" gem. §53
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich wußte es, E-Ing. können (fast?) alles. :D

    Na, hoffentlich hast Du Dich da nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt. ;)

    Also, zurück auf Start, und dann noch einmal von vorne....aber richtig.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Thomas B, 04.11.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Folgende Fragen stelle ich mir:
    - wieso macht (will machen) E-Ing so etwas? Weil "gute" Freundin?
    - wieso nicht jemanden kontaktieren, der sich mit so etwas auskennt (Arch./ Bau.Ing.)
    - kann ein E-Ing. so etwas können und wenn JA, wo gelernt?

    Thomas
     
  6. #6 Muddy Fox, 04.11.2010
    Muddy Fox

    Muddy Fox

    Dabei seit:
    16.03.2008
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ort:
    Engelskirchen
    Besten Dank für die bisherigen Antworten. Wie es aussieht benötige ich einen Architekten....:(

    ..kann ein E-Ing. so was => ich habe ein Haus 1993 selbst Kernsaniert und ein weiteres 2007.

    ..- wieso nicht jemanden kontaktieren, der sich mit so etwas auskennt => habe ich ja. In Absprache mit den Fachbetrieben für Fenster/Türelement und Innenausbau für den Boden habe ich ja die komplette Umbaumaßnahme geplant. Mir geht es nur noch darum, ob nun noch zusätzlich ein Architekt im Bauantrag auftauchen muss. (Diese nicht unerheblichen Kosten möchte ich gerne sparen).

    Beste Grüße
     
  7. #7 Schwarz, 04.11.2010
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    und ich dachte immer das wären die maschinenbauingenieure. :28:

    nein, kann auch ein baungenieur sein oder jemand aus den nachfolgenden erläuterungen aus §70 bauo nrw

    "§ 70 Bauvorlageberechtigung

    [...] (3) Bauvorlageberechtigt ist, wer
    1. die Berufsbezeichnung ”Architektin” oder ”Architekt” führen darf,
    2. als Mitglied einer Ingenieurkammer in die von der Ingenieurkammer-Bau NRW geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen, soweit diese an die Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer geknüpft sind,
    3. aufgrund des Baukammerngesetzes die Berufsbezeichnung ”Innenarchitektin” oder ”Innenarchitekt” führen darf, durch eine ergänzende Hochschulprüfung seine Befähigung nachgewiesen hat, Gebäude gestaltend zu planen, und mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von
    Gebäuden praktisch tätig war,
    4. aufgrund des Baukammerngesetzes die Berufsbezeichnung ”Innenarchitektin” oder ”Innenarchitekt” führen darf, für die mit der Berufsaufgabe der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten verbundene bauliche Änderung von Gebäuden,
    5. aufgrund des Ingenieurgesetzes als Angehörige oder Angehöriger der Fachrichtung Architektur (Studiengang Innenarchitektur) die Berufsbezeichnung ”Ingenieurin” oder ”Ingenieur” führen darf, während eines Zeitraums von zwei Jahren vor dem 1. Januar 1990 wiederholt Bauvorlagen für die Errichtung oder Änderung von Gebäuden als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser durch Unterschrift anerkannt hat und Mitglied der Architektenkammer oder der Ingenieurkammer-Bau ist,
    6. die Befähigung zum höheren oder gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst besitzt, für ihre oder seine dienstliche Tätigkeit. [...] "


    schwarz
     
  8. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi!

    Einmal abgesehen davon, wer bauvorlagenberechtigt ist oder nicht ...

    In diesem Falle würde ich es erst einmal selbst versuchen.
    Ein persönliches Gespräch beim Bauamt wirkt da oft Wunder.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Oder schlgt ganze Läden voller Türen zu, die ein Planer geschickt hätte umgehen können.
     
  10. #10 Schwarz, 05.11.2010
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    :28: stimmt genau!

    die situation hat sicher jeder planer hier schon erleben dürfen.

