Baugerüst - Berechnung der Quadratmeter?

Diskutiere Baugerüst - Berechnung der Quadratmeter? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten, kann mir bitte jemand sagen, wonach die Fläche zur Abrechnung des Baugerüstes berechnet wird? Grob gesagt dachte ich,...

  1. #1 Bauherr, 11.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    Hallo liebe Experten,
    kann mir bitte jemand sagen, wonach die Fläche zur Abrechnung des Baugerüstes berechnet wird?

    Grob gesagt dachte ich, daß die Fläche des Baugerüstes in etwa mit der Wandfläche übereinstimmen müßte (oben etwas niedriger wg. Dachüberstand, seitlich etwas breiter, wg. Überlappung an den Bebäudeecken).
    Ich habe hier 2 Angebote vorliegen, die einmal ca. 450 qm und das andere mal 485 qm zugrunde legen.

    Nach meiner Berechnung müßte die Wandfläche, gerechnet von OK-Gelände bis UK-Dachüberstand etwa 300 qm betragen.

    Wodurch könnte diese große Differenz zusammen kommen?

    Der qm-Preis ist 4,50 Euro, dazu kommt noch das Fanggerüst für den Dachdecker für 8 Euro / lfd Meter (für 4 Wochen)
    Ist das günstig?

    Gruß
    Tom
     
  2. Tommi

    Tommi

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    Wir haben hier aktuell für 6 Wochen Standzeit ein Angebot:

    3,60 EUR/qm Gerüst ohne Konsolverbreiterung

    4,00 EUR/lfm Dachdeckerfangschutz

    Gruß

    Tommi
     
  3. #3 Bauherr, 11.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    Das hört sich gut an :)
    Wenn der Gerüstbauer auch nach Südhessen kommt, hat er den Auftrag! Wie könnte ich den kontaktieren?

    Gruß
    Tom

    PS: Wie ist das jetzt mit der Flächenberechnung?
     
  4. cheffe

    cheffe

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    Hallo Tom!

    Berechnung erfolgt normalerweise nach VOB Teil C

    etwa so:

    5.2 Arbeitsgerüste
    5.2.1
    Bei Abrechnung von Arbeitsgerüsten nach Flächenmaß (qm) wird die eingerüstete Fläche wie folgt berechnet:

    Die Länge des Gerüstes wird in der größten horizontalen Abwicklung der eingerüsteten Fläche, mindestens mit 2,5 m gerechnet. Vor- und Rücksprünge, die die wandseitige Gerüstflucht (Belagkante) nicht unterbrechen, werden nicht berücksichtigt.
    Die Höhe wird von der Standfläche des Gerüstes bis zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche gerechnet.
    Öffnungen in der eingerüsteten Fläche werden übermessen
    5.2.2
    Verbreiterungen bzw. Teilverbreiterungen von Gerüsten zum Ein- bzw. Umrüsten von Bauteilen, z.B. für die Bearbeitung von Gesimsen, Dachüberständen, Rinnen, werden entsprechend der Länge des eingerüsteten bzw. umrüsteten Bauteiles gerechnet.

    5.2.3
    Teilgerüste vor Dachgauben, Dachaufbauten und dergleichen werden in der Breite der eingerüsteten Bauteile und in der Höhe mit dem Maß bis zur Traufe dieser Bauteile gerechnet.

    5.3 Schutzgerüste
    5.3.1
    Bei Abrechnung von Schutzgerüsten als Standgerüst/Fanggerüst nach Flächenmaß (qm) werden die eingerüsteten Flächen gemäß Abschnitt 5.2.1 gerechnet.

    5.3.2
    Bei Abrechnung von Dachfanggerüsten, Schutzdächern, Fußgängertunneln u.ä. nach Längenmaß (m) wird die Länge in der größten Abwicklung an den Gerüstaußenseiten gerechnet.

    Gruß Dieter
     
  5. #5 Bauherr, 11.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    Danke für die Antwort.

    Heißt das, daß bei einer Giebelwand (z.B. Firsthöhe 10m, Traufhöhe 6m) die Firsthöhe über die gesamte Breite der Giebelwand gerechnet wird?

    Das Satteldach des Wohnhauses ist seitlich über die Garage gezogen.
    Wie wird die Wandhöhe an der Garage berechnet, muß ich auch hier die Firsthöhe des Hauses annehmen?

    Gruß
    Tom
     
  6. cheffe

    cheffe

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    Hallo Tom!

    Bei der Abrechnung von Gerüsten ist von der eingerüsteten Fläche auszugehen. Dies ist nach Abschnitt 5.1.2 der DIN 18451 die Fläche, für deren Bearbeitung oder Schutz das Gerüst erstellt ist. Dazu werden auch die Arbeitsflächen bis 2 m über dem obersten Gerüstbelag, höchstens jedoch bis in Höhe der Oberkante des einzurüstenden Bauwerks, gerechnet. Die Höhe des Gerüstes wird dabei immer von seiner Standfläche aus gemessen. Dies ist die Fläche, die zur Ableitung der Lasten aus der Gerüstkonstruktion in das Bauwerk oder in den Baugrund dient. Die Höhe ist von der Stelle ab zu messen, wo das Gerüst oder die Gerüstteile auf dem Boden aufstehen. Das wird in der Regel „Unterkante Lastverteiler“ sein.
     
