Grundriss

Diskutiere Grundriss im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, nach langem hin und her stelle ich den Grundriß + Ansichten (sh. Fotoalbum) ein und würde mich über Meinungen / Tips freuen....

  1. Babbel

    Babbel

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    Guten Abend,

    nach langem hin und her stelle ich den Grundriß + Ansichten (sh. Fotoalbum) ein und würde mich über Meinungen / Tips freuen.

    Das Ganze ist der 3. Entwurf aber sicher noch nicht ausgefeilt.

    Eckdaten:
    - Grundstück in ruhiger Stadtrandlage (Sackgasse) 700 m2
    - Süden ist straßenseitig
    - Garage mit 6x9 Metern ist auf dem Grundriß nur angedeutet

    Vorgaben:
    - klassische Hausform (z.B. Satteldach) gepaart mit moderner, heller & offener Architektur
    - kein Keller, kein Balkon
    - Doppelgarage, wenn möglich mit Zugang zum Haus
    - Terrasse harmonisch zum Wo-Zi. / Essbereich / Küche geplant (Sonnenverlauf berücksichtigt)
    - Küche / Esszimmer / Wohnzimmer als ein offener Raum
    - 2 Kinderzimmer (je ca. 15m2)
    - Kein separates Kinderbad
    - Schlafzimmer mit Ankleide
    - Abstellkammer im OG

    Feuer frei!
     
  2. Babbel

    Babbel

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    hier noch die Ansichten....
     
  3. #3 driver55, 08.11.2010
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    62,43 m²

    Mir sind sofort die 62,43 m² Wo/Es/Ko in's Auge gestochen und frage mich, wo diese zu finden sind.:cool:
    Überschlägig sehe ich 4,2 m x 8,5 m ~ 35,7 m² (Wo/Es) + 3 m x 5 m (Ko) ~ 15 m², was dann rund 50 m² ergeben!
    Flur / Eingangsbereich / Treppe sind da wohl enthalten...
     
  4. Bautz

    Bautz

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    Ehrlich gesagt gefällt mir das Häuschen von außen deutlich besser als von innen.

    EG:
    • Wo kommt die Garderobe hin?
    • Raum 1 ist ein wenig klein. Was ist hier geplant?
    • Jeder Besuch, der ins WoZi will, latsch an deiner offenen Küche mit den möglicherweise dreckigen Töpfen vorbei. Mein Fall ist sowas nicht, aber soll ja heute modern sein. :winken
    DG:
    • Die Größe der "Gallerie" (vulgo: Flur) passt nicht zur Größe des restlichen Hauses. Und bei dieser komischen U-Form lässt sich das nicht mal als Spielplatz für die Kinder nutzen. Die hier IMHO überflüssigen 10 qm könnten gut in zusätzlichen Abstellplatz investiert werden.
    • Was willst Du mit einer 4qm Ankleide??? Wie viele Schränke passen da rein? Einer, oder doch zwei? :wow
     
  5. #5 loennermo, 08.11.2010
    Zuletzt bearbeitet: 08.11.2010
    loennermo

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  6. #6 Gast036816, 08.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sehr unglückliche raumzuschnitte, zu verwinkelt, zu schmal, zu lang, teilweise nicht zu möblieren. die möbel sind teilweise nicht richtig und nicht massstäblich dargestellt. schlafzimmer oben wirkt wie ein schlauch, 2,70 m breit, ein bett wie dargestellt hat eine breite von ca. 1,85 m, links und rechts bleiben 42 cm von der bettkante bis zur wand, besser sind mind. 80 cm.

    das raumprogramm in einer liste mit ca. angaben der größe niederschreiben und damit zum architekten. die entwürfe besser nicht mitnehmen, vorher in der reststoffverwertung ablegen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  7. Babbel

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    ...also Raum 1 soll das Gästezimmer werden. Das Gästezimmer (was wir wirklich brauchen) wollen wir im EG haben. Daher - glauben wir - ist es schwierig die Treppe geschickter zu platzieren. Im DG sehen wir die Probleme mit dem kaum nutzbaren Platz im Flur und dem zu schmalen Schlafzimmer auch. Die Ankleide steht so auch noch zur Diskussion.

    Aber alles hängt gefühlt an der Position der Treppe, die an den Gegebenheiten des EG angepasst ist aber im DG suboptimal passt. :motz
     
  8. #8 wolfgang69, 09.11.2010
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    Ehrliche und wohlwollende Meinung: Dieser Plan ist zu verwerfen! Ein Haus ist eine zu große Investition um sich mit unausgegorenen Grundrissen zufrieden zu geben.
     
  9. Bautz

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    Das ist überhaupt nicht schwierig. Allerdings sollte jemand ran, der's kann. ;)
    Ich stimme wolfgang69 zu 100% zu. So eine Hütte kostet zu viel Geld, um mit vermurksten Grundrissen zu leben.
     
  10. Semmel

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    Frage: wieso schiebt Ihr die Garage nicht ans Haus dran und macht obendrauf eine Dachterrasse?

