Heizen von UNBEWOHNTER Wohnung im Winter

Diskutiere Heizen von UNBEWOHNTER Wohnung im Winter im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Ich BITTE herzlich um Hilfe von Experten!! Meine Wohnung wird von Mitte Januar bis Mitte Mai nicht bewohnt sein.Es kommt alle 2-3 wochen jemand...

  1. #1 michi88, 20.11.2010
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    Ich BITTE herzlich um Hilfe von Experten!! Meine Wohnung wird von Mitte Januar bis Mitte Mai nicht bewohnt sein.Es kommt alle 2-3 wochen jemand für 15Minuten lüften.Keine Pflanzen in der Etagenwohnung.Ist gebaut wie Reihenhaus,unter mir niemand,auch kein Keller,ober mir niemand.Rechts und links meiner Wohnung Nachbarwohnungen.Südseitig,erwärmung bei Sonnenschein vor allem im oberen Stockwerk sehr gut. Vor einigen Monaten wurde das Haus komplett wärmegedämmt mit 15cm Styroporplatten.Auch sämtliche Fenster und Balkontür sind neu aus Doppelglas Kunststoff. Das Miet-Wohnhaus sieht folgend aus:4 Etagenwohnungen gleicher Bauweise nebeneinander,mit einer Loggia/Terrasse unten vor dem Wohnraum mit großer Fensterfront über die ganze Breitseite des Zimmers/der Wohnungsfront.Oben ist das Schlafzimmer mit Doppelfenstern.
    Ich WEISS JETZT NICHT!, auf wieviel Grad ich während der 4 Wintermonate heizen soll!(Gas-heizung mit Heizkörper in jedem Raum).Der Bauingenieur der hier die Aufsicht hat, sagt: auf 18 Grad und oft lüften!!!, da jetzt alles von außen abgedichtet wäre und die Feuchtigkeit von innen nicht mehr raus kann; also sonst Schimmelgefahr. Letztes Jahr war die Wohnung auch unbewohnt diese Monate und ich hatte auf Empfehlung eines Architekten auf 13 Grad geheizt,damals war noch alles ungedämmt und alte Kunststofffenster und ich hatte KEIN Problem mit Feuchtigkeit.Ich muss Heizkosten sparen, jedoch habe ich auch Angst vor Schimmel an meinem Möbel oder Kleidung/Polstermöbel?
    Bitte ich danke herzlichst für Antwort,da ich nicht weiss, an wen ich mich sonst wenden sollte! Friederike aus Katzelsdorf/N.Ö.
     
  2. Julius

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    Dann nimm Dir doch nen Untermieter für die Zeit!

    Bei guter Dämmung wird zwischen 15°C und 18°C nicht viel Unterschied im Verbrauch liegen.
     
  3. #3 ThomasMD, 20.11.2010
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    Wenn keine Pflanzen, keine Aquarien und keine sonstigen Wasserverdunster vorhanden sind und die Luftfeuchtigkeit hin und wieder kontrolliert wird, sollten keine Probleme auftreten.

    Die geforderten 18°c sind zu hoch. Wohnt der Bauingenieur in der Nachbarwohnung?

    Diese sind es nämlich, die benachteiligt werden.
    Wohnungstrennwände werden nur auf Schallschutz und nicht auf Wärmeschutz ausgelegt.

    Die DIN 4701 sah für fremde Nachbarräume eine Temperatur von 15°C vor.
    Wurde es kälter, könnte der heizende Nachbar Probleme mit der Beheizbarkeit seiner Räume bekommen. Höhere Heizkosten hat er auf jeden Fall.
    Was die jetzt geltende DIN EN 12831 vorsieht, weiß ich im Moment nicht. Die bauphysikalischen Grundlagen haben sich jedenfalls nicht geändert.

    Langer Rede kurzer Sinn:

    Ich halte 15°C im Sinne guter Nachbarschaft für einen akzeptablen Kompromiss. Zumal ein Haus mit neuem Vollwärmeschutz auch geringe Transmissionswärmeverluste haben dürfte.

    Niedrigere Temperaturen dürften kein Feuchtigkeits- aber eventuell ein Nachbarschaftsproblem zur Folge haben.
     
  4. R.B.

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    Für Schimmel braucht´s Luftfeuchtigkeit und kalte Flächen an denen diese kondensieren kann.

    Die 13°c im letzten Winter waren OK, auch weniger wäre kein Problem. ich bin mir jetzt noch nicht einmal sicher, ob es eine Norm gibt in der eine Mindesttemperatur für eine "unbewohnte Wohnung" gefordert wird.

