Nutzungsänderung im Außengebit

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  1. HansD

    HansD

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    Hallo Experten,

    ich habe mir vor 10 jahren im Außengebiet eine Imobilie gekauft. Die Imobilie besteht aus einem Gasthaus ca. 400 m² in der ersten Etage ist eine Wohnung von 220m² und 4 Ferienwohnungen. Ein kleiner Campingplatz ist auch dabei.

    Da sich das Gasthaus Wirtschaftlich nicht rechnet, die letzten 4 Jahre nur minus gemacht, will ich das Gasthaus schließen und wollte das als Wohnraum ausbauen. Nun wurde mir gesagt, dass es nicht wird, weil ich nicht priviligiert bin, aber ich wohne doch schon 10 Jahre hier. Heißt das, wenn ich das Gasthaus zumache muss ich 400m² leerstehende räume beheizen und in Ordnung halten oder verkommen lassen? für mich ein wenig unverständlich, da der Bau ja vor 30 Jahren so genehmigt wurde und man, gerade in der heutigen Zeit, nicht davon ausgehen kann, dass Gasthäuser in dieser Größenordnung wirtschaftlich arbeiten.

    Gruß

    Hans
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist aber nun mal so. Es soll einer Zersiedelung der Landschaft vorgebeugt werden.
    Das WOhnen in diesem Bereich ist nur als "Nebenzweck" der zulässigen Nutzung (Hier Gaststätte) zu sehen, nicht als Hauptzweck der Immobilie.
    Es könnte schlimmstenfalls sogar sein, dass nicht nur die Umnutzung unzulässig ist, sondern alleine die dauerhafte Stillegung des Hauptzwecks Gaststätte zu einem Erlöschen des "Wohnrechts" führt.

    Also lieber mal die Kochprofis oder Küchenchefs oder wie die alle heissen ordern.
     
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