ersteigert, was dann..?

Diskutiere ersteigert, was dann..? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nach langen hin und her, ob wir eine Eigentumswohnung ersteigern, aber wir uns endlich für das "Dafür" entscheiden! Die Versteigerung...

  1. #1 Danny73, 09.11.2010
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    Hallo,

    nach langen hin und her, ob wir eine Eigentumswohnung ersteigern, aber wir uns endlich für das "Dafür" entscheiden!

    Die Versteigerung wäre am kommenden Montag. Finanzierung steht auch soweit, das bei Zuschlag nur noch die Unterschrift gesetzt werden müsste.

    Aber wie läuft es weiter? Ich habe da echt kein Plan

    Den Kredit bekommt man ausgezahlt, sobald die Grundschuld übern Notar eingetragen ist, richtig?
    Da es sich ja um einen Versteigerung handelt haben wir 8 Wochen Zeit alles zu erledigen und zu bezahlen.
    Aber wer und was kommt alles, was man bezahlen muss?
    Grunderwerbssteuer, okay
    Grundschuldeintragung, okay
    Gerichtskosten, auch okay

    Was noch????

    Wann könnte ich theroretisch in die Wohnung. Laut Amtsgericht ist man mit Zuschlag auch gleich neuer Eigentümer, heißt das ich könnte nachmittags gleich mal schauen gehen?

    Kommen bestimmt noch mehr Fragen, aber wer schon klasse, wenn Ihr mir hiermit schon mal helfen könntet :28:

    Gruß Danny
     
  2. #2 fmjuchi, 09.11.2010
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    Hi,

    Grunderwerbssteuer und Notarkosten habt ihr zu zahlen. Die Verfahrenskosten gehen vom Versteigerungserlös ab.

    Wenn die Wohnung leer steht und man kurzfristig an die Schlüssel kommt, kann man durchaus mal vorbeigehen.

    Falls evtl. noch die vorherigen Eigentümer in der Wohnung sind, würde ich evtl. nicht den Tag für den ersten Besuch wählen, an dem die Bude unter den Hammer gekommen ist. :yikes

    Falls die Wohnung vermietet ist, gibt es keinen Grund, dass euch die Mieter ohne Vorankündigung überhaupt in die Wohnung lassen.

    lg fm
     
  3. #3 Cartman, 09.11.2010
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    Hallo,

    das klingt für mich alles ziemlich blauäugig. Man holt sich doch nicht eine halbe Woche vor dem Versteigerungstermin seine Informationen aus dem Bauexpertenforum, weil man nicht weiß wie eine Zwangsversteigerung abläuft. Wenigstens vorher mal bei einer anderen Zwangsversteigerung dabei gewesen? Wenn die Finanzierung schon steht - ist denn überhaupt beim Betreibenden erfragt worden, welcher Mindestbetrag für den Zuschlag erwartet wird? Ich habe hier an anderer Stelle schon einmal gesagt: Man geht nicht zu einer Versteigerung, bietet 7/10 und kann automatisch davon ausgehen, den Zuschlag zu bekommen. Es gibt entsprechende Fachliteratur zu dem Thema, oder -wenn's schnell gehen muss, entsprechende frag-einen-Anwalt-Seiten im Netz. Rechtliche Beratung oder zumindestens "schlaulesen" ist auch notwendig, weil bei der Kündigung von Mietern nach Eigentumswechsel durch ZV sehr enge Fristen einzuhalten sind.

    Gruß
    Cartman
     
  4. #4 Der Bauberater, 09.11.2010
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    Du/Ihr müsst den Bänker, der finanzierenden Bank rechtzeitig einbinden, dann kann der da steuernd eingreifen (wenn er das kann). Ohne Sachverstand geht das u.U. in die Hosen
     
  5. #5 Danny73, 09.11.2010
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    Hallo zusammen,

    naja ich geh da ja nicht blauäugig an die Sache (bin nämlich dunkelbraunäugig)

    Also wir waren schon bei Versteigerungen, und ja wir haben mit der Gläubigerbank auch schon gesprochen. Die 7/10 wären 67400€, der Zuschlag würde bei 75.000€ erteilt werden.
    Wohnung ist leerstehend, wir konnten uns auch eine baugleiche Wohnung im Nachbarshaus anschauen!
    Gelesen habe ich, glaube ich zumindest, fast alles. Ich habe auch einen guten Kontakt zum Rechtspfleger, der sich auch die Zeit genommen hat uns vieles zu erklären!
    Denn mittlerweile gibt es kaum was, was ich über die Wohnung nicht weiß!

    In wie fern soll der SB von der Bank steuern?

    Wir haben als oberstes Limit 90.000€ angesetzt, was durchaus schon überdurchschnittlich hoch wäre. Aber es war für uns interessant, wie dann die Finanzierung aussehe! Auf der Seite sind wir gut abgesichert durch die Hausbank, die uns da sehr gut beraten hat.
    Bei 15 Laufzeit ein Zinssatz von 4,01% denke ich liegt auch im grünen Bereich!

