Feldentwässerungsrohr quer durch unser Grundstück

Diskutiere Feldentwässerungsrohr quer durch unser Grundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hi! Beim Ausschachten unserer Baugrube ist ein (natürlich durch das Baggern durchtrenntes) Drainagerohr zum Vorschein gekommen, dass offenbar...

  1. Azalee

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    Hi!

    Beim Ausschachten unserer Baugrube ist ein (natürlich durch das Baggern durchtrenntes) Drainagerohr zum Vorschein gekommen, dass offenbar noch aus der Zeit herrührt, als unser Neubaugebiet Feld war und bestellt wurde. Dort läuft jetzt munter Wasser heraus.

    Unser Bauleiter schlägt vor, dass wir uns vom Bauamt die Erlaubnis holen, das Wasser in unseren Kanalanschluss umzuleiten. Das sei wohl die einfachste Lösung. Beim Bauamt habe ich heute niemanden mehr erreicht, da frage ich also morgen direkt nach.

    Könnte man auch die beiden Enden erneut verbinden und das Rohr um unseren Keller herumleiten?

    Weil der Boden dort recht bindig ist, bauen wir sowieso eine weiße Wanne und legen keine eigene Drainage. Trotzdem muss es ja nicht sein, dass die Felddrainageleitung jetzt in unserem Grundstück endet (statt irgendwo in einem Abwassergraben oder so).

    Wie sieht es mit der Zuständigkeit aus? Ist die Gemeinde in irgendeiner Form für die Trockenlegung oder Umleitung des Rohres zuständig? Eher nicht, oder? Ich schätze, dass es unser Problem ist, weil es ja (mittlerweile) unser Grundstück ist, richtig?
    Habt ihr sonst noch Tipps?

    Danke!
    Christiane
     
  2. Julius

    Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Diesem Vorschlag solltet Ihr ME keinesfalls folgen!

    Von wem wurde das Grundstück erworben?
    Was ist mit den Nachbarflächen?
     
  3. #3 gunther1948, 15.11.2010
    gunther1948

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    hallo
    da ist die gemeinde der ansprechpartner und nicht das bauamt.
    einleitung von oberflächenwasser/drainagewasser in den schmutzwasserkanal das haben die nicht so gerne. einleitung in einen Regenwasserkanal kann in absprache mit der gemeinde möglich sein wenn der kanal in die offene vorflut entwässert - schriftliche genehmigung der einleitung- und kostenklärung mit der gemeinde.

    gruss aus de pfalz
     
  4. Azalee

    Azalee

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    Hi!

    Das Grundstück wurde von uns von der Gemeinde gekauft bzw. von einer Landgesellschaft. Das direkte, minimal höher gelegene Nachbargrundstück ist noch nicht bebaut, eins weiter schon, auch mit Keller. Von der Richtung der Rohre her schätze ich aber, dass deren Baugrube nicht betroffen war, aber wer weiß, wie viele Rohre da noch so rumliegen... Die Nachbarn leicht unterhalb von uns und mit Straße dazwischen haben ohne Keller gebaut.

    Warum ist der Vorschlag nicht gut? Was wäre eine bessere Alternative?

    Danke und Gruß
    Christiane
     
  5. Azalee

    Azalee

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    Okay, danke, dann wende ich mich an die entsprechende Stelle der Gemeinde.

    Als wir noch einen gemauerten Keller geplant hatten und den Entwässerungsplan mit Drainage eingereicht hatten, hatte uns die Gemeinde gesagt, dass sie keine Sickergrube genehmigen würden, weil der Boden eben so bindig sei. Wir sollten unser Drainagewasser über die Zisterne abführen. Das Problem war (und dürfte es auch für das jetzige Wasser sein), dass zwischen der Zisterne und der Solplatte ein zu großer Höhenunterschied ist, um das mal eben so dahinein abzuleiten. Jedenfalls habe ich das so verstanden. Man hätte also einigen Aufwand betreiben müssen für das Drainagewasser, z.B. Zisterne viel tiefer setzen oder so, und noch das Restrisiko wegen des lehmigen Bodens gehabt. Daher dann die weiße Wanne.
     
  6. Azalee

    Azalee

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    Hi,

    ich muss da morgen früh gleich anrufen und würde mich freuen, wenn es noch den einen oder anderen Tipp gäbe, wie wir das Wasserproblem beseitigen können, damit ich entsprechende Vorschläge machen bzw. die richtigen Fragen stellen oder Bedenken anmelden kann :)

    Danke!
     
  7. #7 Manfred Abt, 16.11.2010
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    Für mich erst mal unklar, eigentlich ist das Bauamt ein bestimmtes Amt der Gemeinde(verwaltung).

