Doppelhaushälfte, wieviel Außenwände?

Diskutiere Doppelhaushälfte, wieviel Außenwände? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hat eine Doppelhaushälfte (mit rechteckigem Grundriss...) nun 4 Außenwände oder nur 3 und eine Innenwand? Nach meinem Verständnis müssten es 4...

  1. archi3

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    Hat eine Doppelhaushälfte (mit rechteckigem Grundriss...) nun 4 Außenwände oder nur 3 und eine Innenwand?

    Nach meinem Verständnis müssten es 4 Außenwände sein, da es sich um zwei aneinander gebaute Gebäude handelt.

    Demnach hat das Doppelhaus (gesamt) aber auch nur 4 Außenwände... oder 6?

    Hintergrund: Die Ausführung der Außenwände ist im Vertrag beschrieben, die der Innenwände auch.
    Die Gebäudetrennwand selbst ist nicht beschrieben.
    Jedoch wurde die Wand zur Nachbar-DHH nicht als Außenwand ausgeführt, sondern wie eine Innenwand (als Teil der 2-schaligen Gebäudetrennwand).

    Der Käufer kauft aber hier nur 1 DHH, also m.E. ein Gebäude mit 4 Außenwänden.

    Gibt es zu diesem Fall Auslegungen/Urteile?
     
  2. sepp

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    hä? ich versteh jetzt nicht den teil "als teil der 2 schaligen trennwand"
    kannst du mal den wandaufbau beider angrenzenden gebäudewände näher beschreiben?
    bzw. den sinn der frage.
     
  3. #3 Baufuchs, 08.11.2010
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    Baufuchs Gast

    1. Eine Doppelhaushälfte hat 3 Außenwände und eine Gebäudetrennwand
    2. In manchen Fällen -wenn versetzte Bauweise- ist der freiligenden Teil der Gebäudetrennwand wie Außenwand auszubilden
    3. Eigentlich müsste in solchen Fällen der Grenzverlauf geändert werden, wird aber meist nicht gemacht, weil sich der Grenzüberbau durch z.B. WDVS bei beiden DHH ausgleicht
    4. Vertragsbestandteil ist doch nicht nur die Baubeschreibung, sondern auch Zeichnungen zum Vertrag, in denen die Ausbildung der Gebäudetrennwand dargestellt ist.

    Aber wie Sepp: Was ist der Sinn der Frage?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn die Gebäudetrennwand derzeit eine Aussenwand ist/wird, weil der DH-Partner später baut, muss dafür eine temporäre, aber den EnEV genügende Zwischenlösung gefunden werden.
     
  5. archi3

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    Ist auch kompliziert...

    Wandaufbau im KG: 3 A-Wände WW, Wand zum Nachbarn KS/Trennplatte/KS.

    Laut Kaufvertrag DHH: Außenwände im KG als WW, tragende Innenwände KS

    D.h. der Käufer einer DHH kauft einen Keller als WW (d.h. einen halben DH-Keller, ist aber so nicht beschrieben), kriegt jedoch nur 3 Außenwände als WW und 1 Wand in KS.

    Zeichnung der DHH im KG: 3 Außenwände Betonschraffur, Innenwände KS-Schraffur, Wand zum Nachbarn (gleich stark gezeichnet wie Außenwände) in anderer Schraffur (---III), d.h. kreuzweise, aber nicht diagonal.

    Wenn ein Käufer beide DHH, also das ganze Haus kauft, kriegt er m.E. die 4 Außenwände in Beton, dann gibt es nur noch Innenwände.
    Aber der Käufer hier kauft eine DHH mit Beschreibung Keller als WW.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 08.11.2010
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    Das klingt irgendwie nach päpstlicher als Ratzinger himself.

    Wenn es um die Dichtigkeit geht - die muss sichergestellt sein, aber das ist machbar.
    Bei allem anderen - naja.
     
  7. sepp

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    hin oder her, er muss zumindest die anforderungen der din 18195 oder der wu-rili gerecht werden. er kann die eine wand nicht "undicht" lassen!
    jetzt die frage - wann wird die andere hälfte gebaut und wie werden die WU-schalen miteinander verbunden?
     
  8. Julius

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    Ich vermute stark, der Doppelkeller wird in einem Rutsch gebaut. Sonst wäre ja von dem Spareffekt nichts mehr übrig...
     
  9. archi3

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    Richtig, auch der Rest wird zeitgleich gebaut. Damit stellt sich die Frage nach dem Wärmeschutz ja nicht.

    WU kommt für je 3 Außenwände/DHH.

    Aber für mich macht das schon einen Unterschied, ob jeder Käufer der beiden DHH eine eigene WW bekommt oder beide je eine Hälfte einer doppelschaligen KS-Wand kriegen.