    So lange man die Luftfeuchtigkeit im Griff hat, ist die Temperatur kein Problem.

    Hilfreich ist ein Hygrometer. Gibt´s für ein paar Euro an jeder Straßenecke. Die sind zwar meist nicht besonders genau, aber man erkennt eine Tendenz. Nachdem die Wohnung sowieso regelmäßig kontrolliert wird, kann man schnell reagieren.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 ThomasMD, 20.11.2010
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    Eine Norm, d.h. eine Verpflichtung gabs auch bei der 4701 nicht.
    Die 15 Grad waren lediglich die getroffene Annahme zur Bemessung der Heizflächen.

    Das Mietvertragsrecht kennt auch nur die Pflicht zur Frostfreihaltung.

    Vermieter mit Leerstandsproblemen kennen aber die Vorhaltungen bei der Betriebskostenabrechnung oder gar der nicht ausreichenden Beheizbarkeit.
     
  6. #6 michi88, 20.11.2010
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    Herzlichen Dank ALLEN für die raschen Antworten und Informationen! Das hilft mir sehr. Ich werde also dann auf höchstens 13 Grad heizen und achten dass die Luftfeuchtigkeit nicht über 50-60% steigt. Wenn dies nicht der Fall ist, dürfte es auch nicht so schlimm sein, diese 4 Monate nicht oft zu lüften denk ich? dankeschön! friederike
     
  7. Julius

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    Als Nachbar würde ich Dir für so ein asoziales Verhalten aber etwas husten!
     
  8. #8 ThomasMD, 20.11.2010
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    Macht doch immer wieder Spaß, solche Armleuchter mit Informationen zu füttern.
     
  9. #9 Baldbauherr, 20.11.2010
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    Der eine Experte rät zu 18°, viele zu 15° und geheizt wird jetzt mit 13° (was jucken mich die Nachbarn) und wenn es dann doch irgendwie zu feuchten Wänden kommt, wird vermutlich die Miete für die 4 Monate rückwirkend gekürzt.....

    Sachen gibts ;)
     
  10. R.B.

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    Und was machen die Nachbarn wenn die Wohnung mal für längere Zeit unvermietet bleibt? Glaubt jemand ernsthaft, dass der Vermieter die Wohnung dann auf 18°C Temperatur hält?
    Nie im Leben.

    Bei MFH wird es niemals "gerecht" zugehen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 ThomasMD, 20.11.2010
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    Glauben nicht. Wissen.;)
    Ist billiger als Du glaubst und viel billiger, als den anderen Mieter auch noch ausziehen zu lassen.
     
  12. R.B.

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    Dann kennst Du andere Vermieter als ich.

    Ist das Haus gut gedämmt, dann werden nicht bewohnte Wohnungen meist gar nicht beheizt, und deswegen zieht auch kein Nachbar/Mieter aus.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Baldbauherr, 20.11.2010
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    Es kann schon sein, dass es Vermieter gibt, die Ihr Eigentum im unvermieteten Zustand dann auch noch "verkommen" lassen und ihre restlichen Mieter (Kunden) den Leerstand auf deren Kosten "mitbeheizen" lassen.

    Auf 18° würde ich unseren Leerstand (falls es den gäbe) auch nicht beheizen, aber 15° wäre für mein eigenes Gewissen unterste Mindesttemperatur (wahrscheinlich aber eher mehr)!
     
  14. R.B.

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    Warum sollte eine unbeheizte, oder besser gesagt, gering beheizte Wohnung "verkommen"? Dafür gibt es keinen Grund.

    Und ja, den Leerstand zahlen die restlichen Mieter mit. So oder so.

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 michi88, 21.11.2010
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    lüften?heizen!luftfeuchtigkeit?

    für mich sehr wichtig ist die frage der technischen/bauphysiologischen auswirkungen.nicht die rechtlichen oder nachbarschafts-thematik.neben mir steht wohnung öfter frei,da wird natürlich nichts beheizt,da ist privat eingebaute gasheizung eingebaut,die dann natürlich abgemeldet ist wenn sie nicht vermietet ist,da dies ein haus einer wohnbaugenossenschaft ist und nicht privatvermieter.

    SO,jetzt frage ich nochmals:wenn ich bei dieser neu komplett wärmegedämmten wohnung bis mai gar nicht lüften würde,also unbewohnt ohne pflanzen, mit 13 oder eben 15 grad beheizt stehen lassen würde,ob die wahrscheinlichkeit niedrig oder eher höher ist, dass ich mit feuchtigkeit probleme bekommen kann wenn ich wieder heimkomme im frühling? vielen dank an alle sehr hilfreichen fachmänner--lg friederike
     
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