  7. #7 Bauherr, 13.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    immer noch unklar...

    Danke für Deine Antwort.
    Aber scheinbar bin ich zu blöd das zu kapieren, oder meine Angebotersteller... :confused:

    Heißt das jetzt:
    Die Giebelseite wird gemessen vom Aufstandpunkt des Gerüstes bis zur tatsächlichen Wandoberkante (also nicht nur bis zum höchsten Punkt der Wand (First) oder des Gerüstes), die ja in dem Fall schräg verläuft (zum First).
    Ich meine, wird hier die tatsächliche Dreiecksfläche des oberen Teils der Giebelwand zur Berechnung herangezogen?

    Wenn ich das so richtig verstehe, werden die Dachdecker-Fanggerüste (Netze) nicht zur Fläche (bzw. Höhe) hinzugerechnet, sondern werden nach laufenden Metern am Wandumfang abgerechnet.
    Ist das so?

    Was ist mit dem Überstand des Gerüstes an den Gebäudeecken?
    Wird das mitgerechnet?

    Mittlerweile habe ich drei unterscheidliche Quardatmeterzahlen in Angeboten vorliegen (alle >50% über der tatsächlichen Wandabwicklungsfläche). Leider reagiert aber keiner der 3 Anbieter auf meine Fax-Rückfrage mit Bitte um Klärung... :mad:

    Könnte hier vielleicht mal jemand eine Skizze einer eingerüsteten Giebelwand mit markierter zu berechnenden Fläche posten?
    Bitte...

    Tom
     
  8. #8 Bauherr, 13.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    @Tommi...

    @Tommi...

    Hallo,
    Dein Angebot ist gut! :)
    Wie kann ich Kontakt aufnehmen???

    Gruß
    Tom
     
  9. Tommi

    Tommi

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    Zur Klarstellung: Das ist nicht unser Angebot als Gerüstbauer, sondern das Angebot des von uns angefragten Gerüstbauers.

    Wo sitzen Sie denn räumlich?

    Gruß

    Tommi
     
  10. #10 Bauherr, 14.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    Das war mir schon klar.
    Die Baustelle ist in der Nähe von Friedberg (bei Frankfurt/M.).

    Gruß
    Tom
     
  11. Tommi

    Tommi

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    Dann sind's 300 km Entfernung, also uninteressant.

    Gruß

    Tommi
     
  12. #12 bauworsch, 14.10.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Gerüstkosten

    F, FB, HU, GI, OF und Umgebung.

    Die Vierfuffzich sind durchaus ortsüblich und angemessen. Wenn ich mir allerdings manchmal so anschaue, was dann dafür an Gerüst geboten wird...

    Es gibt welche in Deiner Gegend, die machens für 3,80 - 4,00 netto.

    Im Gegensatz zu den Firmen hat die Bau BG ihr Personal nicht reduziert, da haben die Jungs viel Zeit für wenig Baustellen.. ;)
     
  13. #13 Bauherr, 15.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    Re: Gerüstkosten

    Naja, schon klar.
    Ich geb ja auch lieber ein paar Euro mehr für den Gerüstbauer aus, als für irgendwelche Bußgelder... :shades
    Nur durch den Preis wird allerdings auch kein ordnungsgemäßes Gerüst garantiert.
    Wenn es möglich ist, nenne mir doch bitte mal jemanden, der das so günstig und trotzdem gut ausführt...

    Gruß
    Tom
     
  14. #14 C. Schwarze, 15.10.2004
    C. Schwarze

    C. Schwarze

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    ... nur mal so rein Interessehalber... haste schonmal bei einer Herstellervertretung von Layer, Hünnebeck oder andere nachgefragt was es kostet, wenn du ein Gerüst kaufst?
    die müßten doch froh sein etwas verkaufen zu können,
    und selbst bei Ebay wirste zugeschmissen.
     
  15. #15 Bauherr, 18.10.2004
    Bauherr

    Bauherr Gast

    Ist das Dein Ernst?

    Ne nicht ernsthaft.
    Bei den 2600 bis 2900 Euro, die die Gerüstbauer bis jetzt haben wollten, hab ich zwar zuerst gedacht die wollen mir das Gerüst verkaufen :mad: , aber das kostet dann wohl noch mehr...

    Ich habe die Wandfläche jetzt nochmal genau nachgerechnet, mehr wie 340 qm kommen da beim besten Willen nicht zusammen :irre

    Gruß
    Tom
     
  16. #16 orlando, 18.11.2004
    orlando

    orlando Gast

    Also ich habe mein Gerüst (200m² Wandfläche) damals bei E-Bay für 2600 Euro gekauft (plus 60 Euro Anlieferung) und nach eineinhalb Jahren wieder für 2400 Euro versteigert. Mit den Ebaygebühren von ca. 60 Euro hab ich also insgesamt 320 Euro für das Gerüst bezahlt. Das Aufstellen ging recht einfach, da kann man die Sachen ja noch an die Wand lehnen. Das Abbauen haben die Verputzer gleich nach dem Putzen gemacht. Hat wohl nicht ganz 4 Mannstunden gedauert, also nochmal ca. 120 Euro, macht 440 Euro insgesamt, und das für eineinhalb Jahre.
    Gruß Roland
     
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