    @ azalee: macht euch auch mal schlau, ob es bei euch einen sogenannten Drainageverband gibt.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2010
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    Diese alten Felddrainagen sind ein echtes Problem, weil die auf Ewigkeit angelegt wurden.
    Ich habe Mitte der 90er einen Anbau an ein Haus aus dem Anfang der 60er gemacht.
    Die ganze Gegend war bis ca. Mitte der 60er bebaut worden. "Nachbar" war ein Schulrasenplatz.
    Die alte Drainage funktionierte immer noch, wie wir mit Schrecken feststellen durften.

    Rein juristisch ist das wahrscheinlich ein echtes Problem, denn Du drfst ja kein Wasser von Deinem Grundstück aufs Nachbargrundstück leiten, die Gemeinde hats Dir so verkauft und Du wirst deswegen nicht mit Deinem späteren OberNachbarn nicht streiten wollen.
    Wenn die Gemeinde jetzt noch die Einleitung in den RW-Kanal verbietet (was wahrscheinlich ist, weil das Wasser alles mögliche enthält wg. fehlendem Schlammfang etc), kannst Du nur damit leben.
    Bei dem Bau oben war eh eine Weisse Wanne vorgesehen. Die alte Drainage haben wir damals so gelassen (in Ermangelung von Alternativen - ins RW durften wir nicht). Passiert ist da nie irgendwas.
    Am besten machst Du an der "berg"seitigen Grenze einen Querschlag und trennst dort die Leitungen. Arthesische Brunnen wirst Du deswegen nicht bekommen
     
  9. #9 gunther1948, 16.11.2010
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    hallo
    okay manfred bei uns hat zwar die gemeinde eine bauabteilung, die nimmt die bauanträge entgegen und verteilt sie. (einvernehmen der gemeinde) die genehmigung erteilt aber die bauabteilung der kreisverwaltung. möglicherweise ist das in anderen bundesländern oder in städten anders.
    aber für wassereinleitung ist nicht das bauamt zuständig sondern das kanalwerk oder die untere wasserbehörde.
    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 Manfred Abt, 16.11.2010
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    Wir hatten auch schon ganz andere Situationen mit diesen alten Rohren. Da kam dann nämlich jemand auf die Idee, dass das Drainagerohr eigentlich ein irgendwann legal oder illegal verrohrter Bachlauf (und damit Gewässer) sei.

    Und jede Bestandsveränderung war dann das wasserrechtlich komplizierte "Arbeiten am Gewässer". Und dann wurde Offenlegung und Renaturierung gefordert. Und die Forderung wurde durchgesetzt. Das war ein Theater!
     
  11. Azalee

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    Hi, danke für eure Antworten!
    Ist das etwas, das bei uns verbaut werden würde? Eine Drainage ist für unser Grundstück nämlich wegen der weißen Wanne nicht vorgesehen.
    Okay, klingt jetzt erst mal so, als wäre es kein riesiges Drama, wenn wir das Wasser dort nicht direkt ableiten könnten. So ähnlich hat sich unser Bauleiter auch ausgedrückt. Ich möchte nur eben später keinen ständig feuchten Boden haben :-/

    Den Querschlag hat ja quasi bereits der Bagger gemacht, als die Grube ausgeschachtet wurde, oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Also das Wasser läuft schon...

    Am gegenüberliegenden Ende, also in Rohrichtung hinter dem Keller, geht das Rohr weiter, aber wegen der Durchtrennung natürlich ohne Wasser. Könnte man die beiden Enden nicht einfach wieder verbinden und um den Keller herum eine Umleitung legen?

    Auf der Gemeinde habe ich leider immer noch niemanden erreicht. Ich wollte zuerst mit der "Bauverwaltung" sprechen (Bauamt war falsch ausgedrückt, mein Fehler), soll mich aber wohl direkt an die Tiefbau-Abteilung wenden.

    Danke für eure Hilfe
    Christiane
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2010
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    Drainageverband hat nix mit Verbindung zu tun, sondern könnte der "Betreiber" der alten Drainage gewesen sein.

    Noch einen Querschlag unmittelbar an der Grundstücksgrenze machen, damit das Wasser, was dann irgendwann noch von oben kommt, möglichst weit weg vom Haus in den Boden geht.

    Verbinden geht nicht. Du würest Wasser von Eurem Grundstück auf das des unteren Nachbarn leiten - und das ist verboten.
     
