Wohnflächenangabe

Diskutiere Wohnflächenangabe im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben vor kurzem einen Vertrag für einen Hausbau unterschrieben. War ein schon fertig geplantes Haus, das mit knapp 125m²...

  1. Frett

    Frett

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    Hallo zusammen,

    wir haben vor kurzem einen Vertrag für einen Hausbau unterschrieben. War ein schon fertig geplantes Haus, das mit knapp 125m² Wohnfläche angeboten wurde.
    Das war uns aber etwas zu klein, deswegen lassen wir uns vertraglich zusichern lassen, dass unser Haus 10m² mehr Wohnfläche besitzt.

    Kürzlich kamen jetzt die Pläne für die Baueingabe und siehe da, die endgültige Wohnfläche unseres Hauses wird nur knapp 127m² betragen.
    Dass von der usprünglichen "brutto"-Wohnfläche noch 3% für Putz abgezogen werden leuchtet mir noch ein. Aber es werden dann nochmals eine m² für die Dachschrägen abgezogen.

    Ist es rechtens hier eine Wohnfläche zu suggerieren, die schlichtweg nicht vorhanden ist ? Denn so wie ich die Gesetzestexte verstehe muss man die Schrägen von der Grundfläche abziehen und nicht von der Wohnfläche. Somit hätte wohl auch das usprüngliche Haus keine 125, sondern eher 118m² gehabt.

    Schonmal vielen Dank im Voraus
    Gruß
    Frett
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Wer heute noch Wohnflächen mit 3% Putzabzug rechnet (nach II Berechnungsverordnung), der hat eh keine Ahnung.
    Zur Erläuterung
    Eine festgeschriebene Berechnungsregel gibts nur Wohnungen, die staatlich gefördert werden. Diese heisst heute "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV).
    Allerdings gibt es auch keine andere Regelung zur Ermittlung der Wohnfläche, daher wird die WoFlV in aller Regel auch für andere Wohnräume eingesetzt.

    Sowohl in der IIBV als auch in der WoFlV werden Flächen von < 2 > 1 m Raumhöhe zu 50% und Flächen < 1 m Raumhöhe gar nicht mitgerechnet.

    Bei Häusern mit einem Drempel < 2 m muss die Wohnfläche also zwangsweise kleiner als Fläche sein, die mit Bodenbelägen belegt wird!

    Weiterhin ist in den Berechnungen die Berechnungsgrundlage und der Planungsstand anzugeben!
     
  3. oberh

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    Hi!

    Welche Berechnungsgrundlage steht in Deinem Werkvertrag?

    DIN 277 ?
    DIN 283 ?
    Oder die von Ralf genannten?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    [X] gar keine

    :mega_lol:
     
  5. Frett

    Frett

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    wir haben in den bauunterlagen ein berechnungsformular nach $42-44 der zweiten Berechnungsverordnung.
    also wohl eher ersteres.

    sind die jeweiligen grundflächen angegeben und die dazugehörigen abzugsflächen.

    unten kommt dann als "grundflächensumme bei fertigmaß" 130,91 raus (Grundfläche 140,93 und Abzugsflächen 10,02)

    Jetzt werden aber nach §44 Abs. 3 II BV nochmals 3% abgezogen (3,93m²)
    Warum das ?
    Ich denke der Paragraph behandelt doch genau die Abzugsflächen die oben schon abgezogen sind, also alle Dachschrägen etc.
    Oder fällt hier noch etwas an ?

    Ich verstehe einfach noch nicht ganz ob das ganze hier kleiner gerechnet wird als es wirlich ist.
    Außerdem ist bei der Berechnung kein Abzug von 3% wegen Putz mit dabei, das hatte mir der gute Herr Architekt nur am Telefon erzählt.

    Thanks
    Frett
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich sage doch II BV ist Jahren Geschichte, weg, erledigt, abgehakt.

    Heute wird nach WoFlV gerechnet und die rechnet ganz ohne pauschale Abzüge!
     
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