Was ist der unterschied zwischen Ringanker und Stahlbeton

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  1. #1 susialex, 13.11.2010
    susialex

    susialex Gast

    Hallo ich bin neu hier,

    ich hoffe jemand kann mir helfen. Wir hatten 6 Garagen und haben vor 7 Jahren 4 Garagen davon entfernt, weil wir ein Hausgebaut haben. 2 Garagen haben wir stehen lassen. 2005 hat die gemeinde ein Regenrückhaltebecken genau hinter unserem Grundstück erstellt, die Gemeinde hat Anker unter unseren Garagen verarbeitet. Wir haben während der Baufase von der Gemeinde festgestellt, das unsere Garagen die Wände und das Fundament reißt. Die Gemeinde behauptet unsere Statik der Gragen stimme nicht. Wir hätten keinen Ringanker, was wir in unseren Garagen haben sind Stahträger.
    Meine frage. Ist das schlechter Stahlträger zu haben oder sind Ringanker besser. Macht es unterschiede. Da die Garagen schon seid 30Jahren stehen und vorher nicht´s passiert ist, erst als die Geeinde anfing zu bauen.

    Bitte es wäre sehr nett wenn mir jemand helfen könnte.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ob ein Ringbalken oder -anker erforderlich war oder durch den Abbruch wurde, kann nur ein Statiker beurteilen.
    Da diese aber ohne besonderen Grund in aller Regel nur als oberer Wandabschluß verbaut werden (ausser in Kellern), hätte wahrscheinlich auch das Vorhandensein eines solchen Balkens oder Ankers die Risse nicht verhindert.
    Ausserdem - denke ich, ist die Gemeinde in der Beweislast, wenn Sie Zeugen haben, die die Rissfreiheit bis zum Beginn der Baumaßnahmen bestätigen können und die Gemeinde keine Beweissicherung im Vorfeld gemacht hat.
    Habe ich das richtig verstanden:
    Die Gemeinde hat irgendwelche Konstruktionen unter Ihre Garagen eingebaut? Gibt es dafür eine Genehmigung Ihrerseits (wenn Sie Grundstückseigentümer sind)?
    Wenn nein, wäre alleine das schon nicht legal.
     
  3. #3 susialex, 13.11.2010
    susialex

    susialex Gast

    Vielen dank für die Antwort. :-)

    Unsere Garagen wurden 1970 gebaut, alle 6 Garagen waren mit Stahträger ausgestatet, wir haben 4 Garagen davon entfernt, wir haben die Sathlträger entfernt außer in den 2 Garagen die wir haben stehen lassen.
    2004 kam die Gemeinde auf uns zu und bat uns um eine Unterschrift, so das sie neben unserem Grundstück ein Regenrückhaltebecken bauen konnten, wir haben auch die zustimmung gegeben, das sie Anker unter unsere Grage setzten durften, man sagte uns auch das diese Anker nach beendigung entfernen würden, was leider nicht geschah. Es wurde vor dem Bau eine Bestandsaufnahme gemacht. ( Die wir bis heute nicht bekommen, da ist festgehalten, das vorher keine Schäden waren ).
    Während der Baufase stellten wir risse in unserem Mauerwerk und im Fundament fest, die Garage fällt nach rechts ab,( richtung Regenrückhaltebecken ) wir haben dies der Gemeinde gemeldet. Man vertröstete uns und bat uns zu warten bis das Projekt beendet ist. Als das Becken fertig gebaut war, kam eine Anwältin der Gemeinde mit einem Gutachter und nahm die Mängel auf und bestätigte schriftlich, das sie diese Mängel beseitigen würden.
    Nun sind wir so weit, das wir die Presse eingeschaltet haben, Nachbarn haben auch schäden gemeldet, da die Gemeinde darauf pocht, das unsere Garage nicht richtig gebaut wurde, anstatt einen Ringanker haben wir Stahlträger benutzt, deshalb haben wir risse bekommen, laut Gemeinde. Mitlerweile senkt sich auch unser Hof ab um 11,5 cm auf 3 Meter und unser Haus hat nur auf der linken Seite in jedem Stockwerk risse bekommen.
    Unter unserem Grundstück verläuft eine Wasserader, die abgedrückt wurde.
    Was wir nicht verstehen, es war vor dem Rückhaltebecken nicht´s, erst als die Gemeinde das Becken gebaut hat.
    Die Gemeinde weist jede Schuld von sich.
    Für einen Statiker haben wir leider kein Geld mehr, da wir das Geld für unseren Rechtsanwalt benötigt haben.
    Wer kann uns helfen.
     
  4. #4 Gast036816, 13.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    risse in den garagen

    ihre garagen wurden 1970 gebaut, ich setze mal voraus, dass der bau genehmigt war und nach genehmigung gebaut wurde. wenn die garagen vor den bauarbeiten der gemeinde rissefrei waren, die risse während oder nach der baumaßnahme der gemeinde entstanden sind, ist die gemeinde in der beweispflicht, dass die die risse nicht durch deren baumaßnahme entstanden sind. genaues sollte ein anwalt mitteilen.

    gehen Sie mit Ihren unterlagen nicht an die presse sondern besser zu einem anwalt und lassen Sie den vorgang prüdfen. Die gemeinde muss Sie in vollem umfang informieren über die eingebauten anker. anker können nicht vollständig zurückgebaut werden. da bleibt etwas im boden zurück z. b. verpresskörper. die stahllitze kann am verpresskörper mit einer sollbruchstelle versehen werden, um die sahllitze dann zurück zu ziehen. der verpresskörper, länge ab 5 m bleibt im erdreich - in ihrem erdreich. manchmal funktioniert solch eine sollbruchstelle nicht, dann bleibt der anker ganz in erdreich.