    schwarz
     
  11. Ortwin

    Ortwin

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    hab ich
    Ort:
    Oberfranken
    Auch ich würde es an deiner Stelle so machen, wie oberh es vorschlägt. Man muss nicht immer mit Kanonan auf Spatzen schießen und es geht hier auch nicht um die Genehmigung einer Wohnanlage mit 28 Parteien inkl. Tiefgarage, sondern lediglich um das Umwidmen einer vorhandenen Garage in Wohnraum. Warum soll das ein Elekto-INGENIEUR nicht könnnen?
    Ich habe manchmal das Gefühl, dass hier einige Forumsteilnehmer den Gärtner beauftragen, um ihre 150 qm Rasen einmal wöchentlich schneiden zu lassen. Der ist ja schließlich der Fachmann....
    Lasst bitte die Kirche im Dorf.
    .
    Ein schönes WE wünscht Ortwin
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Warum, Ortwin? Weil wir nichts ausser Garage wissen.
    Das kann alles mögliche bedeuten - mit der Folge, dass es von absolut unzulässig (Grenzgarage - kann auch ein Fachmensch nix dran ändern) über simpel (kann ein Laie alleine) bis hin zu knifflig gehen kann.
    Und bei knifflig versauen die Laien meist alle Chancen, die man als Fachmensch gehabt hätte.
     
  13. #13 Thomas B, 05.11.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ..weil er nicht bauvorlageberechtigt ist!!!!

    Aber natürlich kann er die von ihm gezeichneten (und unterzeichneten!) pläne gerne beim zuständigen Bauamt vorlegen...mal gucken was passiert.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    ganz lapidar:
    - wärmeschutz?
    - raumhöhe?
    - .. ?
    alles kein problem? dann ab zum stempelaugust :p
     
  15. #15 planfix, 05.11.2010
    planfix

    planfix Gast

    yippiiiiiiiii,
    wer will schon einen großauftrag zur garagenumplanung von einem, der alles selber kann?
    wäre doch schön, wenn er im amt bekommt, wonach er verlangt :mega_lol:
     
  16. #16 Thomas B, 05.11.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    und vor allem fremgeplant (E.Ing.) und dafür dann die eigene Rübe (Haftung) hinhalten.....also nöö....
     
  17. #17 planfix, 05.11.2010
    planfix

    planfix Gast

    ach thomas, jeder bekommt was er bestellt. ist zwar josefs spruch, aber ich weiß, dass es so läuft. das ist ein naturgesetz. manchmal dauerts nur ein bisschen, aber die lieferung kommt sicher an.
     
Thema: Architekt notwendig bei Umbau Garage in Wohnraum?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. umwandlung garage in wohnraum

    ,
  2. nutzungsänderung garage in wohnraum

    ,
  3. garage im haus zu wohnraum umbauen

    ,
  4. forum umwandlung garage in wohnung,
  5. nutzungsänderung garage zu wohnraum,
  6. integrierte garage als wohnraum umbauen,
  7. garagenumbau in wohnraum im Haus integriert,
  8. nutzungsänderung garage wohnraum,
  9. garage zum wohnraum umbauen ,
  10. garage als wohnhaus umbauen,
  11. Was kostet der Umbau einer Garage als Wohnhaus? ,
  12. aus carport Wohnraum machen ,
  13. garage als zimmer umbauen nrw,
  14. garage umbauen zur wohnung Baurecht hessen,
  15. scheune als wohnraum ausbauen statiker,
  16. nutzungsänderung kosten architekt www.bauexpertenforum.de,
  17. garage wohnraum umbauen,
  18. nutzungsänderung garage kosten,
  19. Brauche ich eine baugenehmigung wenn ich aus einer garage ein zimmer machen will,
  20. garage zu wohnraum umbauen kosten,
  21. nutzungsänderung garage als wohnraum,
  22. esd kostet es eine Garage in einem Wohnraum umzubauen,
  23. kosten umbau garage wohnraum,
  24. garage in ferienwohnung umbauen,
  25. garage als wohnung umbauen
Die Seite wird geladen...

Architekt notwendig bei Umbau Garage in Wohnraum? - Ähnliche Themen

  1. Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart

    Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart: Hallo zusammen Wir suchen für einen kleineren Innenausbau in Böblingen einen Architekten im der Ecke Süd Stuttgart/Böblingen. Wenn hier jemand...
  2. Hebeanlage lt Architekt zwingend notwendig

    Hebeanlage lt Architekt zwingend notwendig: Hallo, ich und meine Frau bauen derzeit ein EFH mit Hanglage. Da der Schacht für die Entwässerung an der Oberkante des Hanges liegt, und das Haus...
  3. Architekten ändern Dimensionierung des Hauses. Neue Baugenehmigung notwendig?

    Architekten ändern Dimensionierung des Hauses. Neue Baugenehmigung notwendig?: Hallo zusammen, wir haben die Baugenehmigung für unser Haus seit Mitte Februar. Im Rahmen der Ausführungsplanung stellen die Architekten fest,...