Probleme mit Treppenbauer

Diskutiere Probleme mit Treppenbauer im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe ein Problem mit unserem Treppenbauer. Er hat uns unsere Treppe halbwegs ins Haus gebaut. Rein technisch ist die Treppe gerade...

  1. OrTiN

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    Hallo,
    ich habe ein Problem mit unserem Treppenbauer.

    Er hat uns unsere Treppe halbwegs ins Haus gebaut. Rein technisch ist die Treppe gerade eingebaut. Jedoch wirkt sie optisch schief. Die Stelle die ich meine ist in Richtung Luftraum (Galerie). Dabei wurde ein Gellender zwischen zwei parallel verlaufende, aber voneinander getrennte Wände gesetzt. Aus den Bautoleranzen ergibt sich jedoch ein Längenunterschied von 2cm bei den Wänden. Der Treppenbau hat seine Verblendung am Bauloch ausgerichtet. Da die Wände jedoch unterschiedlich lang sind, fällt dies bei den Verankerungen in diesen Wänden störend ins Auge. Auf einer Seite ist die Bohrung ca. 2cm von der Ecke weg und auf der anderen 4cm. Eine weitere Bohle die auf der Verblendung liegt zeigt diesen Unterschied auch ganz deutlich!
    Ich hoffe das geht so weit ohne Bilder.

    Ich habe den Treppenbauer am nächsten Tag sofort angerufen und gesagt, dass mir das so nicht gefällt und er nachbessern soll.

    Bei einem vor Ort Termin wurde eine entsprechende Lösung gefunden, die morgen umgesetzt werden soll. Eben ruft mich der Treppenbauer an und meint, dass ich ihm ein Protokoll unterschreiben soll, dass er den Umbau auf meinen Wunsch hin aus Kulanz, unendgeldlich durchführt. Dabei entstehende Schäden braucht er jedoch nicht ausbessern. Ich bot zwar an, dass ich leichte Macken an der Tapete selber ausbessere, Schäden jedoch nicht.

    Man muss noch dazu sagen, dass der Einbau an sich noch nicht abgeschlossen wurde, da einige Teile bei der Lieferung beschädigt waren. Daher verstehe ich nicht wie der gute Mann jetzt schon von Kulanz sprechen kann. Für mich ist das eine Nachbesserung. Wäre ich beim Einbau dabei gewesen, hätte ich sofort gesagt, dass ich das so nicht möchte. Dort wäre ich auch bereit gewesen eine Vereinbarung zu unterschreiben, die besagt, dass der Einbau aus optischen Gründen nicht technisch gerade (90°) erfolgen kann. Wir reden jedoch von 2cm auf einer Länge von 2m....
     
  2. Uwe!

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    Die aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht der Treppenbauer sondern der Rohbauer (oder ggf. Putzer) zu verschulden hat, richtig?
    Die Wände sind schief und der Treppenbauer soll die Treppe jetzt so einbauen, dass man es nciht sieht....
    Also ich seh das schon eher als Lulanz und nicht als Nachbesserung.

    Aber: Ein Bild wäre trotzdem sehr hilfreich!
     
  3. bernix

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    ...kürzere Wand an der Stirnseite um 2cm Aufputzen?
     
  4. OrTiN

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    Sogesehen hast du es erfasst. Das Problem ist jedoch, dass der Treppenbauer es beim Einbau selber gemerkt hat, mich aber nicht anrief um Rücksprache zu halten.

    Ich kann immmer nur von mir ausgehen. Hätte ich die Treppe eingebaut und mir wäre ein derartiger Unterschied ins Auge gefallen, hätte ich wenigstens gefragt.

    Auf der gegenüberliegenden Seite hat der Treppenbauer etwas bewusst etwas ungerade verbaut, da es scheinbar technisch nötig war. Da man das aber so nicht sieht, ist das okay für mich.


