Vorzeitiger Aushub ohne Baugenehmigung!

Diskutiere Vorzeitiger Aushub ohne Baugenehmigung! im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Gemeinde, wir haben die Aushubarbeiten für den Keller wegen der guten Wetterlage in Auftrag gegeben. Gerade ausgehoben, bekamen wir auch...

  1. RSBAU

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    Hallo Gemeinde,

    wir haben die Aushubarbeiten für den Keller wegen der guten Wetterlage in Auftrag gegeben. Gerade ausgehoben, bekamen wir auch zeitgleich einen vorläufigen Baustopp vom Amt verhängt (neugierige Nachbarn).
    Die Baugenehmigung ist theoretische durch, d.h. es fehlen die formellen Sachen (Unterschriften von einzelnen Prüfern, Abstempeln...), habe auch schon eine mündliche Zusage.
    Mit was muss ich jetzt rechnen? Wie hoch ist das Bußgeld? Wird sich meine Genehmigung nun verzögern?
    Danke vorab!

    MfG
    RSBAU
     
  2. #2 Baufuchs, 19.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Baugenehmigung "theoretisch durch" gibts nicht und mündliche Zusagen sind nichts wert.

    Einfach abwarten, kann sein, dass das ohne Bußgeld abgeht.
     
  3. RSBAU

    RSBAU

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    Deine Worte in Gottes Ohren!
    Ich hoffe nur, dass das mit der Genehmigung nicht noch länger dauert....
     
  4. #4 fmjuchi, 20.11.2010
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    Hi,

    für ein "Loch" im Garten benötige ich keine Baugenehmigung. Daher wird auch nichts kommen.

    Sicherlich gab es keine förmliche Verfügung und nur einen Anruf von dem netten Herrn vom Amt.

    lg fm
     
  5. #5 Baufuchs, 20.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @fmjuchi

    Schlechter Tipp.

    Für den Aushub der Baugrube vor Erteilung der Baugenehmigung hätte eine Teilbaugenehmigung beantragt werden müssen.
     
  6. #6 Gast036816, 20.11.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die aussage gilt nur für ein loch im garten um gartenabfälle zu vergraben.

    freundliche grüße aus berlin
     
  7. RSBAU

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    Der nette Herr vom Amt war vor Ort und stoppte das Baggern.
    Was jetzt noch kommt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall habe ich nicht gewußt, dass es einen "Vorab-Antrag" gibt, sonst hätte ich den beantragt.:bef1021:
    Ich hatte ja uch die nette Dame vom Amt mehrmals gebeten den Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten, sie hätte mir ja auch was sagen können.:(
    Mein Planer hatte mich auch nicht eines Besseren belehrt...
     
  8. #8 fmjuchi, 20.11.2010
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    Mit einer Teilbaugenehmigung findet ja bereits ein Prüfung für das spätere Bauvorhaben statt. Damit erhält der Bauherr eine Sicherheit.

    Im Moment ist es ein Loch im Garten. Der nette Herr wollte vor Schlimmerem bewahren. Die Frage war nicht, ob man vorab damit beginnen soll oder darf, sondern ob es ein Ordnungsgeld gibt.

    Was ist, wenn der Bauherr den Antrag zurückzieht. Handelt es sich dann beim dem Loch um eine bauliche Anlage, die der Genehmigung bedarf?

    Warten wir mal ab.

    lg fm
     
  9. sepp

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    ja! je nach größe und tiefe des "lochs"
     
  10. #10 Thomas B, 20.11.2010
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    Was bringt's?

    Du machst ein Loch (Baugrube)...die Baugenehmigung dauert dennoch etwas länger (sagen wir 1 Woche...), es regnet...der Boden ist aufgeweicht, nass und dann kommt der angekündigte knackige Frost....und Ende der Vorstellung.

    Du kriegst nun Drine BG, kannst aber nicht weitermachen, da der Baugrund gefroren ist. Das wäre dann ein echtes Eigentor....
     
  11. #11 ChristianMa, 20.11.2010
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    Worauf fmjuchi glaube ich anspielt ist, dass nach dem BayAbgrG Art.6 bestimmte Abgrabungen (das ist durchaus mehr als ein kleines Gartenloch) ggf. genehmigungsfrei sein könnten. Vielleicht war der nette Herr vom Amt ja schnell genug...

    So oder so aber taktisch nicht so optimal vor Erteilung der Baugenehmigung loszulegen...
     
  12. #12 fmjuchi, 20.11.2010
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    Nur damit ich nicht missverstanden werde, ich will hier keinen auffordern ohne Genehmigung mit dem Bau zu beginnen. Es könnte ja durchaus sein, dass sich noch notwendige Veränderungen ergeben.

    Es gibt ja auch immer wieder Fachleute, die es nicht schaffen, die Festsetzungen im Bebauungsplan richtig zu lesen. Über den Sinn der vorzeitigen Ausgrabungen möchte ich mir hier auch kein Urteil bilden.

