Kanalbaubeitrag nachträglich abwälzen?

Diskutiere Kanalbaubeitrag nachträglich abwälzen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben im Juli ein Baugrundstück bei einer Gemeinde gekauft. Zu der Zeit hatte die Erschließung schon begonnen. Nun haben wir die...

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  1. #1 demichve, 23.11.2010
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    Hallo,
    wir haben im Juli ein Baugrundstück bei einer Gemeinde gekauft. Zu der Zeit hatte die Erschließung schon begonnen.

    Nun haben wir die Tage eine Rechnung von der Gemeinde bekommen. Wir sollen den Kanalbaubeitrag an die Gemeinde überweisen, den sie für uns vorgelegt habe ...

    Beigefügt war zusätzlich eine Rechung von der "Kanal-Gesellschaft" an die Gemeinde von Juli über die gleiche Höhe. Bei der "alten Rechnung" war auch ein ordentlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Dort wird auch erwähnt, dass Schuldner der Zahlung der zu dem Zeitpunkt rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks ist. Da zu dem Zeitpunkt des Bescheids weder der Besitzübergang noch der Lastenübergang zu uns stattgefunden hat, war eigentlich die Gemeinde auch der Schuldner und hat auch die Rechnung bezahlt.

    Können die nachträglich versuchen, das Geld bei uns wieder zu holen? Und das noch ohne ordentlichen Bescheid (nur eine Rechnung) und ohne Rechtsbehelfsbelehrung?
     
  2. #2 coroner, 23.11.2010
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    Hi,
    in dem Vertragsverhältnis zwischen Kanalfirma und Gemeinde ist sicherlich
    nicht strittig, wer dort die Zahlungen zu leisten hat. Meines Wissen nach
    ist es aber üblich, dass die Gemeinden diese Kosten in Form von Erschließungs-
    beiträgen von den Grundstückskäufern später wiederholen.
    Dies könnte sogar - nach vielen Jahren - erst einen eventuellen Käufer eurer
    Immobilie treffen. Wichtig scheint dabei immer zu sein, wem das Grundstück zu
    dem Zeitpunkt der Gebührenerhebung gehört.

    Es ist nicht aussergewöhnlich, dass die Gemeinden diese Beiträge erst
    nach vielen Jahren einfordern. (Gugel mal "Erschliessungskosten nach Jahren" )


    Es ist somit geboten bereits beim Kauf einer Immobilie sich über den Stand
    der offenen Forderungen zu informieren und ggf. entsprechende Erklärungen
    der Gemeinde einzufordern. Bei uns hat der Notar diese Klausel eingefügt und
    die entsprechenden Bestätigungen der Gemeinde eingeholt, dass keine
    derartigen Forderungen mehr auf uns zukommen, da diese bereits der Grund-
    stücksvorbesitzer geleistet hatte - wir uns aber unsicher waren, ob das
    wirklich "alles" war.

    So wie es für mich aussieht, sind das in eurem Fall die "ganz normalen" Erschließungs-
    kosten - die Euch aber aus dem Kaufvertrag bzw. den Kaufbedingungen der Stadt sicherlich
    bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen.

    So... und noch der Hinweis... Laienmeinung... bzw. eigene Erfahrung - keine Rechtsberatung ;-)
     
  3. #3 Manfred Abt, 23.11.2010
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    wie coroner.

    • die entsprechende Regelung müsste sich schon im alten Kaufvertrag finden.
    • zweites und meist interessanters Thema sind die Kosten für den Straßenbau
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2010
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    Ich seh das etwas differenzierter (aber auch als jur. Laie)
    Für mich gibst zwei Möglichkeiten.
    a) Das Grundstück wurde im Kaufvertrag einschl. der Kosten für die öffentliche Erschliessung gemß §§ XYZ ....gesetz (da gibts irgendwas, ich hab die Bezeichnung nicht parat) gekauft.
    Dann wäre zu prüfen, ob diese Kosten unter die entsprechenden §§ fallen.
    b) Tun sie das nicht oder wurde nur der Boden ohne Erschliessung gekauft, wäre die Rechtsgrundlage der Umlegung zu prüfen.
    Ohne eine vertragliche Klausel müsste das die örtliche Strassenausbaubeitragssatzung sein. Hier wäre zu prüfen, was darin zu Neubauten von Strassen steht.
    Bei Sanierungen von vorhandenen Strassen wird nämlich nur ein Anteil auf die Anlieger umgelegt. Bei reinen Anliegerstrassen viel, bei Kreis- und Bundesstrassen wenig - halt entsprechend der "Fremdnutzung"
     
  5. #5 Manfred Abt, 23.11.2010
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    Erschließungsbeiträge sind ein sehr kompliziertes Thema, und zudem im Wesentlichen durch Rechtssprechung geprägt und damit dem ständigen Wandel unterworfen:
    • erstmalige Herstellung gem. Baugesetzbuch
    • spätere Arbeiten gem. Kommunalem Abgabengesetz KAG
     
  6. #6 demichve, 23.11.2010
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    Eines habe ich schon ergoogelt:
    Kanalbaubeiträge zählen NICHT zu den Erschließungskosten. Diese sind von uns auch noch nicht entrichtet. Wenn es Erschließungskosten wären, dürfte die Gemeinde diese auch nicht zu 100% durchreichen (erlaubt sind bei uns nur bis zu 90%).

    Beim Kauf des Grundstückes wurde uns versichert, dass keine Forderungen offen stehen. Das stimmt, weil der Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor dem ursprünglichen Rechnungstermin lag. Da aber der Besitz- und Lastenübergang erst später kam, war die Gemeinde zu dem Zeitpunkt noch Eigentümer.


    Ist sehr knifflig.

    Stellt euch vor, ihr würdet ein Grundstück von jemandem kaufen, was vor 10 Jahre erschlossen wurde und damals auch der Verkäufer den Kanalbaubeitrag bezahlt hat. Würdet ihr es akzeptieren, dass der Verkäufer noch versucht, diese Kosten euch nochmals in Rechnung zu stellen? Eher nicht, oder?
     
  7. #7 Manfred Abt, 23.11.2010
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    ist doch alles reine Spekulation. Lies den Notarvertrag, ggf. mit Unterstützung. Dann wird klar, was geregelt ist und wo man weiter graben muss.
     
  8. #8 coroner, 23.11.2010
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    So von Mensch zu Mensch... ist das nachvollziehbar.
    Dass Kanalbaubeiträge differenziert zu Erschlißungskosten betrachtet werden
    war mir wiederum aber auch neu. Das zeigt dem Laien mal wieder seine Grenzen
    auf. Bezüglich dieser Thematik hab ich aber auch schon einige Threads, vor allem in
    Rechtsforen gelesen, wo die Leute regelmässig ... ich sag mal über die Rechtslage überrascht waren.

    Belastbare Aussagen wirst du bei der Sache sicher nur nach ausgiebigem Studium der Unterlagen und Konsulation eines Rechtsbeistandes erhalten.
     
  9. #9 Manfred Abt, 23.11.2010
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    "Ist sehr knifflig" ist noch eine Untertreibung.

    ich mach das Thema zu:
    • nicht weil irgendeiner sich falsch benommen hätte
    • sondern weil es schlichtweg nicht im Forum geklärt werden kann
    • es dem ständigen Wandel unterliegt
    • es regionale Unterschiede gibt
    • und somit mit dem Ziel, später Suchende nicht auf falsche Fährten zu locken
     
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