Planungsmurks

Diskutiere Planungsmurks im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Erfahrungsbericht zu xxxxxx aus Köln Als wir uns vor gut 6 Monaten dazu entschlossen hatten ein Haus zu bauen, hätte ich es nie für möglich...

  1. #1 bauprojekt1, 07.11.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.11.2010
    bauprojekt1

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    Erfahrungsbericht zu xxxxxx aus Köln

    Als wir uns vor gut 6 Monaten dazu entschlossen hatten ein Haus zu bauen, hätte ich es nie für möglich gehalten, dass ich in so kurzer Zeit bereits einen negativen Forenbeitrag schreiben würde.

    Damit aber jungen Familien, die gleichzeitig auf der Suche nach einem Eigenheim sind nicht der gleiche Fehler passiert, wie uns, erhalten Sie nachfolgend einen kleinen Bericht:

    Im späten Frühjahr 2010 haben wir uns, da neben unserem Sohn sich weiterer Nachwuchs angekündigt hatte, dazu entschlossen ein Eigenheim zu bauen. Natürlich sollte es nicht zu groß sein und finanziell leicht zu schultern.

    Nach ein paar Monaten intensiver Suche und etlichen Besichtigungen, sowohl von bestehenden Häusern als auch von Grundstücken, wurden wir schließlich in einem Neubaugebiet in der Nähe von B. fündig.

    Nach kurzer Recherche im Internet, wo in den üblichen Foren passende Grundstücke ausgeschrieben waren, kamen wir auf ein Grundstück, dass durch die Firma xxxxxx aus Köln verkauft wurde. Schnell nahmen wir Kontakt mit der Gesellschaft auf und wurden sofort sehr freundlich durch eine Mitarbeiterin betreut. Nach mehreren Besuchen im Neubaugebiet und Prüfung der Pläne, sagte uns ein Grundstück zur Doppelhausbebauung zu. Dieses Grundstück wurde also zum Ausgangspunkt unserer weiteren Planung. Die Mitarbeiterin bestätigte uns vor Ort Längen- (10m) und Breitenmaße (28m) und schritt diese mit uns ab.

    Da wir zu dem Zeitpunkt noch auf der Suche nach einem geeigneten Bauträger waren, wurde uns von der Mitarbeiterin die Firma xxxxxxx empfohlen. Ein Fertighaus war bei uns sowieso erste Wahl und die nette Betreuung machte uns den Weg zu xxxxxx natürlich leicht.

    Nach ein paar Wochen mit verschiedenen Grundrissentwürfen stand die Wahl dann schließlich fest. Es sollte eine xxxxxxxx Doppelhaushälfte sein mit unserem Traummaß für die ganze Familie.

    Es wurden Verträge erstellt und ein Notartermin vereinbart. Erster Weg war selbstverständlich der Grundstückserwerb. Denn ohne Grundstück kein Haus. Hier wurde mit der Firma xxxxxx der Vertrag für die Parzelle in dem Neubaugebiet durchgesprochen (ein Standardkaufvertrag, vorher durch einen Anwalt geprüft) und unterzeichnet.

    Am nächsten Tag schloss sich unmittelbar die Baudurchsprache an. Nach der Baudurchsprache, die sehr interessant und aufschlussreich war, bekamen wir sogar die Möglichkeit bei gleichen Kosten einen besseren Wärmeschutz zu bauen, um in den Genuss einer Sonderförderung durch die Kfw zu kommen.

    Soweit positiv gestimmt, sollte sich ab diesem Zeitpunkt jedoch alles ändern.

    Die Mitarbeiterin von der xxxxxx, die auch die Betreuung durch xxxxxx übernommen hatte, kam in der darauffolgenden Woche zu einem Gespräch zu uns und berichtete auf einmal, dass die Grundstücksmaße in der Breite einen halben Meter zu klein seien und wir daher angepasste Grundrisse bekämen. Diese Grundrisse waren jedoch für uns vollkommen unakzeptabel, da sich die Raumgrößen teilweise deutlich verschlechtert hatten.