    EG - Gäste WC: geht gar nicht ... da wurde definitiv an der falschen Stelle mit den qm Zahlen gespart ...

    OG - wieso nur 1 Bad, wenn Ihr zwei Kinder habt?
     
  11. face76

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    Wo ist denn dann das Gäste-Bad? Die Gäste sollen sich doch nicht in eurem Bad im DG duschen, oder?
     
  12. Semmel

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    Im Garten vielleicht? Oder man darf dann eben nur geduscht kommen :e_smiley_brille02:
     
  13. Babbel

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    @Semmel
    Ich gehe davon aus, dass das Bauamt etwas dagegene hat die Garage als Dachteresse zu nutzen. Und wenn nicht Die, dann mit Sicherheit der Nachbar. Ist´ne Grenzbebauung.

    Thema Gästebad. Ja, da fehlt noch die Dusche bzw. aktuell der Platz für die Dusche!

    Thema extra Badezimmer für die Kinder. Ist im Forum schon kontrovers diskutiert worden. Wir wollen jedenfalls keins.

    Ich glaube aber mitlerweile, dass wir grundsätzlichere Probleme mit dem Grundriß haben als das Gästebad. :o
     
  14. Semmel

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    Nee, sorry, ich brauche ein Gesamtbild - hast Du Dir mal auf dem Boden die 2, ebbes qm eingezeichnet und dazu sanitäre Anlagen? Dann weisst Du Bescheid.

    Dachterrasse - das gilt abzuklären bzw. zu befreien durch einen Antrag. Dann weisst Du es genau. Und was die Nachbarn dazu sagen - kann Dir prinzipiell schnuppe sein - ich würde diese Fläche sinnvoll nutzen bzw. dann eben besser integrieren.
     
  15. #15 Baufuchs, 09.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Terrasse auf Grenzgarage bedeutet, dass die Garage ihre Privilegierung verliert, also Grenzabstand einhalten muss.

    Eine Befreiung von dieser Vorschrift ohne Nachbarzustimmung ist nicht möglich.
     
  16. Semmel

    Semmel

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    Wäre dann die Lösung, die ganze Chose vorzuziehen, keine Grenzbebauung zu machen und dann eine Dachterrasse drauf zu machen?
     
  17. #17 rechter Winkel, 09.11.2010
    rechter Winkel

    rechter Winkel

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    Dachterasse auf Grenzbebauung verstößt gegen Baurecht, hier in Verbindung mit dem Nachbarschaftrecht. Generell nicht erlaubt, Grenzbau nicht mehr priveligiert. So weit ich weiß noch nicht mal mit Unterschrift des Nachbarn. Die Terasse ist also baurechtlich nicht genehmigungsfähig(Bsp.: Nachbar verkauft Haus, neuer Eigentümer kann bei dieser Art von Schwarzbau entsprechend den Rückbau der Terasse verlangen)

    Bei der Doppelgarage wäre es aber wahrscheinlich möglich, ab 3m ein Geläner vorzusehen und die Fläche zwischen Geländer und Haus als Terasse zu nutzen.

    Aber generell fraglich: Sinn einer Terasse auf Garage bei EFH.
     
  18. #18 Baufuchs, 09.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Selbst das funktioniert z.B. in NRW nicht, die Garage verliert dann insgesamt die Priviliegierung als Grenzgarage.

    Aus einer Mitteilung des Bauministeriums an die Bauämter NRW zu Anwendung §6 BauONW:
    11.1 privilegierte Gebäude
    Gebäude fallen nur dann unter Absatz 11, wenn sie zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen,
    zu Abstellzwecken, zur Unterbringung und Aufzucht von Pflanzen sowie
    (eingeschränkt) zur Gewinnung von Solarenergie und zur Aufstellung von Antennenanlagen
    genutzt werden.
    11.1.1 nicht privilegierte Nutzungen
    Werden Gebäude auch nur teilweise anders genutzt als nach Absatz 11 zulässig,
    entfällt die Privilegierung für das Gesamtgebäude
    . Das Gebäude unterliegt dann als
    Ganzes den abstandflächenrechtlichen Anforderungen wie jedes andere Gebäude.
    Das gilt auch, wenn die Dachfläche des Gebäudes als Freisitz genutzt wird.Bei Gebäuden, die sich teilweise außerhalb der Abstandfläche befinden (z. B. Doppelgarage
    im seitlichen Grenzabstand des Hauptgebäudes), gilt dies auch für den
    außerhalb der Abstandfläche befindlichen Teil.
     
  19. #19 rechter Winkel, 09.11.2010
    rechter Winkel

    rechter Winkel

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    Danke für die Info! Wieder was gelernt....
     
  20. #20 marokko, 17.11.2010
    marokko

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    inwiefern ist da jetzt der sonnenverlauf berücksichtigt?

    wo genau ist nun die straße und wo süden?
    ich habe so nämlich nicht das gefühl, dass die himmelsrichtungen berücksichtigt wurden.
     
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