    freundliche grüße aus berlin
     
  5. #5 susialex, 13.11.2010
    susialex

    susialex Gast

    Natürlich ist die Garage abgenommen, auch wenn bei dem Bauantrag und Genehmigung auf den Garagen Rinanker angegeben sind, aber Stahträger eingebaut wurden. Es wurde genehmigt.
    Die Gemeinde zieht sich daran hoch, weil es keine Rinanker sind und eine 11,5 Wand in der Mitte der Garage nicht vorhanden ist, man meint auf der 11,5 Wand müßte auch der Ringanker sein. Soweit mir bekannt ist, kann man an auf einer 11,5 Wand keinen Rinanker setzen.
    Unser Anwalt ist vom Bauwesen und er sagte auch, man kann froh sein dass Stahlträger angebracht sind, aber selbst das hilft nicht viel, wenn das Erdreich wegrutscht.
    Was mich auch stuzig macht, warum setzt sich das Erdreich auf unserem Grundstück, wie lange wird das noch so gehen, das passiert im wenn es regnet.
     
  6. #6 Gast036816, 13.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    risse in den garagen

    die gemeinde soll sich mal nicht so aufblähen. die garagen waren vorhanden, ich gehe davon aus, dass die garagen standsicher waren. die damen und herren im amt oder deren erfüllungsgehilfen haben wahrscheinlich einen bock kapitalen geschossen. wie soll denn ein ringanker risse im fundament verhindern? ebenso verhindert kein ringanker - auch kein 11.5-er - die setzungen im erdreich.

    setzungen im erdreich sollten von einem sachverständigen untersucht werden. wie lang das anhält??? das wird die geologie nicht freiwillig sagen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

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    also nochmal:
    es ist wurscht, woraus die garage besteht.
    die gemeindlichen schlaumeier hätten vorher den zustand der garage
    begutachten können, sie hätten andere abfangungsmassnahmen (eben ohne
    anker, ohne vibrationen, ohne schäden..) veranlassen können.
    haben die aber nicht - und damit haben die den schwarzen peter.

    die garage "reisst" nicht zufällig, sondern wegen der feindlichen
    baumassnahmen. wenn das nicht so ist, sollen die´s doch beweisen:
    40 jahre steht die butze ohne muh und mäh - und mit beginn der
    tiefbauarbeiten arbeiten auch die wände..

    war das jetzt deutlich genug?

    zur finanzierung eines eigenen sachverständigen müsste deinem anwalt
    einiges einfallen .. neben der sinnhaftigkeit auch bspw. zu kostenumschichtung und
    prozesskostenhilfe.

    die frage nach deiner zustimmung zu den ankern wurde schon gestellt? und?



    manchmal glaub ich, jeder, der sich an vorschriften hält, is a depp ..
     
  8. #8 susialex, 14.11.2010
    susialex

    susialex Gast

    Vielen dank für die Antworten,

    die Gemeinde hat eine Bestandsaufnahme ( Gutachten ) vor dem Bau gemacht, nur leider weigern sie sich diese auch heraus zu geben, weil sie wissen das die Garage vorher in Ordnung war.

    Wir werden jetzt ein Beweissicherungsverfahren machen, auf kosten der Gemeinde.

    Keiner glaubt es, wer sich mit der Gemeinde anlegt, was für einen langen Athem die haben und jeden darauf Aufmerksam macht, keine Daten heraus zu geben. Ich dachte auch das würde sich schnell klären, aber Puste kuchen.
    Ständig haben sie etwas anderes um wieder Termine oder Akten verschwinden zu lassen. Die schäden sind seid 2005 und jetzt haben wir Ende 2010.
    Mal sehen was die nächste Woche bringt. Die Presse wird nochmal einen Bericht in der Zeitung bringen, so das die Bürger mal wissen, was uns die Gemeinde da antut.

    Gruß
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    du kennst das floriansprinzip?
    btw, 5 jahre rumeiern: reife leistung.
     
  10. #10 aurellie, 16.11.2010
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    Selbst wenn die Garage Baufehler hat, ist das nicht so einfach abzutuen.
    Wenn man in der Stadtbau und bei Altbauten Schäden entstehen, kommst du auch nicht weit wenn du darauf verweist, dass die Fundamente hatten, wi man sie heute nicht mehr bauen würde.
    Tatsache ist und bleibt, erst durch eine Aktion lange nach der Bauzeit ist der Schaden entstanden.

    Wobei ich mich nichmal für die Garage interessieren würde.
    Viel interessanter fände ich die Setzungen auf deinem Grundstück und Risse im Haus!!
    Du bist wie man merkt nun kein Fachmann. Dieser Punkt Wasserader klingt aber alles nicht so toll.
    Das kann erhebliche Setzungen mit sich bringen wenn da Boden entwässert wurde. Und Gründungssanierungen sind extrem teuer weil aufwändig.

    Der Sache würde ich auf jedenfall nachgehen, durch unabhängige Gutachter. Du hast nichts davon wenn die dich für die Risse entschädigen und in wenigen Jahren dein Haus Probleme macht.
     
  11. lulu66

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    Die Garage ist vermutlich aus Eurer Sicht der "Rettungsanker", der wegen der erfolgten Bestandsaufnahme und der bereits aufgenommenen Schäden die Stadt zum Handeln zwingt.

    Wegen dem Haus würde ich mir in der Tat mehr Sorgen machen und Gutachter und Anwalt darauf ansetzen. Die finden auch andere Wege, die Stadt zur Behebung der Schäden zu bringen, die durch die gesamte Maßnahme "Rückhaltebecken" verursacht wurden.
     
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