    Da wir zu diesem Zeitpunkt dachten „wir hätten an dem Irrtum mit den Maßen keine Schuld, also wird uns auch nichts passieren“, beauftragten wir die Mitarbeiterin der xxxxxx die Maße nochmals zu prüfen und ggf. den Grundstücksvertrag rückgängig zu machen.

    Leider hatten wir aber zu diesem Zeitpunkt nicht mit der Reaktion der xxxxxx gerechnet. Trotz Verschuldens einer Mitarbeiterin bei Beratung und Verkauf (falsche Maße durch einen Lesefehler seitens der MA), sieht es die Gesellschaft bis heute nicht ein, den Vertrag zu annullieren. Sie beruft sich dabei auf ihren wohl standardisierten Sachmängelausschluss im Rahmen des Kaufvertrags, der die Breiten- und Längenmaße nicht genau beschreibt (gekauft wie gesehen - aber hatten wir es nicht mit 10m gezeigt bekommen?).

    Auch Angebote wie Zinsvorauszahlungen, Unkostenentschädigungen, etc. konnte die Firma xxxxxx bis heute nicht dazu bewegen, den Grundstückskaufvertrag zu stornieren. Die Gesellschaft beharrt somit auf den Kaufvertrag und die Zahlung des Kaufpreises. Es sei gesagt, dass die Firma xxxxxx von unserem familiären Zuwachs wusste und auch, dass wir im Alter von 30 Jahren bereits ein Kind haben.

    Somit wurde uns vor dem Hintergrund eines konkreten Bauvorhabens ein Grundstück verkauft, auf dem in Wirklichkeit das beabsichtigte Haus für eine Familie mit zwei Kindern nicht gebaut werden konnte (wie uns nachträglich ein Architekt der Firma xxxxxx auch telefonisch bestätigte).

    Ohne eine persönliche Wertung abgeben zu wollen, kann der Leser sich gerne selbst ein Bild über die xxxxxx und deren Geschäftspolitik machen.

    Die xxxxxx wirbt auf Ihrer Internetpräsenz mit 35 Jahren Erfahrung und Kompetenz, unserer jungen Familie hat dies leider wenig geholfen.

    Für unseren Teil werden wir das Grundstück zwischenfinanzieren und zum Verkauf ausschreiben.

    Vielleicht hat aber auch einer unserer Architekten noch einen außergewöhnlichen Einfall, bei dem die Platzverhältnisse zufriedenstellend passen.

    Wichtig ist also: Immer alle Pläne selbst von einem unabhängigen Fachmann prüfen lassen und die genauen Maße des Baugrundstückes in den Kaufvertrag schreiben lassen, ansonsten ist man schnell an einen Vertrag gebunden, den man bei korrekter Aufklärung und Beratung nicht abgeschlossen hätte.

    In diesem Sinne…
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Bitte sei nicht böse, daß ich die Firmennamen gexxxt habe.
    Am Ende tun sie nicht viel zur Sache, weil sich jeder seine Partner vorher genau ansehen sollte. Dafür ist auch dieses wieder ein gutes Beispiel und die Hoffnung, daß andere draus lernen, egal mit welcher Firma sie bauen möchten, bleibt, auch wenn die Leute meist erst aufwachen, wenn das Kind im Brunnen liegt.

    Vielen Dank für Dein Verständnis.

    Gruß Lukas,

    der es auch schöner fänd, wenn es Möglichkeiten gäbe, direkt vor Firmen zu warnen.
     
  3. Azalee

    Azalee

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    Hi,

    das klingt alles schon recht übel. Ich kann das Vorgehen nicht sachlich bewerten, weil ich mich mit den Bestimmungen nicht auskenne, aber muss denn das Grundstück im Kaufvertrag nicht genau beschrieben sein? In unserem Vertrag stand z.B. die genaue Größe drin und die Maße bekamen wir vorab schriftlich. Ok, es war ein Gemeindegrundstück, das über eine Landgesellschaft verkauft wurde, vermutlich ist da alles geregelter.

