Grunderwerbsteuer städtisches Grundstück

Diskutiere Grunderwerbsteuer städtisches Grundstück im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, weiß jemand welche Grunderwerbsteuer bei einem städtischem Grundstück anfällt. Und zwar folgendes: Grundstück kostet ca. 55000€...

  1. Playa

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    Guten Abend,

    weiß jemand welche Grunderwerbsteuer bei einem städtischem Grundstück anfällt.
    Und zwar folgendes: Grundstück kostet ca. 55000€ bei 3,5% in NRW, macht ca. 2000€.
    Muss man jetzt nur die 2000€ bezahlen oder noch zusätzlich Vorsteuer für das geplante Bauvorhaben?
    Normalerweise zahlt man ja bei einem Neubau nur Grunderwerbsteuer für das Grundstück, wenn das Haus später gebaut wird.
    Leider ist man ja bei einem städtischem Grundstück vertraglich gebunden innerhalb von 2 Jahren zu bauen, wir sieht es da rechtlich aus.

    Vielen Dank im voraus.
     
  2. Julius

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    Wenn man das Haus nicht auch von derselben Kommune errichten läßt, fällt Grundsteuer nur auf das reine Grundstück an. Mit dem Baugebot hat das nichts zu tun.
     
  3. #3 demichve, 14.11.2010
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    Auf die Grunderwerbsteuer hat das keinen Einfluss, aber für die Bauverpflichtung wird dir der Notar noch ein paar Extra-Euronen abnehmen.
     
  4. #4 Niederbayer, 14.11.2010
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    jetzt mal klartext

    Grunderwerbsteuer fällt an, wenn man ein Grundstück erwirbt. Und zwar derzeit in den meisten Orten in Deutschland in Höhe von 3,5% des Kaufpreises. Das heist, Du kaufst ein Grundstück im Wert von 50.000 Euro und zahlst unabhängig von Bauzwang oder sonstigen Verpflichtungen 3,5% des Kaufpreises, sprich exakt 1.750 Euro. Was meine Vorredner meinen aber nicht erklären ist folgendes: Wenn Du ein Grundstück von jemanden erwirbst, der auch das Gebäude für dich erstellt, fällt auch auf das Gebäude Grunderwerbsteuer an. In Deinem Fall erscheint mir das als unwahrscheinlich, da Du ja das Grundstück von einer Komune erwirbst und diese höchstwahrscheinlich nicht für Dich das Gebäude erstellen wird.

    Grundsteuer ist ein ganz anderes Thema.
     
  5. Playa

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    Vielen Dank für die Antworten. Bauvorhaben wird seperat an an einzelne Firmen vergeben.

    Warum sollte der Notar mehr als 1,5% nehmen, ist sowas nicht gesetzlich festgelegt.
     
  6. #6 demichve, 14.11.2010
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    Die Sätze orientieren sich am Geschäftswert. Je nachdem, wie der Notar die Bauverpflichtung bewertet, steigt der Geschäftswert an. Macht aber in der Regel nicht besonders viel aus. Maximal wird der Geschäftswert um 30% höher als der Grundstückspreis. Bei dir könnten das maximal 150 Euro mehr Gebühren ausmachen.
     
  7. Playa

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    Hab da noch ne Frage bezüglich des Kaufvertrages. Hab hier den Vertragsentwurf vom Notar vorliegen.

    Bei Punkt 1.2 steht folgendes:

    Der Grundstückskaufpreis beträgt 55000 EUR.
    In diesem Kaufpreis sind der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch und der Kanalanschlussbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NW sowie die Vermessungskosten enthalten. Nachforderungen und Rückerstattungen für den Erschließungs-und Kanalanschlussbeitrag werden ausgeschlossen.


    Was muss ich nun unter Erschließungsbeitrag verstehen?? Gas, Wasser, Strom???
     
  8. #8 ecobauer, 14.11.2010
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    Die Erschließung beinhaltet i.d.R. die verkehrs- und versorgungstechnische Anbindung des Erschließungsgebietes an die öffentlichen Netze, jedoch nicht das einzelne Grundstück.
    Dafür gibt es die sogenannten Anschlusskosten für Gas, Wasser, Strom und Kanal, wobei der Kanalanschluss bei euch ja schon mit dem Kaufpreis bezahlt ist.
     
  9. H.PF

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    Geschickt wäre es, wenn du die Erschließungskosten getrennt ausweisen könntest, weil da fällt keine Grunderwerbsteuer drauf an...

    Müsst mich jetzt ziemlich täuschen wenn das anders wäre...
     
  10. #10 ecobauer, 14.11.2010
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    Ich denke schon,dass du dich da täuschst. Die reinen Erschließungskosten gehören zum Grundstück, da dieses ohne Erschließung ja auch kein Bauland wäre. Einzig die Kanalanschlusskosten könnte er rausrechnen, da diese halt schon Anschlusskosten sind. Das wäre aber wohl müßig.......
     
  11. #11 Baufuchs, 14.11.2010
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    Nicht in jedem Fall unterliegen die Erschliessungskosten der Grunderwerbssteuer.

    Guckst Du hier

    Getrenntes ausweisen der EK macht also Sinn.
     
