Bauantrag abgelehnt

Diskutiere Bauantrag abgelehnt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir wollen in Baden-Württemberg, Bretten im Stadtkern eine Scheune zu einem Mehrfamilienhaus umbauen. Unser Bauantrag wurde nun von der...

  1. th14

    th14

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    Hallo,

    wir wollen in Baden-Württemberg, Bretten im Stadtkern eine Scheune zu einem Mehrfamilienhaus umbauen.
    Unser Bauantrag wurde nun von der Stadt abgelehnt mit folgender Begründung:
    "Städtebaulich nicht vertretbar ist die Intensität der Bebauung, die in diesem Maße im Umfeld dieses Straßenabschnittes nicht gegeben ist. Die Bebauung der näheren Umgebung tritt in der Regel zweigeschossig und nicht 4 oder gar 5-geschossig gegenüber der Straße in Erscheinung. Die bei diesem Projekt geplanten Wandhöhen gegenüber der Straße gibt es im Umfeld nicht."

    Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Ca. 500m weiter gibt es ein Mehrfamilienhaus mit 6 Stockwerken. 300m in die andere Richtung ist ein Haus das nach hinten und ebenfalls sehr hoch im Verhältnis zur Straße steht.

    Ist es ratsam einen Rechtsanwalt einzuschalten?

    Wie sind die Erfahrungen innerhalb dieses Forums?
     
  2. wall

    wall

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    300 und 500 Meter Entfernung sind in einem Stadtkern natürlich schon ein Wort. Ist nicht mehr so richtig als Umfeld zu bezeichnen. Dürfte schwierig werden.
     
  3. #3 Gast036816, 18.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das sieht auch sehr besch....eiden aus, wenn in einem stadtkern zwischen 2-geschossern ein 4 - 5-geschosser gesetzt wird. da hat das amt meiner meinung nach zu recht abgelehnt, mit einem anwalt das durchzuboxen halte ich für unsinnig. man kann keine städtebausünde durch eine andere städtebausünde begründen und damit dann alles heilen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  4. bernix

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    ...soll die Scheune noch aufgestockt werden?
     
  5. Baumal

    Baumal

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    ich schon. und betrachte sie auch als richtig.

    sich auf vorherige bausünden im ortskern bretten berufen
    zu wollen, wäre falsch.
     
  6. #6 ChristianMa, 18.11.2010
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    Wenn man sich Bretten mal bei Google Maps oder Bing anschaut, dann ist das ja wie: Es gibt noch am einen Ende vom Stadtkern so ein Haus und ganz am anderen Ende vom Stadtkern vielleicht noch ein ähnlich hohes und deshalb soll der ganze Stadkern zugepflaster werden dürfen ... die Auslegung der Stadt zur Frage des Umfelds erscheint daher mehr als nachvollziehbar.
     
  7. Julius

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    Irgendwie paßt das
    nicht ganz zum Rest.
    Für mich hört sich das eher nach "wir wollen eine Scheune durch ein (deutlich größeres) Mehrfamilienhaus ersetzen" an...
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2010
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    Ich kann das ganze nicht so richtig nachvollziehen.
    Es scheint sich ja um ein §34 Gebiet zu handeln (Kein B-Plan). Da klärt man doch nach einer ausführlichen Umfeldanalyse, aber vor Ausarbeitung einer Bauantragsplanung mit den Behörden, was da gehen könnte - und was nicht.
    So wurde nur Geld verbrannt.

    Ein RA wird jetzt auch nichts mehr retten können.
     
  9. R.B.

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    Bretten, meine alte Heimat.

    Da frage ich mich, wo es im Stadtkern (um den Markplatz herum) so hohe Häuser geben soll. Abgesehen vielleicht von der Kirche, evtl. Melanchthonhaus, aber das wäre ein anderes Thema.

    Die Ablehnung klingt für mich erst einmal plausibel. Ich kann man noch an das Theater erinnern als vor vielen vielen Jahren (Jahrzehnten) dort ein "Kaufhaus" gebaut wurde. Ein Wohnblock mit 5 "Etagen" passt das absolut nicht in´s Stadtbild.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Thomas B, 19.11.2010
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    Merkwürdige Herangehensweise.....

    Ich unterstelle einmal, daß Sie mit einem engagierten und befähigten Architekten planen. Ein solcher sollte eigentlich wissen wie man so ein Projekt angeht. Wenn es denn wirklich 4 (oder gar 5) Geschoße in einer Gegend, die eher zweigeschoßig daherkommt, sein sollen (müssen), wäre einer der ersten Schritte gewesen die Genehmigungsfähigkeit/ Zuässigkeit einer solchen Bebauung im Vorfeld abzuklären, ohne daß hier groß Geld verbrannt wird. Eventuelle hätte man sich mit dem zuständigen Bauamt auch auf eine abweichende Bebewuung (3 Geschoße?) einigen können oder eben auch nicht.