    Was meine Neugier ja nur anging, was eben anschließend noch für Kosten kommen
    Grunderwerbssteuer klar, Notarkosten aber nur für die Eintragung der Grundschuld der Bank beim Notar.
    Das andere wird bei Gericht gemacht und wäre bei den Kosten für das Gericht mit drin!
    Das wäre dann alles??
    Ich habe mit wesentlich mehr gerechnet....
    Wie teuer ist überhaupt ein Notar, wenn er die Grundschuld einträgt. Muss man das doppelt bezahlen, weil man ja auch als Ehepaar eingetragen wird?
    Das sind nur meine kleinen Fragen, alles andere ist abgeklärt!

    Danke schon mal
    Gruß Danny
     
  6. #6 Der Bauberater, 09.11.2010
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    Je nach dem was für eine Bank das ist, sitzt der bei der Versteigerung neben Dir und hat den Scheck zur Hinterlegung der 10 % Sicherheitsleistung in der Tasche. Barkasse nehmen die meisten Gerichte nicht!
     
  7. #7 ecobauer, 09.11.2010
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    "Wie teuer ist überhaupt ein Notar, wenn er die Grundschuld einträgt. Muss man das doppelt bezahlen, weil man ja auch als Ehepaar eingetragen wird?"

    Die Kosten könnt ihr hier selbst ermitteln:http://www.grundbuch.de/grundbuchrechner-auswahl0.html

    Und Eheleute zahlen das, was andere auch zahlen. Also nix doppelt!
     
  8. #8 Danny73, 09.11.2010
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    Hallo,

    @mark
    das mit dem Scheck ist auch schon geklärt, den holen wir FReitagnachmittag bei unserer Bank ab.
    Das passt dann genau mit den 3 Werktagen!

    @eccobauer
    ich dachte immer, das die Eintragung dann auch doppelt kosten würde!
    Das sind die Kleinigkeiten, wo ich nicht weiter wußte
    Danke schon mal!
    Hab schon mal nachgerechnet, ist ja garnicht sooo teuer, wie ich immer dachte!

    Gruß Danny
     
  9. #9 Cartman, 11.11.2010
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    Hallo,

    da sich die Kosten nach dem Wert richten, ist bei Ehepartnern ja auch nur jeweils der halbe Wert anzusetzen, dazu führt, dass die Gesamtkosten von jedem Ehepartner hälftig zu tragen sind. Man bekommt dann auch zwei Bescheide für die Grunderwerbssteuer.

    Gruß
    Cartman
     
  10. oberh

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    Hi!

    OK, Du hast also dunkelbraune Augen - aber ne rosarote Brille haste auf - plus Scheuklappen - oder? :winken

    Du hast die Wohnung im Nachbarhaus angesehen - das macht mich stutzig ...

    Also an Kosten fallen dann noch an: #flöt#

    1.500 € für den Container
    5.000 € für den Kammerjäger
    3.000 € für die Entrümplerfirma
    3.000 € für den Schimmelpilzentferner
    1.000 € Bautrockner
    10.000 € Kernsanierung
    ...
    20.000 € für den bald dringend notwendigen Psychiater

    :bau_1:

    Wisst Ihr denn, ob da nicht vorher ein Messi drin gewohnt hat?
    Wenn die Wohnung leer steht - wieso habt Ihr dann DIE nicht angeschaut?
     
  11. #11 Danny73, 11.11.2010
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    Hallo Vermessungstechniker..


    mmh warum haben wir uns wohl eine Wohnung die versteigert wird nicht angeschaut?
    Weil es anscheind nicht gang und gebe ist, sich diese Wohnungen vorher anzuschauen. Dafür gibt es ein ausführliches Gutachten!
    Da die Wohnungen alle gleich sind, konnte ich mich zumindest von der guten Bausubstanz vergewissern, bzw mein Schwiegervater, von der Aufteilung und und und...

    Der Gutachter schrieb nichts von Schimmelbefall, nasssen Stellen oder sonst was!

    Wenn es danach geht.... naja

    Wir haben unsere jetzige Wohnung uns im Mai angeschaut, die schönste Wohnung alles tip top, bis der Sommer kam, und wir 34°C im Schlafzimmer hatten. Bis der Winter kam und wir die ersten Schimmelflecken bekamen und und und
    Sehen tut man es eh nicht auf dem ersten Blick

    Ich habe mich in der Nachbarschaft erkundigt und habe trotz vermeintlicher rosa Brille einen guten Eindruck, was zumindest die Wohnung angeht. Zudem Bekannte von uns auch dort wohnen, die hätten vielleicht drauf hingewiesen.

    Aber anscheindend bist Du der geborene Pessimist, ich bin eher Optimist und denke anscheinend eher positiv!

    Ich lasse mich überraschen was kommt am Montag und dann sehen wir weiter!
    Gruß Danny
     
  12. oberh

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    Hi Danny!

