Abwasserrohr Überprüfung Landesbauordnung

Diskutiere Abwasserrohr Überprüfung Landesbauordnung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Mein Hausabwasser geht über ein 150er Rohr an der Kellerdecke weiter in den Straßenkanal - ca. 6-7 Meter von der Kellerreinigungsklappe entfernt....

  1. #1 the blue cloud, 07.11.2010
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    Mein Hausabwasser geht über ein 150er Rohr an der Kellerdecke weiter in den Straßenkanal - ca. 6-7 Meter von der Kellerreinigungsklappe entfernt.
    Meinem Nachbar hat man empfohlen, die Dichtigkeitsprüfung vom Straßenkanal her vorzunehmen. Geht das überhaupt?
    Kann über den Straßenkanal in den Hausanschluss weggeschwenkt, eine Kanaluntersuchung vorgenommen + die Reinigung durchgeführt werden? Die Reinigung erfolgt dann doch gegen Gefällerichtung! und gegen die Rohrsteckrichtung! Würde damit nicht eine gelöste Verschmutzung direkt an meinem Übergabepunkt enden?
    Vorteil soll ein "Nichtverschmutzen" des Kellers sein, da man das Rohr im Haus nicht öffen will.
    Alter des Hauses 20 Jahre. Zwischen Haus und Straßenkanal ist kein Revisionsschacht.
    Danke für die technische Aufklärung.
     
  2. OldBo

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  3. Julius

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    Klar geht das, ist aber deutlich aufwendiger und damit teurer (können auch längst nicht alle Firmen).
    Die Reinigung ist dabei kein Problem, es wird stets in Abflußrichtung gespült. Für eine reine Reinigung ist es sogar wesentlich effektiver, vom Leitungsende (Hauptkanal) beginnend zu spülen.

    Den folgenden Satz verstehe ich nicht:
    Hast Du Bedenken, daß Nachbars Dreck Dir schaden könnte?
    Nutzt ihr denn irgendein Teil der Anschlußleitung gemeinsam?
    Fragst Du für Ihn oder für Dich?
    Oder wie oder was...?
     
  4. #4 the blue cloud, 07.11.2010
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    hoppla, wie geht das? Laienhaft gefragt, wird dann rückwärts gespült?
    "Fahre" ich mit dem Spülschlauch (?) bis zum Ende und spüle dann in Richtung STraßenkanal - also in Fließrichtung?
    Ich hatte vermutet (!) es wird aufwärts gespült, also vom Hauptkanal in der Straße in meinen Abfluß hinein, so dass das gelöste Matrial unter Umständen meinen Ablauf verstopfen könnte, denn am Ende des Abflußrohres ist nun mal ein Bogen mit rund 90 Grad.

    Nein, kein gemeinsamer Abfluß. Wir überlegen halt mit mehreren Eigentümern, die Pflichtuntersuchung nach der LBO gemeinsam (kostengünstiger) zu regeln. Welche Mehrkosten werden vermutet?
    % vom Preis????
    Bisher Angebot für Reinigung, Dichtheitsprüfung und Kameraaufzeichnung mit Prüfbescheinigung und MWST 260 Euronen - sind halt nur rund 7-8 Meter 150 er HT Rohr.
    Danke
     
  5. Julius

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    Nö, das funktioniert etwas trickreicher, nämlich sozusagen gleichzeitig aufwärts und abwärts!

    Will sagen:
    Der Spülkopf bewegt sich vom Hauptkanal Richtung Haus, aber der Spülstrahl ist dem natürlich (auch) entgegengerichtet. Das gelöste Material wird also nicht etwa in Bewegungsrichtung mitgeschoben, sondern laufend sozusagen "nach hinten" weggespült.
    Dieser Rückstoß dient ja auch dem Vortrieb des Spülkopfes.

    Wo ist da bei Dir ein 90°-Bogen?
     
  6. #6 Manfred Abt, 07.11.2010
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    Gute Firmen können beide Möglichkeiten und entscheiden vor Ort, was sinnvoller ist. Schlechte Firmen können erhebliche Folgekosten nach sich ziehen. Insofern kommt es erst mal darauf an, die richtige Firma zu finden. Mit mehreren Nachbarn wird theoretisch billiger, weil Anfahrt dann halt aufgeteilt wird. In der Praxis wird dieser Kostenvorteil von andereren Dingen übersteuert.

    Es kann nicht verkehrt sein, sich vom Kanalnetzbetreiber ein paar gute Betriebe nennen zu lassen.
     
  7. #7 Stromfresser, 07.11.2010
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    So ne Lobby möcht ich auch mal haben!

    Stell Dir vor Julius, da könnte irgendwo ein Kabelbruch sein. Also klemmst Du erstmal alle Leitungen ab und machst eine Reflexionsmessung, natürlich mit einem möglichst teuren Messgerät. Die ergibt nichts, also klemmst Du die Kabel wieder an und nimmst den Duspol.

