Nachvermessung?

Diskutiere Nachvermessung? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; ... Ich habe gehört das das Vermessungsamt nach Fertigstellung eines Hauses kommt und "nachvermisst". Was ist damit gemeint? Messen Sie nach ob...

  1. #1 max181920, 18.11.2010
    max181920

    max181920

    Dabei seit:
    10.11.2010
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Regensburg
    ... Ich habe gehört das das Vermessungsamt nach Fertigstellung eines Hauses kommt und "nachvermisst". Was ist damit gemeint? Messen Sie nach ob alles wie im Bebauungsplan/Eingabeplan beschrieben eingehalten ist (also Höhe Fertigfussboden Firsthöhe etc. ..) oder nehmen Sie nur die Eckpunkte vom Haus auf für das Kastaster? Grüße Max
     
  2. #2 ManfredH, 18.11.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    So isses.

    Einhaltung von Abstandsflächen und Bebauungsplanauflagen interessiert nur die Genehmigungsbehörde, aber nicht das Vermessungsamt
     
  3. #3 max181920, 18.11.2010
    max181920

    max181920

    Dabei seit:
    10.11.2010
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Regensburg
    Danke Manfred,

    tauschen die die Daten nicht untereinander? Oder wird die Genehmigungsbehörde erst bei z.B. Klage des Nachbars wg. Abstand aktiv?

    Wieviel kostet die Nachvermessung ungefähr?

    Grüße Max
     
  4. #4 Baufuchs, 18.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In NRW z.B. gehen die Einmessbescheinigungen auch ans Bauamt.

    Letztens wich die Höhe FFB um 3cm gegenüber der eingereichten Planung ab.

    Ergebnis:

    Bauamt forderte einen neuen Lageplan mit neu berechneten und eingezeichneten Abstandsflächen.

    Wegen Schmalseitenprivileg und mehr als ausreichenden Abstandsflächen an den beiden übrigen Gebäudeseiten war das zwar unsinnig, weil klar erkennbar, dass die 3cm keine Überschreitung von Abstandsflächen auslösen würden, gefordert wurde der Nachweis trotzdem.
     
  5. #5 ManfredH, 18.11.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

  6. Gast

    Gast Gast

    es muß ja nun eingemessen werden ob Dein Bau auch innerhalb der vorgegebenen
    Grenzen auch so errichtet wurde
     
  7. #7 max181920, 18.11.2010
    max181920

    max181920

    Dabei seit:
    10.11.2010
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Regensburg
    aber die Einmessbescheinigung macht doch der Architekt bzw. Baufirma?

    zumindest in Bayern..
     
  8. #8 Baufuchs, 18.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal hier die §§ 8 und 12
     
Thema: Nachvermessung?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Nachvermessung