    Aber die Ausgangsfrage steht noch im Raum..., sind`s nun je DHH vier Außenwände oder nicht???

    @Eric online...???


    Wenn nur 1 DHH gebaut würde und die 2. dann später, hätte die 1. DHH definitiv 4 Außenwände. Warum nicht auch bei zeitgleicher Errichtung?
    Jedes der beiden Gebäude funktioniert m.E. nur mit vier Außenwänden, wir sind ja nicht bei Wohnungen, sondern bei Gebäuden.

    Bei Wand zum Nachbarn KS/Trennplatte/KS stellt sich die Frage nach der gegenseitigen Abdichtung der Keller. Bodenplatte geht durch, damit werden die Keller (bisher) nicht wechselseitig abgedichtet, d.h. Wasserschaden beim einen könnte zur Beeinträchtigung des anderen führen.

    Wie würde eine Abdichtung der Kommunwand in 2x KS denn ausgeführt?
    Die Abdichtung der beiden KS-Wände müsste zur Fuge hin erfolgen, damit im Falle eines Falles von keiner Seite die Trennplatte feucht werden kann, sonst könnte sich die Feuchtigkeit in der Trennplatte hochziehen und zur Durchfeuchtung beim Nachbarn führen.

    @sepp:
    Im Bereich der Fuge der DHH kommt ein innenliegendes Dichtband, die Fuge selbst (3 cm) wird durch eine Dämmplatte getrennt und von aussen mittels KMB abgedichtet.
     
  10. archi3

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    Ich schiebe mal noch (für mich) Argumente für 4 Außenwände einer DHH nach:

    - Realteilung des Grundstücks
    Ein Gebäude wird nicht durch einen Innenwand, sondern durch eine Außenwand "abgeschlossen".

    - Eine gerade durchgängige Wand kann m.E. nur Außen - oder Innenwand sein
    Wie ist es denn, wenn die Nachbar-DHH nicht deckungsgleich, sondern seitlich versetzt gebaut wird?
    Dann wäre die Wand mal Aussenwand, mal Innenwand...
     
  11. sepp

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    und was wäre wenn der käufer ein reihenhaus kauft?
    alle wände verlangen eine ausführung als wären sie alleine?
    ne ne ich glaube damit kommste nicht durch.
    jeder der ein doppelhaus ode reihenhaus kauft muss damit rechen, daß nach abriss des nachbarn, keine vollständige aussenwand (inkl. Dämmung nach enev) vorhanden ist.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2010
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    Ganz einfaches Gegenargument:
    Wärmedämmend und schallschützend (mit Anspruch an Gebäudetrennwand) und platzsparend geht nicht.
    Was Du verlangst, führt zu 20 - 30 cm Platzverlust je Gebäudeseite.

    Ist es das, was Du für Deine Kunden willst???
     
  13. #13 archi3, 09.11.2010
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2010
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    Bitte nicht mischen!

    Vom Wärme- und Schallschutz ist/war hier nicht die Rede, es geht um den Keller als WW.
    Mir fehlt u.a. die Abdichtung der Kommunwand im KG.

    @sepp:
    Bei RH und DHH, die gleichzeitig errichtet werden, ist natürlich die WäDä der Trennwand überflüssig und wird idR auch nicht erfolgen.

    Wenn ein Nachbar sein Haus abreisst, ist logischerweise der Wärmeschutz am bleibenden Objekt nicht ausreichend.

    @Ralf:
    Wärmedämmend verlangt hier keiner, da beide DHH gleichzeitig errichtet werden, und Schallschutz ist selbstverständlich und führt auch nicht zu (zusätzlichem) Platzverlust.
    Letztlich sieht das auch die EnEV so, dass die Wand zum Nachbarn nicht einbezogen werden muss.
    Wir schreiben hier nicht um 20-30 cm Platzverlust, da WäDä nicht relevant.


    Aber das Problem ist doch hier ein ganz anderes!
    M.E. wird eine WW als Keller der gekauften DHH geschuldet und nicht ein Teilkeller eines Doppelhauses.
    Was beim Nachbarn mit dem Keller ist, sei dahingestellt (der könnte ja auch ohne Keller seine DHH bauen.
    Und dass eine KS-Wand als Teil der Kommunwand im KG (hier noch nicht einmal abgedichtet) qualitativ von einer WW abweicht, ist klar.

    Um den Faden von sepp aufzunehmen:

    Der Nachbar reisst seine DHH mit Keller ab, folglich hat der Eigentümer der bleibenden DHH ein Wasser-Problem, für das er nichts kann und das auch nicht so einfach zu lösen ist.
    Hinsichtlich WäDä im KG wäre die Lösung einfach, aber zur WW?

