Nacharbeit Regress bei Fenstern

Diskutiere Nacharbeit Regress bei Fenstern im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe in meinem Neubau vor 4 Monaten Holzfenster mit Rolläden einbauen lasse. Es bestehen diverse Mängel an den Fenstern die laut...

  1. Dirk_W

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    Hallo,

    ich habe in meinem Neubau vor 4 Monaten Holzfenster mit Rolläden einbauen lasse. Es bestehen diverse Mängel an den Fenstern die laut zusage natürlich alle bis zum Einzug beseitigt sein sollen.
    Inzwischen sind wir eingezogen und nichts ist beseitigt. Es geht auch nicht um Kleinigkeiten. Sämtliche Fenster im Untergeschoss lassen sich nicht verriegeln (Einbruchgefahr, wer haftet hier eigentlich). Öffnungssperren in den Kinderzimmern sind nich angebracht. Rolläden funktioniern teilweise nicht.

    Mein Problem ist, der Lieferant lässt sich nicht mehr blicken, zugesagte Termine einfach nicht wahrgenommen und inzwischen lässt er sich auch telef. verläugnen.

    Meine Frage ist, welche rechtlichen möglichkeiten habe ich nun Ihn offiziell in Verezug zu setzen. Klar ich werde Ihm schriftlich eine Nachbesserungsfrist stezen. Wie lange muss diese sein?
    Kann ich bei weiteren Mahnungen bereits mit Schadenersatz drohen? Wie sieht es mit der Haftung bei Einaus? Trifft ihn auf Grund seiner Säumnisse eine Schuld?


    Letzendlich wird sich auf Dauer der Gang zum Anwalt nicht vermeiden lassen, aber für die ersten Mahnungen möchte ich mir diese Kosten schon ersparen.


    Gruß Dirk
     
  2. #2 Florian, 11.10.2004
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    Soweit ich weiss, muss man ihm schriftlich eine erste Frist von 2 Wochen gewähren, die Mängel zu beseitigen.
    Wenn dann immer noch nichts geschehen ist, dann muss man, wiederum schriftlich, eine Nachfrist von 1 Woche gewähren.

    Wieder nichts behoben? .... Anwalt.
     
  3. #3 Georg Battran, 12.10.2004
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    Beweisverfahren

    Hallo
    ACHTUNG DAS IST MEINE AUSSCHLIEßLICHE LAIENMEINUNG. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und soll auch in keinster weise Handlungsgrundlage sein. Ich denke da wirst du dich auf jeden Fall vom Rechtsanwalt beraten lassen müssen!!!

    LAIENMEINUNG:
    Ich denke du kommst um ein gerichtliches Beweisverfahren nicht drumherum!

    Bei diesem Verfahren wird ein Gutachter vom Gericht bestimmt und der besichtigt die Mängel.
    Hierbei ist es von bedeutender Wichtigkeit das du die Mängel RICHTIG titulierst.
    Da es sich um ein Antragsverfahren handelt werden von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nur die an ihn gestellten Fragen behandelt.
    Wenn Du also schreibst daß sich nur die Fenster im Obergeschoß nicht verriegeln lassen, dann schaut sich der Gutachter nur die Fenster im Obergeschoß an. Auch wenn die Fenster im EG das gleiche Problem haben oder in noch einem schlimmeren Zustand sind.
    Es ist also von größter Wichtigkeit die Mängel exakt zu beschreiben und zwar alle!
    Aber Achtung da ist noch die Kostenfrage: Den Gutachter zahlen tut im Vorfeld immer der Antragsteller mit Vorschuß. Wenn dann Mängel vorhanden sind dann kann man die Gutachterkosten im späteren Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) von seinem Vertragspartner einklagen!

    So nun noch eine Sache aussen rum: Du meldest einen Mangel dann gibt es noch das Problem der Verjährung. Wenn nicht verjährt, dann ist die Frage ob durch den Vertragspartner diese mängelfreie Leistung überhaupt schuldet. Das wird aber erst in einem Hauptsacheverfahren geprüft ich kenne keinen Fall in dem das der Gutachter gemacht hat. Das lunterlegt nämlich der richterlichen Beweiswürdigung und nicht dem Aufgabengebiet des Sachverständigen. Der hat nur die Mängel zu besichtigen und dazu sein Gutachten abzugeben. Dann wird vom Gericht im Zuge des Beweisverfahren ein Gutachter bestimmt und der macht dann Termin zur Besichtigung der "vermeintlichen" Mängel.
    Danach erstellt er ein Gutachten und stellt dieses dem Gericht zur Verfügung. Dieses Gutachten wird dann an die beiden Parteien übermittelt und dann ist erst mal Ruhe. Wenn dann einem der beiden Parteien die ganze Sache nicht gefällt und das ist in den meisten Fällen der Bauherr, dann kann dieser dann vor Gericht in einem Klageverfahren die Kosten für das Gutachten sowie die vom SV ermittelten Mängelbeseitigungskosten einklagen.

    Wenn wir nun noch die zeitliche Seite anschauen, dann kann man bis zu diesem "Urteilsspruch" gut und gerne 3-4 Jahre wenn nicht sogar noch länger veranschlagen. Da sind die Gutachterzeiten. Eventuelle ergänzungsgutachtenzeiten Klageeinreichung und Verfahrensverschleppung Anträge sowie Richterwechsel Zeugenbefragung und so weiter und so weiter zu nennen.
    Jetzt die wichtigste Frage: LOHNT SICH DAS?!? Was ist wenn die Firma bis dahin Insolvenz angemeldet hat. Was dann, bleibt man dann auf den Gerichtskosten auf den Gutachterkosten auf den Rechtsanwaltskosten etc sitzen. ICH DENKE JA. IST DAS DAS RISIKO WERT???

    ZU all den oben gemachten Angaben kann DIR der ANWALT am besten helfen.

    Ich wünsche Dir viel Glück und hoffe, daß du bei der Auswahl der Fensterfirma nicht einfach den billigsten genommen hast, denn nach dem MOTTO GEIZ ist GEIL muß man damit rechnen, daß die LEISTUNG ebenfalls "geizig" ausfällt. Eine gute Leistung hat nun mal seinen Preis!!

    Ach ja, das gilt auch für den Rechtsanwalt und den Gutachter und auch für den Richter! Bitte beachten!!

    Schadenersatz ??? Welcher Schaden ist dir entstanden
    Verzugsmeldung MAhnungen etc. : den Zugang der einzelnen Schreiben beweisbar durchführen WICHTIG für später!

    Mit freundlichen Grüßen

    Georg
     
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