    Was mir weiterhin auffällt ist, daß Sie davon sprechen
    zu wollen.

    Nun...wenn die Scheune da schon steht und schlappe 5 Geschoße aufweist (:shades), wäre es ja ein leichtes hier eine Genehmigung zu erhalten. schwierig wäre es wohl eher einen Abriß durchzusetzen. Ich hab eallerdings den leisen Verdacht, daß der Umbau eher ein solcher Abriß sein soll, der dann in einen Neubau mündet. Hier wären konkretere Infos nicht schlecht...obgleich letztendlich auch egal, da ja die Genehmigungsfähigkeit von der Baurechtsbehörde geprüft und negiert wurde.

    Ich würde mich mal mit dem Planer zusammensetzen und ihn fragen, warum dies alles nicht im Vorfeld geklärt wurde....

    Gruß

    Thomas
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Abriss und Neubau, so wird es sein. Ich kenne dort keine "Scheune" die auch nur annähernd diese Höhe aufweist.

    Was mir gerade so durch den Kopf geht, wäre es vielleicht möglich das Gebäude so zu planen, dass man an der Straßenfront nicht über die Höhe der benachbarten Gebäude hinaus kommt, und nach hinten versetzt dann höher wird? Evtl. passt so etwas besser in´s Stadtbild. Dort stehen ja meist Häuser mit 2 Vollgeschossen und hohen/spitzen Dächern.

    Aber darüber hätte sich doch der Planer den Kopf zerbrechen müssen, denn der sollte ja wissen was vor Ort abgeht und möglich ist.

    Gruß
    Ralf
     
  12. th14

    th14

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    Hallo,

    vielen Dank für die sehr interessante Diskussion.

    Die Scheune befindet sich nicht direkt im Stadtkern, eher am Stadtkernrand.

    Die Scheune (aus den frühen 50er) ist vermessen, der Giebel des Satteldachs befindet sich in einer Höhe von 188,40m. Das neu geplante Gebäude hat ein flaches Pultdach und ist an der höchsten Stelle bei 187,50m.

    Ich stelle gleich noch ein Bild von der Scheune ein.

    Davor wurde von ein paar Jahren ein Einfamilenhaus gebaut. Daneben steht ebenfalls ein altes Gebäude mit ähnlicher Höhe.
     
  13. #13 ChristianMa, 19.11.2010
    ChristianMa

    ChristianMa

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    Wenn ich mir das Foto mit den Gegebenheiten anschaue kann ich die Entscheidung der Stadt voll verstehen. MFH mit 5 (oder 4?) Geschossen zur Strasse fügt sich da wohl schwerlich ein..

    Was sagt denn dein Planer zu der Sache?
     
  14. Roth

    Roth

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    Echt, die Scheune knapp 190m hoch, in Bretten? :(
     
  15. #15 Gast036816, 19.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hochhaus in bretten

    190 m über NN = NormalNull = Meeresspiegelhöhe, Bretten ist weit weg vom meer und liegt etwas höher als der sandstrand von Sylt. das geplante haus als 4-5-geschosser wird ca. 12 bis 15 m hoch.

    freundliche grüße aus berlin
     
  16. #16 Thomas B, 20.11.2010
    Thomas B

    Thomas B

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    "Einfügungsgebot"...wie soll das bei einem 4 (oder5-)geschoßigen Bauwerk realisiert/ umgesetzt werden? Zugegeben: Da gibt es schon einen Ermessenspielraum und ein 3-geschoßiges gebäude kann sich durchaus in ein 2-geschoßiges Umfeld einfügen....aber was da geplant worden ist (4 o. 5-geschoßig; Pultdach)...wie soll sich das einfügen. Wohl nur wenn man die umliegenden Gebäude abreißt....

    Aber mal ehrlich, das muß doch der Planer im Vorfeld untersuchen/ überprüfen. Da macht man ein paar aussagekräftige Skizzen, Fotos vom Umfeld und sikutiert das dann mit dem Bauamt. Ist das geschehen? Oder hat der Planer einfach mal eingereicht und nun gibt es lange Gesichter? Oder hat der Planer auf die Problematik hingewiesen und die Ablehung des Bauantrages in Aussicht gestellt und es sollte trotzdem versucht werden dies so genehmigt zu bekommen???

    Grüße

    Thomas
     
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