    Ich betrachte die Sache mal zum Brandschutz, hinsichtlich Statik, Wä-Schutz und Wasser:
    - von einer DHH darf der Brand nicht zum Nachbarn gelangen
    - durch Abriss der einen DHH darf die andere nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, z.B. einstürzen
    - durch Abriss der einen DHH muss auch der Wärmeschutz der bleibenden DHH wieder hergestellt werden (wer dann zahlt, ist zu regeln)

    -> wenn eine DHH mit Keller abgerissen wird, darf die andere DHH im KG nicht geflutet werden
     
  14. sepp

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    abdichtungsbahnen vollflächig an die verbleiben WU-Bauteile angeflanscht.
    Mischkonstruktion - zulässig
    .. er kauft aber kein einzelnes haus, sondern eine doppelhaushälfte.
     
  15. archi3

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    @sepp

    Das ist durchaus machbar, aber er kauft m.E. ein eigenständiges Gebäude (und das als DHH).

    Das würde nach deiner Meinung heissen, wenn durch den Nachbarn sein Eigentum beeinträchtigt wird, hat er das billigend in Kauf zu nehmen, da er ja eine DHH gekauft hat?

    Sorry, aber da gehe ich im Moment nicht mit!

    Dann bräuchten wir ja auch keinen Brandschutz der Kommunwand, schliesslich hat er ja eine DHH...

    Dass er gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung in Kauf zu nehmen hat, ist mir klar (z.B. ganz laute Musik wie beim EFH ist nicht drin).

    Aber erhöhte Gefahr durch das DHH des Nachbarn erschliesst sich mir nicht.
     
  16. #16 ralph12345, 17.11.2010
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    Der Käufer kauft ja nun kein Einzelhaus, an das wie Wunder eine DH-Hälfte angebaut wird, er kauft in vollem Bewusstsein ein Doppelhaus. Mit dem Haus kauft er eine Baubeschreibung, da muß drin stehen, wie das Haus und die Wände beschaffen ist. Passt dem Käufer die Beschreibung nicht, muß er das anders verhandeln oder mit jemand anderem anders bauen. An einem bestehenden Vertrag anfangen herumzudeuten ist da die schlechteste Lösung.

    Hier geht es um eine Trennwand, nicht um eine Aussen-, nicht um eine Innenwand. Ist im Vertrag die Trennwand nicht beschrieben, ist das schlecht. Eine Außenwand zu fordern, wird der Vertrag wohl dann auch kaum hergeben. Sprich einen Anspruch da ableiten dürfte unmöglich sein. Also Zeichnung ansehen und gucken, was vorgesehen ist, Baubeschreibung lesen und man ist schlauer.

    Die weisse Wanne dichtet nach aussen ab. Wozu die weisse Wannenwand zum Nachbarkeller? Wenn der Nachbar sein Haus abreissen will, muß er eh mit dem DHH Nachbarn klären wie und was, wie genehmigt, wie entschädigt bzw. auf Nachbars Kosten umgebaut. Der Bau ist als ganzes genehmigt, da kann der Nachbar nicht einfach teilabreissen.
     
  17. DanSch

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    Bei Realteilung der DHH Grundstücke ist eine Aussenmauer zu setzen.

    Wenn das ganze Grundstück mit einem DH bebaut wird und keine Realteilung vorliegt (2 Flur-Nummern), dann ist das auch keine Aussenwand sonder eine Kommun-, oder Trennwand.

    just my 2 cents.
     
  18. archi3

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    Ich will hier nicht rumdeuten, sondern nur, dass nach der Baubeschreibung ausgeführt wird.

    Stell Dir vor, du kaufst eine WäW (Wäschewanne). Die ist doch auch nach allen Seiten gleich dicht!
    Oder würdest Du eine WäW als solche nehmen, wenn eine Seite aus einem Sperrholzdeckel besteht?

    Nach BauNVO, §20, Abs. 3 ist die Geschossfläche nach den Aussenmassen der Gebäude... zu ermitteln.
    Der Gebäudeabschluss wird m.E. nicht durch eine Innenwand hergestellt, sondern durch eine Aussenwand (die als zwar Trennwand dient, aber dadurch nicht zur IW wird).

    Wie vorher geschrieben, Realteilung des Grundstücks mit Gebäudefuge.
     
  19. #19 wasweissich, 17.11.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn aber der sperrholzriegel in der mitte die weisse von der bunten wäsche trennt , wird weder die weisse , noch die bunte wäsche nass , wenn du die wanne in eine pfütze stellst ......:wow
     
  20. archi3

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    @wasweissich:respekt

    Genau, aber das wäre dann eine andere Situation, nämlich: Käufer kauft halben WW-DH-Keller...:motz

    ... und das haben wir hier nicht :winken
     
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