  13. #13 Manfred Abt, 16.11.2010
    Manfred Abt

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    :bounce: , wobei ich Smileys selten nutze. Bei diesem Verband geht es nicht um einen Wickel oder irgendwas anfassbares sondern nur um einen Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen, die sich halt um die grundstücksübergreifend um Drainagen kümmern.
     
  14. Azalee

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    Ok, dann hatte ich den Drainageverband falsch verstanden, danke für die Erklärung.

    Den weiteren Querschlag habe ich auch verstanden, leuchtet ein. Da es die Nordseite ist, ist die Grundstücksgrenze aber sowieso nur das Mindestmaße von 3m entfernt vom Haus/Keller.

    Sehe ich das richtig: Wenn die Verbindung nie gekappt worden wäre (wenn wir z.B. ohne Keller gebaut hätten), wäre alles in Ordnung (oder auch dann nicht?), wenn wir sie aber wieder flicken, leiten wir Wasser weiter, was verboten ist?
    Südlich von uns (wohin das Rohr weitergeht), kommt übrigens erst mal eine kleine Zufahrtsstraße, also kein direkter Nachbar. Hilft aber wahrscheinlich auch nix.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2010
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    Wäre genauso unzulässig, Du wüsstest es nur nicht :D
     
  16. #16 Manfred Abt, 16.11.2010
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    Vorschlag von Ralf find ich ja schon ziemlich mutig, kann je nach Topographie und Bodenverhältnissen durchaus auch zu einem Sumpfgarten oder anderen Irritationen führen.

    Warum nicht den Baugrundgutachter fragen? Auf den wird hier auch in minder schweren Fällen hingewiesen.
     
  17. Azalee

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    J, aber... Dann müsste doch unser nördlicher Nachbar, von dessesn Grundstück her das Rohr zu uns kommt, Abhilfe schaffen, schließlich darf der dann auch nicht Wasser auf unser Grundstück leiten, oder?
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 16.11.2010
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    Ja - müsste er. Deswegen schrieb ich oben, ob Du mit ihm streiten willst.
    Bitten kannst Du ihn natürlich (wenn Du denn weisst, wers ist), aber wenn er es nicht macht......

    ****
    Manfred - möglich - ja. Aber ich halte die Wahrscheinlichkeit für eher gering.
    Wir hatten jetzt auf einer Baustelle eine alte Überlaufleitung einer Zisterne mit stumpf gestossen Rohren (wie Felddrainage) So grob DN 100.
    Der Nachbar nutzte die nach seiner Aussage nicht mehr, Nein - nie nicht. Die lief parallel zum Baugrubenrand und wurde vom Bagger an zwei Stellen geknackt. (Kein Leitungsrecht o.ä.)
    Bindiger Boden, darunter scholliger Sandstein (Baugrubenboden). Irgendwann kam erst an der Kellerwand mittig Schimmel im Sommer (Abstellraum) - genau da, wo eine "Knackstelle" lag, kurz drauf sackte draussen davor der Schotter (auf Geovlies) unter der aufgeständerten Terrasse weg.
    Freigelegt und einen Krater im Boden gefunden.

    Nachbars Leitung war doch noch in Betrieb und hatte reichlich des Füllsands wohin auch immer weggeschwemmt. Selbst da ist nie irgendwo Wasser "gelaufen" oder auch nur Boden feucht geworden.
     
  19. #19 Manfred Abt, 16.11.2010
    Manfred Abt

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    ich weiß hier nur nicht
    • wie tief der Boden bindig ist
    • ob es Schichtungen gibt
    • ob es den Bodenaufbau störende Eingriffe im Umfeld gibt/gab/geben wird
    • wie die Topographie allgemein und auch individuell auf dem Grundstück ist, in Hessen [D]kanns[/D] wirds da schon ganz anders als in Hannover oder Köln aussehen
    • über welche Volumenströme wir aktuell sprechen
    • über welche Volumenströme wir zukünftig sprechen
    • und wahrscheinlich noch ein paar andere Details mehr, die halt nur der Sachkundige vor Ort erfragen/klären kann
     
  20. Azalee

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    Also, folgende Aussagen von der Tiefbauabteilung:
    - In unserer Gemeinde ist das Abführen von Drainagewasser in den Kanal erlaubt.
    - Auch das Umleiten, also "Flicken" der Leitung ist erlaubt, da es sich hier nicht um Oberflächenwasser handelt. Das dürften wir nicht vom Grundstück runterleiten, das Rohrwasser schon.
    - Alternativ könnten wir uns mit dem nördlichen Nachbarn zusammentun und gemeinsam das Rohr so weit wir möglich Richtung Feld kappen bzw. in einen Abwassergraben umleiten.

    Was meint ihr?
     
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