Rohbauüberwachung

Diskutiere Rohbauüberwachung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir bauen mit einem GÜ, der natürlich auch den Bauleiter stellt. Dazu haben wir einen unabhängigen Sachverständigen. Nun ist laut der...

  1. #1 ralph12345, 05.11.2010
    ralph12345

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    Wir bauen mit einem GÜ, der natürlich auch den Bauleiter stellt. Dazu haben wir einen unabhängigen Sachverständigen.

    Nun ist laut der Landesbauordnung Schleswig Holstein ofenbar ein vom Land eingetragener Berechtigter vorgeschrieben, der die Rohbauausführung überwacht. Das ist - Überraschung - nicht der Bauleiter des GÜ. Aktuell haben wir hier ein Angebot von der Firma, die für den GÜ auch die Pläne macht, leider ist die Überwachung nicht im GÜ Komplettpreis. Kostet nicht eben wenig.

    Ist sowas üblich? Das ist ein Posten, mit dem wir nicht gerechnet haben, auf den uns niemand hingewiesen hat. Macht sowas normalerweise der Bauleiter? Ist das eine Besonderheit des Landes Schleswig Holstein??

    Wie oft muß der Mensch da zum Bau kommen?
     
  2. #2 gunther1948, 05.11.2010
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    hallo
    google LBO -schleswig-holstein § 57 fff

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 ralph12345, 05.11.2010
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    Hm,danke. Ich seh schon, Rohbauüberwachung und Bauleitung sind zwei verschiedene Sachen... Wobei man ja nun auch nicht ausschließen kann, daß der GÜ einen Bauleiter beschäftigt, der die Voraussetzungen als Überwachender erfüllt.

    Bin gerade total angefressen, daß uns das bisher niemand erzählt hat und daß da offenbar ein größerer ungeplanter Kostenblock hinzukommt.
     
  4. #4 Gast036816, 05.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bauleiter

    der bauleiter des GÜ vertritt in erster linie die interessen seines brötchengebers, nicht die interessen des bauherrn. auf einhaltung von auflagen der lbo - ist fraglich, nur wenn es den interessen des GÜ entspricht. also dreht man sich im kreis.

    ein unabhängiger bauleiter im sinne der lbo ist in der architektenkammer oder in der ingenieurkammer eingetragenes mitglied und damit befugt bauüberwachung im sinne der lbo zu übernehmen.

    es wäre ihre pflicht gewesen, sich mit übergabe der baugenehmigung darum kümmern zu müssen. als bauherr haben Sie die pflicht, sich darum zu kümmern, dass auflagen der lbo und der baugenehmigung eingehalten werden. Sie haften auch dafür. es ist nicht damit erledigt, alles einem GÜ zu überragen und dann sich in sicherheiten wähnen - ich bin ja alles los.

    wie oft so ein mensch an die baustelle muss - immer wenn es erforderlich ist.

    freundliche grüße aus berlin
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Mal ab von der Tatsache, dass Du die Gelegenheit nutzen kannst, den Bau von jemandem überwachen zu lassen, der in Deinem Sinne hinschaut (das dürfte nicht das Planungsbüro des GÜ sein), würde ich mir mal Gedanen darüber machen, was das für eine Einstellung des GÜ ist, zwingend notwendige Leistungen nicht im Vertrag zu haben.
    Wenn der Maurer kommt, darfst Du die Steine auch direkt beim Baustoffhändler bezahlen - oder wie?
     
  6. #6 ralph12345, 06.11.2010
    ralph12345

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    Den Bau von jemandem anschauen zu lassen, der in MEINEM Sinne handelt, das haben wir längst geregelt. Der GÜ hat seinen Bauleiter. Daß das Land nun den dritten Baubegleiter fordert... Nervt.
    Zwingend notwendig - ??? Nunja. Es ist ein landestypisches Merkmal, ich weiss nicht, ob das in den anderen LBO auch so gefordert ist. Wenn nein, wundert mich das nicht, daß das im Regelvertrag nicht gelistet ist. Nun ist das nichts, was preislich das Angebot unseres GÜ komplett unwirtschaftlich macht, nur das das keiner vorher erwähnt, ist ärgerlich. Die Baunebenkosten umfassend uns recht komplett aufzulisten ist dem GÜ ansonsten glaube ich gut gelungen.
     
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