    @ bernix: Das geht leider nicht, da sich die Ecke aus zwei Wänden ergibt.


    Ich werde später Bilder machen. Die Wände sind nicht ganz Standard...
     
  5. OrTiN

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    Hallo,
    hier die Bilder

    [​IMG]
    [​IMG]
    [​IMG]

    Man beachte die Bohrungen in den Wänden und die äußeren Wandabschlüsse der Bohle auf der das Gellender befestigt ist. Leider fällt es auf den Bilder nicht so sehr auf wie live!

    Man hätte das aus meiner Sicht mit geringem Aufwand verhindern können. Ob man dabei einen Fehler eines anderen korrigiert muss oder nicht, ist dabei erst mal zweitrangig. Wie gesagt ein Anruf bei mir hätte Klarheit bringen können.
     
  6. #6 HolzhausWolli, 19.11.2010
    HolzhausWolli

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    Meine Laienmeinung mal spontan:

    Ich würde es genau so lassen! Nur künftig Gellender mit "ä" und einem "l" schreiben.

    Wenn ich es recht verstehe, dann soll (bezogen auf Bild 1+3) die rechte Seite mehr in Richtung Luftraum geschoben werden? Falls ja, dann ergibt sich doch ein anderer Winkel für die Rosette der Wandbefestigung, die dann nicht mehr fluchtet.

    Wenn der Rohbauer Mist gebaut hat ist es doch keine gute Idee um seine Fehler herum zu konstruieren und andere zu erzeugen.

    Nachfrage: Warum bitte, kann man des Differenzmaß -wie von Bernix vorgeschlagen- nicht durch Putz ausgleichen? Dann zu Lasten des Rohbauers?
     
  7. #7 Synthie, 19.11.2010
    Synthie

    Synthie Gast

    Ich sage nur: Das sind so Macken, die jeder Neubau mehr oder weniger hat.
    Das sind auch Macken, die im Moment dem Bauherrn gewaltig auf den Sack gehen, aber nach einige Wochen denkt man gar nicht mehr daran.

    Ich habe auch eine leicht verschoben montierte Duschtasse (Abweichung Hinter- zur Vorderkante ca. 6mm), die links und rechts perfekt auf den Millimeter genau an die Wand angepasst wurde. Nur leider neigt eine Feuchtraum-Gipskartonplatte von vorne nach hinten zur Ecke bei einer Länge von ca. 1 m 6 mm nach außen.

    Rein optisch fällt es nur auf, weil ca. 3 cm neben der Kante der Duschtasse eine Fuge der Fliese verläuft, die den Versatz zeigt. Ich habe mich grün und blau geärgert und dem Fliesenleger vorgeworfen, dass er die Wand, die er eh mit einer Dichtmasse verspachteln musste, nicht ausgeglichen hat. Der Fehler im Winkel hätte ihm auffallen müssen.

    Jetzt, obwohl noch nicht eingezogen bin, stört mich das gar nicht mehr. Meiner Frau ist es gar nicht aufgefallen, hätte ich sie nicht explizit darauf hingewiesen.

    Shit happens, und der letzte der beim Ausbau arbeitet, muss natürlich immer jeden schei.. Fehler seiner Vorgänger korrigieren.

    Synthie
     
  8. #8 Gast036816, 19.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was kann der treppen- und geländerbauer für toleranzen von vorgewerken. bei den 45°-winkel-ecken sind schon 5 mm abweichung bei dieser geländerkonstruktion auffällig. wenn der geländerbauer dies aus kulanz macht, gibt es keinen grund zu meckern. als handwerker würde ich mir auch eine freistellung geben lassen, wenn nach der kulanz die verschlimmbesserung festgestellt wird.

    wie Holzhauswolli geschrieben hat - so lassen!

    freundliche grüße aus berlin
     
  9. Lee B

    Lee B

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    Hallo,
    ich habe ein Problem mit unserem Treppenbauer.
    Eher der Treppenbauer eins mit dem Kunden.