  12. #12 loennermo, 14.11.2010
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    Also ich kann nur von unserem Grundstückskauf berichten: Zwar wurde im Kaufvertrag nur der Preis pro qm und der Endpreis ausgewiesen, aber als der Grunderwerbsteuerbescheid vom FA kam war die Freude groß: Wir mussten nur auf den reinen Grundstückpreis (der allerdings im Notarvertrag nicht einzeln ausgewiesen war) die Grunderwerbsteuer bezahlen. Und als Bodenpreis war nur rund 1/3 des Kaufpreises angesetzt. :bounce:

    Hinweis: Notarvertrag 12-2009, Bezahlung und Grunderwerbsteuer 02-2010.
     
  13. #13 ecobauer, 14.11.2010
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    Bleibt die Frage, ob die Gemeinde die Grundstücke auch selbst erschlossen hat bzw. die Erschließungsmaßnahme durchgeführt hat.
    Bei uns macht das schon keine Gemeinde mehr, die vergeben das an LEG`s usw. Da wird wohl der juristische Trennstrich zu ziehen sein.

    Ich habe bis heute noch nicht einen Vertrag gesehen, bei dem im Kaufvertrag die Erschließungskosten getrennt ausgewiesen waren.

    Dennoch würde ich aufgrund des Urteils aus Rhld.P.den Versuch unternehmen und schauen, dass eine getrennte Ausweisung erfolgt und dann evtl. gegen den Grunderwerbssteuerbescheid Einspruch mit Bezug auf das genannte Urteil einlegen.
     
  14. JuMi

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    Bauverpflichtung

    Aus eigener Erfahrung würde ich versuchen mit der Gemeinde die Bauverpflichtung separat zu regeln. Wir haben gute 700€ mehr als veranschlagt an den Notar gezahlt da uns das mit dem "Geschäftswert" einer Bauverpflichtung nicht bewusst war. Es gibt leider soweit ich weiß auch keine einheitliche Regelung wie der Geschäftswert einer Bauverpflichtung zu beziffern ist. Bei uns stand auch noch eine 6 stellige Summe als "Mindestinvestition" für das Grundstück. Davon wurden dann glaube ich 70% als Geschäftswert genommen. Da ist die Überraschung dann groß wenn der Brief vom Notar kommt ;-). Vor allem wenn die Bauverpflichtung den Faktor 10 des Grundstückspreises hat.
     
  15. Playa

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    Hallo Jumi,

    Aus eigener Erfahrung würde ich versuchen mit der Gemeinde die Bauverpflichtung separat zu regeln

    wie soll ich das machen, der Entwurf vom Notar liegt vor mir, die einzelnen Verpflichtungen usw. sind nach und nach aufgelistet.

    Sowas geht nur überm Notar, wie soll man sonst eine Bauverpflichtung noteriell absichern???
     
  16. #16 ecobauer, 15.11.2010
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    Darauf wird sich die Gemeinde nicht einlassen. Die sichern sich über die Bauverpflichtung das Rückkaufsrecht, um eine Bebauung sicherzustellen - egal wer dann bauen wird!
     
  17. #17 loennermo, 15.11.2010
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    Wir haben tutti-kompletti "nur" etwa 850€ an den Notar gezahlt. Durch die Bauverpflichtung wurde der Geschäftswert bei uns um ca. 10% erhöht, so dass wir einen 10k€ Sprung in der Tabelle nach oben gemacht haben.
     
  18. JuMi

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    Ihr habt schon recht man wird wohl kaum drum herumkommen. Die Frage ist bloß wie jeder einzelne Notar diese Bauverpflichtung berechnet. Da bei uns auch eine Summe die zu investieren ist genannt war, hatten wir eben auch die Befürchtung auf die Bauverpflichtung die Grunderwerbssteuer zu zahlen, dies scheint allerdings unbegründet. Ärgerlich ist die Anrechnung der Bauverpflichtung zum Geschäftswert allemal, vor allem wenn da der Faktor 10 dahintersteht. Irgenwann rechnen die Notare sicherlich noch das Verzugszinsrisiko, das Rückkaufsrecht, Erschließungskostenzuschläge für die nächsten 30 Jahre und andere lustige Sachen zum Geschäftswert hinzu. Wie gesagt unser Geschäftswert hat sich verzehnfacht! :respekt
    Aber egal ... man baut ja trotzdem.
     
  19. #19 Behauserin, 17.11.2010
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    In unserem Grundstückkaufvertrag (Grundstück von der Stadt) sind alle Kosten getrennt aufgeführt:

    - Kaufpreis Grundstück
    - Anschlussbeiträge
    - Grundstücksnebenkosten
    - Erschließungsbeitrag (Ablösung)

    Die Bebauungspflicht bzw. das Wiederkaufsrecht der Stadt im Falle einer Nichtbebauung ist ebenfalls im Vertrag berücksichtigt. Allerdings steht auch im Vetrag drin, dass der Käufer alle Kosten der Beurkundung und des Grundbuchvollzuges tragen muss, mit Ausnahme dieser Zusatzeintragung (Bebauungspflicht, Wiederkaufsrecht). Diese trägt der Verkäufer (Stadt) und kann dafür Gebührenfreiheit gemäß §7 LJKG in Anspruch nehmen.
     
  20. #20 Viethps, 17.11.2010
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Keine Bange, es kommt nur der Bescheid rein auf den Grundstückspreis bezogen.

    Joe
     
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