    Aber nicht jeder Verwaltungsmitarbeiter ist von Natur aus böser ein Mensch und es gibt ja auch einen Ermessensspielraum, wenn es um Ordnungsgelder geht. Sein Ziel hat der nette Herr vom Amt doch bereits erreicht, der Bauherr hat die Arbeiten eingestellt und zittert vor dem was noch kommt. Alles Weitere ist nur mit Schreibarbeit verbunden und bringt ihn auch nicht weiter.

    lg fm
     
  13. RSBAU

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    Mir geht es nicht so ums Bußgeld, sondern eigentlich um die Zeit.
    Letzte Woche hieß es vom Amt, dass es nur Tage dauern kann bis die Genehmigung bei mir eintrudelt. Ich will nur vermeiden, dass sich wegen
    dem Vorzeitigen Beginn die ganze Sache noch verlängert. Das wäre dann echt blöd, da wie oben erwähnt der böse Frost alles verderben kann.
     
  14. oberh

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    Hi Bauherr!

    Du wirst schon noch lernen, was dieses Wort bedeutet : Geduld! #grins#

    Weshalb ich mich hier melde:
    Nach Einreichen des Bauantrages bekam ich eine Eingangsbestätigung, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, NICHT mit der Baugrube zu beginnen.
    Wie sah das bei Dir aus?
     
  15. #15 ralph12345, 22.11.2010
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    Liegt doch eigentlich in der Natur der Sache. Wenn ich etwas mache, was einer GENEHMIGUNG bedarf, und diese Genehmigung selber beantrage, also nicht so dumm bin, nichts davon zu wissen, dann führe ich mein Vorhaben auch nicht ohne Vorliegen der Genehmigung durch.
    Alles andere ist Risiko, Glückspiel. Erwischt worden? Dumm gelaufen. Aber wozu dann hier um Rat fragen?
     
  16. RSBAU

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    Dass ich selber schuld bin, ist mir bewusst, da brauche ich keine Schlaumeier,
    die mir dass unter die Nase reiben. Ich wollte ja nur wissen, mit welche Konsequenzen ich rechnen müsste. Das ganze hat sich mittlerweile erledigt,
    die Genehmigung ist da ;-)
     
  17. #17 gunther1948, 22.11.2010
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    hallo
    ich hoffe dein glaube in die deutsche bürokratie hat sich wieder gefestigt.

    gruss aus de pfalz
     
  18. #18 ReihenhausMax, 22.11.2010
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    Bayern halt, Leben und Leben lassen :bierchen:
     
  19. RSBAU

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    Ja, da gebe ich Dir recht, Bürokratie vom Feinsten! :bef1021:
     
  20. #20 Pascal82, 23.11.2010
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    hallo,


    jaja die penner vom bauamt das kenn ich.

    im ende mai anfang juni haben wir den bauantrag abgegeben (kein bebauungsplan!
    aussage bürgermeister 5 meter grenzabstand ansonnsten narrenfreiheit)

    also geplant(selbst) mappen anfertigen lassen und eingereicht.
    der bauanfang vom 1 september war aber fix von anfang an!

    anfang august angerufen was denn los ist?
    antwort her xy urlaub- ich sag am ersten september kommt der bagger und am 3ten wird die wanne betoniert (aufträge fix vergeben und alle helferlein haben urlaub genommen) mitte august nochmal angerufen- antwort unterlagen sind nun bei yz dauert aber noch weil ztx im urlaub-- ich sag nur am ersten kommt der bagger!

    der erste war der montag! ich also am freitag vormittag vorher angerufen und gefragt was los ist? antwort herr dingsbums muss noch unterschreiben ist aber im urlaub-

    ich drauf wutentbrannt sie haben seit monaten die unterlagen die nur unterschrieben werden müssen und bringen es nicht auf die reihe.
    ich fang am montag an!

    sie sagt sie meldet sich telefonisch noch heute bis mittag
    wie es weitergeht.
    kurz darauf ruft schwiegervater (unser baggermann) an und sagt er hatt eher frei bekommen und ist mitm bagger schon auf der baustelle und der humus ist schun runter
    morgen kommen 2 kollegen mit den lastern und dann ist das loch sammstag abend fertig- ich kann den schotter für montag früh ordern! ich ok geht klar

    um 14 uhr ruft die dame vom bauamtrut an- "herr dingsbumms kommt am mittwoch bis mittag kann ich dann die genehmigung abholen dann können wir anfangen"- ich zu ihr
    "wir baggern schon"- sie soll die papiere einfach zusenden.

    sie das "dürfen wir nicht"- ich "mir scheiß egal"!

    eine wche später ist dann die baugenehmigung gekommen-
    probleme gabs keine!

    die wussten ganz genau das sie das verpennt haben.
    man darf sich von den behörden nur nicht alles verbieten assen
    bzw einfach nicht nachfragen was man darf.
    das sprichwort "frechheit siegt" ist sowas von wahr!!
     
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