Garage: Abstand Grenze nicht eingehalten

Diskutiere Garage: Abstand Grenze nicht eingehalten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ein freundlicher, nicht betroffener Nachbar, weist mich wiederholten Males darauf hin, dass unsere Garage nicht den geforderten Abstand...

  1. #1 haitabu, 05.11.2010
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    Hallo,

    ein freundlicher, nicht betroffener Nachbar, weist mich wiederholten Males darauf hin, dass unsere Garage nicht den geforderten Abstand von 1 Meter zum Nachbargrundstück einhält.

    Ich schätze er hat nachgemessen, denn es stimmt: es sind ca. 80 cm.
    Unsere "Schluss-Gebäudevermessung" hat schon stattgefunden. Allerdings waren unsere Grenzpfosten während der Bauphase öfters verschoben worden. Somit kann es sein, dass die Rohbauer falsche Messpunkte hatten.

    Eine weitere Option wäre ja eine Grenzbebauung gewesen. Das wollte ich allerdings nicht, da wir hier früher schlechte Erfahrungen hatten (Nachbar nutzte Wand zum Aufhängen seiner etlichen Gartengeräte und seines unfassbaren Kruschtes).

    Für mein Verständnis: Ist es genau deswegen 1 Meter Abstand zur Grenze, damit der Nachbar, falls er auch eine Garage bauen möchte, besser arbeiten kann (Platzverhältnisse)?

    2. Frage: Wir haben mit Architekten gebaut: sollen wir ihn informieren? Bringt das was? (wir haben ihn auch mehrmals informiert, dass das Terrassengeländer 10 cm. zu niedrig ist..leider ohne Feedback).

    3. Wie sieht der worst case aus?


    Danke fürs Feedback!

    Hait(h)abu
     
  2. #2 gunther1948, 05.11.2010
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    hallo
    wer fordert 1,00 m ? bebauungsplan ? unwahrscheinlich
    ansonsten im bauwich garagen erlaubt als grenzbebauung oder mit abstand von 80 cm ist egal. google mal lbo-schleswig-hostein ich glaube §8 abstandsflächen.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 haitabu, 05.11.2010
    haitabu

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    Gunther,
    danke für die Info. Werd mich mal weiter durch die gefundene PDF wühlen.

    ...aber bei folgendem Satz kapituliere ich schon:".....(10)..Auf einem Baugrundstück sind in den Abstandflächen von Gebäuden sowie ohne eigene Abstandflächen oder mit einer bis auf 1 Meter Tiefe verringerten Abstandfläche
    1. Garagen......zulässig....."....überfordert. :think Was ist das bloss immer für ein Amts-Deutsch? Das werd ich nie kapieren...wer denkt sich sowas aus? Sprechen die Verfasser bei Aldi an der Kasse oder in der Disko auch so?:offtopic:

    LG
    Haitabu
     
  4. #4 gunther1948, 05.11.2010
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    hallo
    0,8 m =< 1,00 m also okay.
    zur erläuerung alle abstände bis 1,00 m sind möglich und gelten als grenzbebauung.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Baufuchs, 05.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsicht!!!
    Eine ähnliche Regelung gab es in NRW auch mal.

    Wurde aber so ausgelegt:

    Entweder gar kein Grenzabstand = also Grenzbebauung

    oder

    bis auf 1m verringerter Grenzabstand.

    Grenzabstände also entweder 0 oder min. 1m.

    Ich fürchte, das in in SH genauso.

    Aber einfach mal beim Bauamt nachfragen. (Oder auf Ingo warten)
     
  6. #6 haitabu, 05.11.2010
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    Danke :28:
    Schönes Wochenende!
     
  7. Terra

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    Laut LBO S-H §6 bedeutet das, entweder Grenzbebauung oder 1m Abstand.
    <1m Abstand is nicht!

    :offtopic:Bei Aldi an der Kasse oder in der Disco spreche ich lieber gar nicht mehr...:Brille
     
  8. #8 gunther1948, 05.11.2010
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    hallo
    lbo schleswig märz 2010 geändert §6 abs.8 ??? nix mehr von 1,0 m
    in dem bauwich oder auf der grenze möglich

    gruss aus de pfalz
     
  9. wall

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    Vielleicht bin ich ja zu einfach gestrickt. Aber das verstehe ich nicht: Warum verschenkt man 80 cm teuer erworbenes Grundstück in Form eines zwischen Garage und Zaun kaum mehr sinnvoll nutzbaren Streifens, nur damit man sicher sein kann, dass der Nachbar nichts an die Außenwand der Garage hängt? Ist das nicht völlig egal, was er dorthin hängt, weil man das sowieso nicht/kaum sieht? Und was tut man, wenn er seinen unfassbaren Kruscht dann einfach neben den Zaun legt?
     
  10. #10 gunther1948, 05.11.2010
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    hallo wall
    das ding steht halt jetzt so und verrücken geht nicht.
    du bist da auf der falschen baustelle.

    gruss aus de pfalz
     
  11. #11 haitabu, 05.11.2010
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    Ist ja nicht verschenkt. Vorteil: ich muss weniger Rasen mähen. Das ist sicherlich aber auch abhängig von der Grundstücksgrösse.

    Thema Kruscht: hier schwankt die Definition. Aber wenn antike Holz-Wagenräder, 20 Harken, Schaufeln und Schubkarren an der Wand hängen und dann noch diverse Spinnenweben aus Kunststoff und Hexen auf dem Balkon verankert sind, mal abgesehen von den wunderbaren Paletten aus Holz, die man irgendwann einmal verfeuern möchte, etc., dann ist es doch was wunderbares, wenn man sich sagen kann: baue ich nochmal (unter der Prämisse, es hat mich gestört), dann schaue ich persönlich lieber auf schöne, höhere gepflegte Pflanzen (meine), als auf eine Müllhalde und habe keine Garage, durch deren Wand der Nachbar 40 Löcher bohrt....

    Und das haben wir getan. :bierchen: Die Ludolfs sehen es vielleicht anders.
     
  12. Terra

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    Ah, ok! Hatte nur die v. 2007 zur Hand.
     
  13. #13 gunther1948, 05.11.2010
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    hallo terra
    werf den alten gelumb weg wurde 2009 schon mal geändert.
    die sind da rühriger wie in rhpf wollen das ding jetzt auch wieder umstricken und den bauleiter usw. wieder einführen.

    gruss aus de pfalz
     
  14. wall

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    Also wächst da jetzt eine Hecke, je höher desto besser. Kann ich nachvollziehen. Solche Nachbarn kannte ich noch nicht ...
     
  15. #15 haitabu, 05.11.2010
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    ich kanns nur so sagen: Die netten Leute, die unsere DHH gekauft haben, sind heilfroh, dass die Tulia jetzt 2,50 Meter hoch sind....
    Letztendlich ist meine Einstellung ja spiessig.
    Aber im Restaurant ist es ja auch angenehmer, wenn die Leute wissen, wie man mit Besteck ist, dass der Kopf nicht 1 cm bis zur Suppenschale wandert, und dass man vielleicht den Magendruck nicht adhock ausgleicht. Letztendlich ändert es am Essen nichts, aber es stört, wie im Kino, wenn hinter einem permanent gesabbelt, mit den Füßen an der Lehne geruckelt, und die Chipstüte bis zum bitteren Ende gequält wird. Ein ruhiges, ausgeglichenes Gemüt (beneidenswert) hat damit vielleicht kein Problem...ein leicht ablenkbarer Hektiker schon...;)
     
Thema: Garage: Abstand Grenze nicht eingehalten
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