Korrektes kürzen von Raten

Diskutiere Korrektes kürzen von Raten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, ich habe mir hier schon häufiger Rat eingeholt, da ich Probleme mit meinen GÜ habe. Nun kommen wir so langsam zum Ende der...

  1. Narf

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    Hallo Forum,

    ich habe mir hier schon häufiger Rat eingeholt, da ich Probleme mit meinen GÜ habe. Nun kommen wir so langsam zum Ende der Bauphase und es sind noch 10% der Vertraglichen Endsumme offen und zusätzlich noch ein paar Tausend durch Aufschlagspreise. Nun ist es aber so, dass wir auch noch mehrere Baumängel haben. Unser Bauleiter sagt zwar "machen wir noch", aber durch die häufigen Meinungsverschiedenheiten würde ich da doch etwas mehr Nachdruck verleihen. Jetzt habe ich gelesen, dass ich bei Mängeln laut BGB berechtigt bin einen bestimmten Anteil einer Rate einzubehalten. Das wievielfache der Instandsetzungskosten kann man einbehalten?
    Der letzte Baumangel ist nun etwas größer. Die Fassade wurde gestrichen. Die Farbe ist ungleichmäßig bzw. zum Teil gar nicht aufgetragen, es ist Dreck in die frische Farbe gekommen und der Anstrich hat überall feine Risse (an dem Abend war Sturm). Das Haus müßte komplett neu gestrichen werden. Jetzt befürchte ich, dass die gesamten Instandsetzungskosten höher sind als die restlichen Raten. Kann ich dann die Aufpreisveranschlagungen für z.B. höherwertige Santärobjekte auch einbehalten, auch wenn diese dann ordnungsgemäß eingebaut werden?
    Muss der GÜ weiterbauen oder kann er auch den Baufortschritt einfrieren und erst auf die Zahlung bestehen?

    Viele Grüße,
    Narf
     
  2. #2 anette81, 25.11.2010
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    Hallo!
    Ich kann Dir leider nicht helfen, da wir selbst in dieser Situation sind, allerdings haben wir einen Rechtsanwalt an unserer Seite.
    Dieser rät schruftlich auf Mägel oder nicht ausgeführte Arbeiten mit Fristen und evtl. Nachfristen hinzuweisen.
    Unser Baugutachter sagte mal, man könne maximal 10% einbehalten, aber ob das so richtig ist weiß ich leider nicht. Besser ist es immer einen Rechtsanwalt zu fragen!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2010
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    Quatsch.
    Einbehalten werden kann bis max. das Doppelte der ortsüblich anfallenden Kosten für die Behebung der festgestellten Mängel.
    Das können auch 100% des fälligen Abschlags sein, wenn die Mängel groß und die Rate klein ist.
    Alles kein Thema! Aber trotzdem besser mit Anwalt - aber einem für Baurecht!!!
     
  4. #4 anette81, 29.11.2010
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    Danke Ralf, unser RA hat uns bei der nächsten Rate auch geraten, möglichst erst dann zu zahlen, wenn die alten Mängel (bzw. bei uns nicht vollständig ausgeführte Arbeiten) behoben bzw. wie in unserem Fall beendet sind.
     
  5. Narf

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    Wir haben uns jetzt auch dazu entschlossen mit anderen Mitteln gegen den GÜ vorzugehen. Der Bauleiter ist in meiner Meinung nach unfähig und konzentriert sich primär auf das Schreiben von Rechnung anstatt auf den Bau und die korrekte Ausführung. Wir haben einen Bausachverständigen hinzugezogen, der uns die Mängel bestätigt. Selbst der hat es aufgegeben mit dem GÜ zu reden, da der Chef und seine Mitarbeiter sich verleugnen lassen, nicht ans Telefon gehen und auch nicht zurück rufen. Somit bleibt uns jetzt nur noch der Weg zum Rechtsanwalt. Dieser rät uns jetzt erstmal die Mängel schriftlich zu rügen und die Raten komplett einzuhalten. Passiert nichts mehr, so muss dann der Bausachverständige den Streitwert ermitteln und es kommt zum Rechtsstreit. Genau das, was man als Bauherr nie möchte...
     
  6. #6 anette81, 05.12.2010
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    @Narf
    Das tut mir leid für Euch. Auch wir sind in einer verzwickten Lage und unser Anwalt rät das gleiche. Mängel rügen, Fristen setzen...
    Von der nächsten Rate sollen wir vorsorglich auch alles einbehalten für die Baumängel eben.
    Unser Bauleiter ist auch absolut inkompetent und unehrlich. Aber mit einem Rechtsanwalt und einem Sachverständigen sind wir wohl alle auf der sicheren Seite.
     