    Ich mein, als Ing. würd ich erstmal ne Dichtheitsprüfung machen. Wenn sich dabei ein zu starker Verlust ergibt, kann ich den Kanal immer noch reinigen und nach der Ursache suchen. Stattdessen wird in den Rohren rumgerammelt, und wenn man genug Fernsehen geguckt hat, macht man das Naheliegende. Aber klar, irgendwie müssen die Kanalkameras ja auch bezahlt werden...

    Kann man gegen diese Festlegung eigentlich wegen Unverhältnismäßigkeit der Mittel klagen?
     
  8. Julius

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    Du redest Unsinn.
    Vermutlich hast Du keine Erfahrung mit alten Kanalsystemen.
    Aber auf sauberes Trinkwasser legst Du sicherlich trotzdem Wert, oder...?

    Und mit den einzusetzenden Methoden hast Du Dich auch noch nicht recht befaßt, gelle?
    Sonst würdest Du nicht verlangen, daß statt der milden Methode (optische Begutachtung) das schärfste Mittel (die Dichtheitsprüfung) zuerst eingesetzt wird.
    Von dem Aufwand in weitverzweigten (meist nicht dokumentierten) Bestandsrohrnetzen (vielfach ohne Revisionsöffnung und Übergabeschächte) ganz zu schweigen...

    Was machste im Übrigen, wenn Deine Dichtheitsprüfung eine unzulässig hohe Undichtigkeit ergibt?
    Gebäude abreißen und Grundleitungen erneuern...?
     
  9. #9 Viethps, 08.11.2010
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Kein Gebäude wird mehr als nötig aufgemacht werden müssen, ein ggf. neu einzubauender Revisionschacht reicht.

    Für die Sanierung wird in den allermeisten Fällen das Inlinerverfahren anwendbar sein.

    In vielen Gegenden wird der Grund für diese Zwangsüberprüfung wohl sinnvoll sein, in den Industrieregionen sieht man das da schon anders:
    Es gibt nämlich keine Untersuchungen der Untergründe in den Bereichen der Benzolanlagen, Kokereien, sonstigen chemischen Betriebe, die während des II. WK bombardiert wurden...... Bestenfalls hat man zigtausend qm mit dicken Planen abgedeckt und mit schönem Boden überdeckt.

    Die Brühe ist trotzdem bereits in den ersten Sohlen ( 27m ) des ehemaligen Steinkohlebergbaus angekommen.....

    Altlastenkataster gibt es auch noch nicht so lange. Aber jede Menge alte Müllkippen ohne untere Abdichtung, also auch keine Ringdrainage.

    Joe
     
  10. #10 Stromfresser, 08.11.2010
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    >> Sonst würdest Du nicht verlangen, daß statt der milden Methode (optische Begutachtung) das schärfste Mittel (die Dichtheitsprüfung) zuerst eingesetzt wird.

    Die Dichtheitsprüfung wird ja trotzdem gemacht. Und ob die vorangehende Reinigung für alte Rohre wirklich so "milde" ist?

    >> Was machste im Übrigen, wenn Deine Dichtheitsprüfung eine unzulässig hohe Undichtigkeit ergibt?

    Dann kann man reinigen und nach der Ursache suchen. Hab ich doch oben geschrieben.

    Ich erwarte eine sinnvolle, mit minimalem Zeitaufwand und Kosten für den Verbraucher verbundene Prüfung. So ist das m.E. nur eine Arbeitsbeschaffung für die armen Kanalgucker auf Kosten der Verbraucher.
     
  11. #11 Manfred Abt, 08.11.2010
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    wie Julius sagt: du redest hier Unsinn. Bleib bei deinen Themen und bring keine falschen Aussagen rein.
    Eine positive Kanal-TVU - soweit zulässig - bringt dann das Ergebnis: "gilt im Sinne der DIN als dicht".

    Ist ein Thema, wo wir vom Fach schon Verständnisprobleme mit haben, als Fachfremder halt dich da bitte einfach raus, sonst verwirrst du nur die Mitleser.
     
  12. #12 Stromfresser, 08.11.2010
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    Da ich als Fachfremder das aber bezahlen muss, möchte ich bitte auch verstehen, warum ein aus meiner Sicht umständliches und messtechnisch aufwändigeres Verfahren einer einfachen Prüfung vorgezogen wird. Und "weil der Gesetzgeber es so vorsieht" reicht mir hier nicht...

    Wir sind in der Umweltanalytik auch in Kläranlagen rumgestiegen und haben uns mit diversen Messverfahren befasst. Du darfst also gern annehmen, dass ich das vesuche zu vestehen, wenn es sinnvoll erklärt wird.