    Wie geht's jetzt bei euch weiter? Gibt es nicht evtl. doch eine Möglichkeit, euer Wunschhaus auf dem Grundstück zu bauen, evtl. mit Hilfe von Sondergenehmigung (Abstand zur Grundstücksgrenze 50cm unterschreiten oder so)?

    Alles Gute!
    Christiane
     
  4. #4 ecobauer, 07.11.2010
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    Grundsätzlich ist die genaue Lagebezeichnung und auch die genaue Angabe der Größe - die ja nunmal wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist und nach der sich der Kaufpreis bestimmt - im Notarvertrag angegeben.
    Dennoch bleibt es den Kaufinteressenten nicht erspart, erstmal zu prüfen, was sie da kaufen.
    Würden Sie mir bitte per PN mal die Firmen verraten, da ich gerade auch dabei bin, mich mit einem GU/GÜ einzulassen.
    Danke schon mal.
     
  5. #5 fmjuchi, 07.11.2010
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    Hi,

    von wem habt ihr denn das Grundstück gekauft? Sicherlich hat die Fertighausfirma nur eine Vermittlungsfunktion übernommen.

    Hast du evtl. eine Lageplan von dem Grundstück oder noch besser den Bebauungsplan? Es kann zwar mal vorkommen, dass ein Grundstück nicht vernünftig bebaubar ist, in Neubaugebieten sollte das aber die Ausnahme sein.

    Wie ist denn nun die tatsächliche Größe von dem Grundstück? Ihr seid von 10 m Länge x 28 m Breite ausgegangen. Du schreibst, dass bei der Breite 50 cm fehlen. Du meinst sicherlich, dass die kurze Seite nur 9,50 Meter hat.

    Dann würden nur 6,50 m für das Haus verbleiben?

    lg fm
     
  6. Dingo

    Dingo

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    Ein Grundstück hat eine Größe, definierte Meßpunkte und all dies dokumentiert im Grundbuch. Einen solchen Auszug vom Grundbuch als Anhang zum Notarvertrag hilft ein großes Stück weiter.
    Maße zu einem Grundstück nicht in den Vertrag aufnehmen zu lassen
    finde ich schon sehr seltsam (von beiden Seiten!).
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    auch hier wieder mal klären: wer baut mit wem?
    der begriff bauträger stimmt wohl nicht.

    der kunde kauft ein grundstück von A,
    der kunde kauft ein fertighaus von B.

    was können A oder B - die untereinander in keiner zwingend notwendigen
    rechtlichen beziehung stehen - dafür, wenn die schnittstelle zwischen
    grundstück - haus nicht passt?
     
  8. #8 Schwarz, 08.11.2010
    Schwarz

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    um einen halben meter "vemessen" ? halber meter ist ja schon ganz ordentlich.

    was war denn da eigentlich planungsgrundlage, nur mal so rein interessehalber?

    - plan ohne referenzmaß, der schon drei mal durchs fax gelaufen ist?
    - nagelneuer ausdruck vom öbvi/k-amt mit angaben?
    - plan mit falschen maßstab?
    - olle b-plan-kopie?
    - korrekte digitale unterlage von öbvi?

    ansonsten siehe beitrag mls.

    schwarz
     
  9. lulu66

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    Der vielleicht entscheidende Satz ist der hier:

    "Die Mitarbeiterin von der xxxxxx, die auch die Betreuung durch xxxxxx übernommen hatte"

    Die Schnittstellenkoordinatorin sass bei beiden Vertragspartnern im Boot. Insofern kann ich verstehen wenn man davon ausgeht, dass hier auch eine gewisse Verantwortung in Bezug auf die Schnittstelle liegt.
     
  10. oberh

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    Guten Morgen!

