Auffahrt Garage welche Form

Diskutiere Auffahrt Garage welche Form im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir müssen über eine Länge von 7,5m eine Höhe von 1,4m erreichen um in die Garage zu kommen. Gibt es irgendwelche Vorschriften oder kann...

  1. Scar17

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    Hallo, wir müssen über eine Länge von 7,5m eine Höhe von 1,4m erreichen um in die Garage zu kommen. Gibt es irgendwelche Vorschriften oder kann mir jemand sagen, wie so eine Auffahrt fachgerecht ausgeführt werden muß.
    Jemand hat mir gesagt in S-Form. Also oben möglichst eben, dann steil und unten wieder in eine Art Kurve auslaufend.
    Unser Gartenbauer hat die Auffahrt jetzt in einer Art Bogen gemacht. ALso von der Garage geht es relativ eben raus, damit man nicht aufsitzt, danach geht es in einer Steigung bis runter und läuft nicht aus, sondern endet so, daß ein richtiger Knick zur Strasse entstanden ist.

    Wir können zwar mit unseren Autos vorwärts reinfahren und rückwärts raus. Wenn wir rückwärts reinfahren setzen wir auf. Wenn wir mal ein tieferer gelegtes Fahrzeug haben wird es schwierig.
    Der Gartenbauer sagt, daß es so sein muß.
    Ich habe leider nirgendwo im INternet Bauanleitungen etc. gefunden, wie eine Auffahrt fachgerecht durchgeführt wird.

    VG
    CHristian
     
  2. #2 gunther1948, 05.11.2010
    gunther1948

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    hallo
    probiers mal vorwärts mit vollem kofferraum, wird glaub ich auch nix.

    gruss aus de pfalz
     
  3. Scar17

    Scar17

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    und ist so etwas ein Mangel? Meine Erachtens schon. Gibt es da VOrschriften oder Idealbilder einer Einfahrt?
     
  4. #4 wasweissich, 05.11.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja.
    meines erachtens auch
    es gibt einige diskusionen hier im forum .

    1,4m auf 7,5 m ist ohne grossartige verrenkungen zu lösen , wenn man es denn kann .
     
  5. Scar17

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    ich habe leider keine enstprechenden Diskussuionen im Forum gefunden. UNter welchen Stichtwörtern soll ich denn suchen? Auffahrt etc. brachte kein Ergebnis
    Christian
     
  6. #6 wasweissich, 05.11.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    im moment weiss ich nicht mehr , zu welchen gelegenheiten wir es diskutiert hatten , muss selber erst suchen .

    etwas geduld , dann werden sie geholfen:hammer:
     
  7. THEO

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    Ich hab´s mal mit Böschungswinkel versucht, da kommt schon einiges :konfusius
     
  8. #8 gunther1948, 05.11.2010
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    hallo
    18 % ist schon heftig den pass darfste mit wohnwagen nicht mehr fahren.
    einfache methode mit 3 brettern hilfskonstruktion bauen .
    langes brett = wagenlänge 2 bretter mit 14 cm bodenfreiheit im abstand der achsen aufschrauben und dann probefahren auf dem planum.

    gruss aus de pfalz
     
  9. #9 Manfred Abt, 06.11.2010
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  10. #10 wasweissich, 06.11.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    danke , manfred
     
  11. #11 Venylomat, 06.11.2010
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    ... warum raten und rätseln

    ... denn es gibt auch in Bayern eine Garagenverordnung - die hilft als Anhaltspunkt auch für eine private Garagenauffahrt, denn die Garagenverordnungen sollen gewährleisten, dass im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge (Tief-) Garagen sicher und unfallfrei befahren können.

    Das beinhaltet grundsätzlich eine Kuppen- und Wannenausrundung, i.d.R. mit halb so großer Neigung wie die Hauptrampe.

    Guckst Du hier: http://www.archifee.de/garagen/3.html

    Wenn's mit dem Platz knapp werden könnte: Holzlehre vom Auto basteln und probieren.

    Schönen Gruß, V.
     