    Allerdings hab ich im Studium auch gelernt, dass ein Messverfahren wirtschaftlich sein muss, um eingesetzt zu werden. Und das glaub ich hier nicht ganz.
     
  13. Julius

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    Du hast Da einen grundsätzlichen Verständnisfehler:

    Wenn ohne Befund "ferngesehen" wurde (ggf. nach Reinigung), dann entfällt die tatsächliche Dichtheitsprüfung!
    Welche im Übrigen meist wesentlich aufwendiger wäre als die reine Sichtprüfung.

    Wenn es keine optischen Auffälligkeiten gibt, gilt die Leitung als dicht (ohne es zwingend auch zu sein, weil z.B. ein Dichtring fehlt).
     
  14. #14 Manfred Abt, 08.11.2010
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    Danke Julius, sollte jetzt klar geworden sein. Ergänzend noch die Information, dass ein in der Realität undichter Anschlusskanal (es gibt Einschätzungen, dass der Prozentsatz nicht weit von 100 % weg liegt) mit einer TV-Untersuchung somals oftmals als dicht eingestuft wird, obwohl er es faktisch nicht ist.

    Zielsetzung der Gesetzgebung kann somit nur sein , dass die wirklich relevanten Schäden erkannt werden und für kleinere Schäden (optisch nicht erkennbar) ein Auge zugedrückt wird. Also durchaus im Sinne der Anschlussnehmer. Die von dir angeprangerte Lobbyarbeit kommt hier eher den Anschlussnehmern zugute.

    Im übrigen benötigt man für die Mehrzahl der Hausentwässerungssysteme für eine wirkliche Dichtheitsprüfung eh eine vorlaufende Kamerauntersuchung.
     
  15. #15 Knochenflicker, 08.11.2010
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    wenn man den Zustand eines Gefäßes oder Leitung untersuchen will ist es wohl bedeutend einfacher und zielführender zuerst die Verschmutzungen zu beseitigen um dann eine optische Begutachtung der wirklich relevanten Oberfläche vornehmen zu können.
     
  16. Bau01

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    Als Hausbesitzer mache ich mir auch so meine Gedanken.

    Man kann auch mal bedenken, mit welch einer Belastung des Grundwassers, bei einer kleinen Beschädigung der Abwasserleitung, durch einen normalen Haushalt zu rechnen ist, im Vergleich zu dem, was unsere Bauern zu Zigtausenden von Litern jedes Jahr auf den Wiesen ausbringen.


    Danke
     
  17. Julius

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    Das ist zwar nicht direkt vergleichbar, aber eines trifft zu:
    In vielen anderen EU-Ländern ist das, was bezüglich Gülleausbringung in D zulässig ist, längst verboten...!
     
  18. #18 Stromfresser, 08.11.2010
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    Dann stimmt aber das Diagramm von OldBo nicht, welches ich so auch schon andernorts gesehen habe. Da ist die Abfolge

    Reinigung => TV-Inspektion => sichtbare Undichtigkeit: Nein => Dichtheitsprüfung => Bescheinigung

    Es wird also in jedem Fall zusätzlich die Dichtheitsprüfung fällig. Die alte Norm schreibt zwar was von Inspektion oder Dichtheitsprüfung, aber das scheint überholt zu sein.
     
  19. #19 Manfred Abt, 09.11.2010
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    Das Diagramm ist in der Tat vereinfachend bzw. weicht gegenüber der DIN 1986-30 ab.

    Für Anlagen zur Ableitung häuslicher Abwässer (ohne bauliche Änderungen) reicht gem. DIN 1986-30 für die Erstprüfung eine Kamerauntersuchung bis zum 31.12.2015. Auch dazu gibt es wieder einige Ausnahmen/Rahmenbedingungen aber ich habe nicht vor, hier alle Varianten auseinanderzudröseln.

    Wenn es dich wirklich im Detail interessiert empfehle ich ein Seminar bei Robert Thoma, hier unter dem Namen ISYBAU zu finden.
     
  20. Rene'

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    Dieses Verbot wird aber (leider) regelmäßig missachtet.

    Genau vor meiner Haustüre bollern regelmäßig nachts illegale Schweinegülletransporte aus den Niederlanden vorbei. Diese Gülle wird dann von örtlichen,deutschen Bauern gegen "Honorar" auf dern Feldern verklappt. Das Umweltamt und die untere Wasserhörde sind den Vögeln zwar auf den Fersen aber nur ein Bruchteil davon wird wirklich gefasst.

    Bis 2015 muss ich auch einen Dichtigkeitsnachweis erbringen, während regelmäßig tagsüber in 8 Metern Entfernung zu meinen Haus angefangen wird die holländische Gülle zu versprühen.....

    Gruß,
    Rene'
     
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