    Ein Grundstück hat eine Größe, definierte Meßpunkte und all dies dokumentiert im Grundbuch. Einen solchen Auszug vom Grundbuch als Anhang zum Notarvertrag hilft ein großes Stück weiter.
    Maße zu einem Grundstück nicht in den Vertrag aufnehmen zu lassen
    finde ich schon sehr seltsam (von beiden Seiten!).


    1. Die Flurstücksfläche nimmt nicht am "öffentlichen Glauben" des Grundbuches teil!
    2. Die Grenzen eines Grundstückes werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen - nicht im Grundbuch.
    Grenzpunkte definieren die Geometrie einer Grenze.
    Es gibt auch noch immer historisch bedingt Grenzen, die nicht als "festgestellt" gelten (in der Örtlichkeit abgemarkt, gesichert aufgemessen, von den Beteiligten anerkannt).
    Wenn eine Flurstücksgrenze beispielsweise noch aus "Ur" stammt, so können bei Übertragung der alten Meßergebisse in die Örtlichkeit unter Einhaltung des Nachbarschaftsprinzips im Vergleich zur Karte im Extremfall schnell mal ein paar Meter Differenzen auftauchen.
    Dies ist nur ein Punkt, weshalb die Fläche im Grundbuch wie oben beschrieben ausgeklammert ist.
    Ein weiterer wäre z.B. die Flächenermittlung durch "Rest durch Abzug" - wodurch der Fehler in einer Fläche bei einer Zerlegung an das Reststück weitergereicht wird.
    3. Im Notarvertrag muss lediglich die "Identität" eines Flurstückes oder Grundstückes nachgewiesen sein - mehr nicht!
    Es reicht vollkommen Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer anzugeben.
    4. Wenn die Angaben aus 3. in einem dem Notar gelieferten "Plänchen" jedweder Art hervorgehen, dann reicht ihm dies - potentielle Maßangaben - Zeichnungsfehler sind für den Grundstücksverkehr nicht relevant.

    "Nach mehreren Besuchen im Neubaugebiet und Prüfung der Pläne, sagte uns ein Grundstück zur Doppelhausbebauung zu. Dieses Grundstück wurde also zum Ausgangspunkt unserer weiteren Planung. Die Mitarbeiterin bestätigte uns vor Ort Längen- (10m) und Breitenmaße (28m) und schritt diese mit uns ab."

    Entschuldige - ich sehe sehr wohl den Ernst Eurer Lage - doch bei diesem Passus muss ich schmunzeln - abgeschritten?
    Zur Kontrolle der/Einsicht in die Maße des Liegenschaftskatasters benötigt man einen Vermesser, der in der SI-Einheit "Meter" misst - nicht in "Fuß".
    ER hätte entweder durch Sichtung der Zahlennachweise des LK oder durch örtliches Aufmaß Informationen über die nutzbare Grundstücksbreite treffen können.

    Wieso habt ihr ihn - da ihr ihn für den Bauantrag sowieso benötigt - nicht RECHTZEITIG kontaktiert?
    Es liegt mir fern, Euch in Eurem Frust noch einen oben drauf zu setzen ...
    Es gibt jedoch - keine Ahnung, wie das im Juristendeutsch heisst - so eine Art Informationspflicht des Erwerbers.
    Dem seit ihr nicht nachgekommen - logisch - aus Unwissenheit - aber die schützt sprichwörtlich vor Strafe nicht ...

    Ich drücke Euch die Daumen, dass ihr wenigstens finanziell - für das Emotionale ist es ja schon zu spät - nicht weiter geschädigt werdet.

    Viele Grüße
    Olaf
     
  11. #11 Knochenflicker, 08.11.2010
    Knochenflicker

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    beim abschreiten wäre die angelsächsische Längeneinheit yard vielleicht treffender als Fuß/feet

    vielleicht steht die Mauer beim Fußball ja deshalb bei 9,15m :e_smiley_brille02:
     
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