  12. #12 wasweissich, 06.11.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lieber landschaftsarchitekt:

    die garagenverordnung gilt nur für grossgaragen , wo auch der anfänger mit seinem testarossa klarkommen muss .

    es handelt sich aber nicht um eine solche .

    und die archifeegeschichte ist hier völlig fehl am platze . da müssen bestimmt keine 50 autos rein.
     
  13. Scar17

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    Danke Manfred, der erste Link ist genau das was ich suchte. Da kann man genau die Form nachvollziehen.Genau wie danach geschrieben wird: Obe flacher, Mitte steiler und unten wieder flacherm bzw ausgerundet. Vielen Dank für die Hilfe.
    Christian
     
  14. #14 Venylomat, 02.12.2010
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    da wir nicht wissen


    ob es sich hier nicht vielleicht doch um einen Testarossa handelt, ist die Garagenverordnung selbstverständlich eine gute Quelle, weil's damit auf der sicheren Seite ist.

    Es ist auch egal, ob die Kuppen- und Wannenausrundungen 'rund' oder als Rampen mit halber Neigung gegenüber der Hauptneigung ausgeführt werden (wobei letzteres sicher leichter abzustecken und zu pflastern wäre - gell, Herr Vorarbeiter ?).

    Schönen Gruß,

    V.
     
  15. #15 wasweissich, 02.12.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich brauche solche krücken nicht , ich kann laufen.....
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 02.12.2010
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    Also - die Hochbau- und Gala-Planer, die ich kenne, machen sowas im CAD oder auf dem Reissbrett.

    Die Sprache des Ingenieurs ist schliesslich die Zeichnung und nicht die Seifenkiste.

    1,40 auf 7,50 ist aber auch echt haarig. Wer hat denn da die Garage hingeplant, ohne vorher mal die Zufahrt auszuziehen???
    :mauer
     
  17. #17 alex2008, 02.12.2010
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    Wenn der Planer seine Hausaufgaben gemacht hat und auch einen Plan mit den wirklich notwendigen Angaben gemacht hat ist es kein Hexenwerk so was abzustecken.
    Straßenbauer lernen dass im 2. Ausbildungsjahr
    Und wenns wie so oft auf der Baustelle vom Ausführenden passend gemacht und gelöst werden muß ist dass auch keine Raketenwissenschaft. Hier trennt sich dann halt nur die Spreu vom Weizen und die Leute mit angeborenen oder im Schlaf angeeigneten Fähigkeiten haben dann ihre Schwierigkeiten.
     
  18. #18 gunther1948, 02.12.2010
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    hallo
    im schneider tabellenbuch ausgabe 18 / 2008 gibt es auf der seite 12.35 sonstige verkehrsanlagen.
    eine berechnungsmethode für gekrümmte rampen unter punkt 8.2.3 parkbauten.
    vielleicht kann einer die seite hier mal reinstellen.
    ich mein einer der seinen scanner nicht verliehen hatte und jetzt schrott zurück gekriegt hat.

    gruss aus de pfalz
     
  19. #19 driver55, 02.12.2010
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    steil bleibt steil

    Das sehe ich auch so, denn wir haben (hatten) eine ähnliche Situation. "Unser" Galabauer hier posaunt ja immer, alles kein Problem, wenn man weiss wie's geht.
    Ab einem bestimmten Verhältnis Steigung/Höhendifferenz kann man Ausrunden wie man möchte, da sitzt die Kiste auf.

    Bei uns sind es ca. 1,2 m auf 6,8 m Länge. Ich musste das Tor der Garage extra 0,8 m zurückversetzen, sonst hätte ich es nicht genehmigt bekommen.
    Hinzu kommt, dass die Strasse selbst auch noch Gefälle hat. Auf der einen Seite ist die Zufahrt jetzt rund 19% steil, auf der anderen 15%.
     
  20. #20 alex2008, 02.12.2010
    alex2008

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    HW 8.00m
    max 30% Steigung der Rampe

    bei 1.50m Höhenunterschied reichen 7.08m Länge aus
     
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