    Ich hoffe, ich habe Dich nicht verärgert?
    Wenn ja, dann lag es nicht in meiner Absicht ...

    Nein - es ist nicht gang und gebe.
    Du kaufst momentan die sprichwörtliche Katze im Sack.
    Das Gutachten - gut - kann aussagekräftig sein - muss aber nicht (habe beides schon erlebt).

    Bitte nur als Hinweis verstehen - sowohl die Nachbarn, als auch Deine Bekannten müssen NICHT mit potentiellen materiellem und emotionalem Schaden rechnen.

    Ja, vielleicht sehe ich zu schwarz - MEINE rosarote Brille hat mich schon reichlich gekostet - doch ich lege Dir trotzdem noch einmal nahe, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Wohnung vorher zu sehen.
    Lasse Dich nicht abwimmeln mit "Das ist nicht üblich ..."

    Ich drücke Dir die Daumen ...

    Viele Grüße
    Olaf
     
  13. lulu66

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    Kurzer Tip, denn das hatten wir meine ich hier kürzlich erst im Forum:

    Das Ergebnis des Gutachtens wird nicht Bestandteil des Kaufvertrags sein, sondern lediglich zur Preisfindung dienen. Wenn der Gutachter irrt und damit die Wohnung Eigenschaften aufweist, mit denen du nicht leben kannst, kannst du NICHT auf ihn zurückgreifen.

    Dennoch viel Spaß und Erfolg bei der Versteigerung.
     
  14. Huisje

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    Da schliesse ich mich an.
    Oberh überspitzte das Risikopotential vielleicht etwas, aber es ist sicher da.
    Versuche alles um es zu minimieren!

    Ich weiss nicht auf welcher Thread Lulu66 zielt, aber ich erinnere mich auch an eine. Dort war schon ohne Hausbesichtigung (von aussen also) sichtbar, dass der Gutachter keine gute Arbeit geleistet hat!

    Wünsche euch auf jedem Fall viel Erfolg.



    Huisje
     
  15. #15 rudi1106, 11.11.2010
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    Der Gutachter muss ja nicht mal schlechte Arbeit gemacht haben. Die Gutachten sind meistens ja schon mehr als ein Jahr alt. Da kann noch der eine oder andere Schaden entstanden sein. Oder die übrigen Eigentümer können sich schon längst zu einer Sanierung des Gemeinschaftseigentums entschlossen haben und warten nur noch darauf, dass endlich jemand solventes die Wohnung ersteigert, damit er sich an den Kosten beteiligen kann...

    Und über die Regelungen der Eigentümergemeinschaft würde ich mich auch dringend informieren. Daher also (falls noch nicht geschehen): Möglichst Kontakt mit dem Verwalter aufnehmen und Informationen über Sanierungen rauskitzeln, Beschlusssammlung und Teilungserklärung einsehen und vielleicht bringt der einen ja auch noch in die Wohnung, wenn man ganz ganz nett ist.

    Was ich übrigens nicht ganz verstehe ist dieser Satz:

    Bitte nicht von der Bank bequatschen lassen. wenn die 7/10 erreicht sind, kann die Bank gegen den Zuschlag nichts mehr machen. Und häufig sind die Banken auch froh, wenn sie den Kram überhaupt loswerden. Also das Limit mit 90.000 € würde ich mir daher wirklich nochmal ganz genau überlegen.
     
  16. #16 Der Bauberater, 11.11.2010
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    am zweiten Termin reichen m.W. schon 5/10
     
  17. wall

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    Bei Zwangsversteigerungen sollte man schon aus dem Grund genau hinschauen, weil es Zwangsversteigerungen sind. Denn vorher hat die Bank meist versucht, regulär zu verkaufen und war im Normalfall auch bereits zu angemessenen Nachlässen bereit. Warum hat nicht da schon jemand zugegriffen, wenn die Wohnung so attraktiv ist?
     
  18. #18 Stef1969, 12.11.2010
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    Weil die Eigentümer es oft einfach laufen lassen, bis die ZV kommt (ob das jetzt vernünftig ist oder nicht, sei mal dahingestellt). Und ohne die Eigentümer kein freihändiger Verkauf.
     
  19. #19 fmjuchi, 12.11.2010
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    vielleicht sollte man hier mal einen Tröt aufmachen:
    "Wer hat bei einer Zwangsversteigerung" seine Traumimmobilie zum Mindestgebot ersteigert.

    Wäre gespannt, ob es irgendwann einen Beitrag gibt.

    Wie sagt man so schön, die Hoffnung stirbt zuletzt. Schnäppchen machen die, die das nötige Kleingeld und den Sachverstand besitzen.


    lg fm
     
  20. wall

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    Mag sein. Wir haben allerdings auch mal eine Weile nach Einfamilienhäusern in der ZV geschaut. Das waren durchgehend uninteressante Objekte, die schon durch Lage etc. gravierende Mängel aufwiesen. Wir haben das Thema dann abgehakt.
     
Thema: ersteigert, was dann..?
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