  7. #7 alfredino, 06.12.2010
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    Wie 'Narf' vollkommen richtig eingeworfen hat, will man als Bauherr genau so eine Situation tunlichst vermeiden, aber Recht haben und tatsächlich auch Recht bekommen ist in unserem Rechtstaat nicht immer so leicht zu erreichen wie man denkt und kostet leider oft auch ne ganze Menge Zeit, Nerven und Geld... :(
     
  8. Narf

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    Hm, ich wollte nur noch mal kurz mitteilen, wie der aktuelle Stand ist. Wir hatten die Mängel aufgelistet mit Fristsetzung an den GÜ übersendet. Da die Instandsetzungskosten höher waren als die Rate haben wir diese komplett einbehalten. Der GÜ hat uns jetzt verkündet sämtliche Bauleistungen sind aufgrund unserer Zahlungsverweigerung eingestellt. Ohne Mahnung oder ähnliches. Er hat alle Handwerker abgezogen und der Bau steht. Er will einen Anwalt einschalten wegen angeblich unserer Vertragsverletzung. Wir mussten jetzt somit auch zum Anwalt und jetzt den gerichtlichen Weg einschlagen.

    So macht bauen richtig spaß. Ende Januar müssen wir dort einziehen, da wir unsere Wohnung schon gekündigt habe und vieles ist noch nicht fertig.
     
  9. #9 Thomas B, 20.12.2010
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    ...um WAS für Mängel handelt es sich denn??? Wenn Ihr dennoch einziehen wollt (weil Ihr müßt), spllte dies natürlich auch möglich sein. Ich hatte mal den fall, daß ein GU (GÜ?) meinte, man könne doch einziehen...kein Problem. Nur das Geländer der Treppe fehlte (unter anderem) noch...hoppla....

    Also: Dreht es sich um ein paar fehlende Sockelleisten oder um substantielle Mängel????

    Grüße

    Thomas
     
  10. Narf

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    Der Großteil der Mängel ist außen am Haus an der Dämmung, am Putz und der komplette Hausanstrich. Schlimmer ist halt die noch nicht ausgeführte Arbeit, die wohl jetzt erstmal auch nicht ausgeführt wird. Die Sanitärsachen fehlen noch zum größten Teil und da wir hier auch noch ein Mangel haben (Undichter Wasseranschluss), können wir den Haupthahn immer nur zeitweise öffnen. Elektro ist auch noch nicht komplett eingebaut worden. Wir haben hier auch noch keine Abdeckungen für dei Schalter und Steckdosen.
     
  11. #11 Thomas B, 20.12.2010
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    Dann düfrte das Einziehen (bzw, das Wohnen) aber wirklich interessant werden:

    Duschen/ Baden, Zähneputzen im garten mit Wassereimer, Notdurft im Garten (vorher Grube ausheben!)?

    Nicht so ganz ungefährlich (speziell wenn Kinder im Hause), aber recht einfach zu beheben.

    Gruß

    Thomas
     
  12. Narf

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    Genau das ist ja das Problem. Ich könnte zwar auch viele Sachen selber noch beheben, gerade die Elektrik ist weniger das Problem, aber mir fehlt die Zeit und auch das Geld. Der GÜ hat schon darauf geachtet, dass wir immer mehr Bezahlt haben, als Leistung erbracht wurde und nun hat er alles gestoppt und reagiert nicht mehr. Wenigstens die Bautiolette steht noch vor der Tür, allerdigns fragt ich mich wie lange noch, da das auch der GÜ zahlt.
     
  13. #13 RMartin, 20.12.2010
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    Gut, Du hast ja demnächst einen Anwalt. Der wird die Firma dann wohl hfftl. drauf hinweisen, was für Konsequenzen entstehen wenn er vertragsbrüchig wird und keine Lust mehr hat weiterzumachen.

    Vorausgesetzt natürlich, dass die Mängel wirklich so erheblich sind, dass eine komplette Aussetzung der Bezahlung gerechtfertigt ist....
     
  14. Narf

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    Das hat er ja auch gemacht, allerdings ohne Antwort. Die gesetzte Frist für eine Antwort läuft bald ab. Zu der höhe der Schäden hat uns ein Bausachverständiger bestätigt, dass die gemeldeten Mängel hoch genug sind, um die komplette Rate einzubehalten, zumal man ja auch ein vielfaches der Instandsetzungskosten einbehalten kann. Somit sind wir zwar auf der rechtlich sicheren Seite, aber wie schon erwähnt wurde sind "Recht haben und Recht bekommen" zweierlei Sachen und wir müssen dann wahrscheinlich in das halbfertige Haus erstmal einziehen und unsere Rechte per Anwalt geltend machen.
     
Thema: Korrektes kürzen von Raten
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