    Gruß Lee
     
  10. #10 Gast23627, 20.11.2010
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Das sehe ich auch so...

    mfg.
     
  11. bernix

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    ...lass es so! Das sieht klasse aus! und die kleine Unpässlichkeit fällt ausser dir niemandem auf.
    Ein Versetzen des Geländers würde dann schon wieder auffallen, wenn zB eine Musterung des Bodens parallel zum Geländer laufen müsste...aber nicht tut.

    Wenn dann die rechte Wand aufputzen...aber der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen....

    Wenn das der einzige Punkt im ganzen Haus bleibt, der dich nicht glücklich macht, hast du riesiges Glück gehabt.

    Noch mal: Das sieht prima aus, lass es so!
     
  12. #12 Schwarz, 20.11.2010
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    was ganz anderes ... geländer in der form überhaupt zulässig? horizontalstäbe? wand - und bodenabstände? stat. bachweis befestigung? stababstände?

    diskutieren wir hier etwa über die "richtige" ausführung einer falschen absturzsicherung?
     
  13. #13 Schwarz, 20.11.2010
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    § 4
    Umwehrungen
    (Zu § 23 NBauO)

    (1) Zum Schutz gegen Abstürzen müssen umwehrt sein:

    1.
    zum Begehen bestimmte Flächen baulicher Anlagen, Treppen und Verkehrsflächen auf dem Baugrundstück, wenn die Flächen und Treppen mehr als 1 m tiefer liegenden Flächen benachbart sind und die Umwehrung dem Zweck der Flächen nicht widerspricht,

    2.
    Öffnungen, nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen an oder in zum Begehen bestimmten Flächen baulicher Anlagen,

    3.
    Kellerlichtschächte und Betriebsschächte an oder in Verkehrsflächen auf dem Baugrundstück, die nicht verkehrssicher abgedeckt sind; dies gilt auch für Schächte, die unmittelbar an öffentlichen Verkehrsflächen liegen.

    (2) Umwehrungen nach Absatz 1 müssen bei einer Absturzhöhe bis zu 12 m mindestens 90 cm, im übrigen mindestens 1,10 m hoch sein. Brüstungen von Fahrtreppen brauchen auch bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m nur 90 cm hoch zu sein.

    (3) Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 Satz 1 können zugelassen werden, wenn ein Abstürzen nicht zu befürchten ist.

    (4) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von 1 m bis 12 m mindestens 80 cm, bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m mindestens 90 cm hoch sein. Eine geringere Brüstungshöhe kann zugelassen werden, wenn

    1.
    ein Schutz durch Umwehrungen sichergestellt ist, die den Anforderungen nach Absatz 2 entsprechen oder

    2.
    Fenstern Flächen, wie Balkone oder Terrassen, vorgelagert sind, die nach Absatz 2 umwehrt sind.

    (5) Umwehrungen von Flächen, auf denen sich üblicherweise auch Kleinkinder aufhalten, müssen so ausgebildet sein, daß ein Überklettern nicht erleichtert wird. Öffnungen in diesen Umwehrungen dürfen bei einer Breite von mehr als 12 cm nicht höher als 12 cm oder bei einer Höhe von mehr als 12 cm nicht breiter als 12 cm sein. Der seitliche Abstand zwischen Umwehrungen und den zu sichernden Flächen darf nicht größer als 6 cm sein. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Umwehrungen von Treppen von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und von Treppen in Wohnungen.

    (6) Umwehrungen von Laubengängen dürfen keine Öffnungen haben und müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Verglasungen in diesen Umwehrungen müssen mindestens 30 Minuten widerstandsfähig gegen Feuer sein.

    (7) Umwehrungen notwendiger Treppen müssen, außer in Gebäuden geringer Höhe, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Das gilt nicht für Handläufe.



    kuck an - scheint in NDS zulässig zu sein.
     
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