Einzelraumregelung FBH bei EFH sinnvoll?

Diskutiere Einzelraumregelung FBH bei EFH sinnvoll? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Das entwickelt sich hier ja zu einem richtigen Lehrstück.......:bierchen:

  1. #21 ecobauer, 25.11.2010
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    Das entwickelt sich hier ja zu einem richtigen Lehrstück.......:bierchen:
     
  2. R.B.

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    Warten wir mal ab wie sich die Sache mit der "neuen" Feuerstättenschau entwickelt, wenn dann der Schorni als beliehene Stelle im Keller nachschaut ob die Umwälzpumpen effizient sind, oder ob im Schlafzimmer auch ein Raumthermostat hängt.

    Zumindest bei Feuerstätten kann er das ja machen, und wer weiß, vielleicht werden dann WP auch noch als Feuerstätten deklariert. :D

    Ich mag diesen Regulierungswahn nicht, doch betrachten wir mal die deregulierten Bereiche und was dort veranstaltet wird. Da wünscht sich so mancher, dass endlich mal wieder jemand da wäre, der den Finger erhebt.

    Ich vergleiche das gerne mit dem TÜV und den PKW. Was glaubt Ihr was auf unseren Straßen herumfahren würde, wenn nicht regelmäßig kontrolliert würde. Jeder möchte die Regulierungen abschaffen, aber die wenigsten sind bereit auch selbst Verantwortung zu übernehmen. Spätestens wenn es mal nicht so läuft wie gewünscht, wird wieder nach dem "Staat" gerufen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #23 ecobauer, 25.11.2010
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    Grundsätzlich stimme ich Ralf da zu. Aber leider ist es doch so, dass eben die Regelwerke nicht als Ganzes fortgeschrieben werden sondern immer wieder Flickschusterei betrieben wird, so dass letztlich keiner mehr den Durchblick hat.
    Das kann doch wohl keiner wirklich wollen.........
     
  4. R.B.

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    Das mit den Regeln und Verordnungen ist richtig. Da blickt bald kein Mensch mehr durch, und ich habe den Eindruck, dass einige die an diesen Regeln arbeiten, auch schon keinen Überblick mehr haben.

    Leider kann ich mich aber auf deren Unfähigkeit nicht berufen, sondern ich müsste die Verordnung an sich in Frage stellen und dagegen juristisch vorgehen.

    Keine Regel ist perfekt, und somit sind Verbesserungen/Nacharbeiten sicherlich nicht die schlechteste Lösung. Problematisch wird es nur, wenn signifikante Grundlagen der Verordnung verändert werden.

    Bsp.:
    Wenn ich in der EnEV einen zu erreichenden U-Wert verändere, dann ist das in meinen Augen eine Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten. Das dürfte so ziemlich jedem einleuchten.
    Wenn ich aber die komplette Berechnung inkl. aller Randparameter über den Haufen werfe, dann wird irgendwann keiner mehr durchblicken (wollen?), vor allen Dingen wenn so etwas ständig geschieht.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 Karlheinz, 25.11.2010
    Karlheinz

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    Vielen Dank für die Fundstellen-Hinweise.

    Es geht also im Prinzip um die folgenden beiden Vorschriften:

    EnEV § 14 Abs. 2 S. 1: Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden.

    EnEV § 25 Abs. 1: (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

    § 14 Abs. 2 S. 1 stellt eine Anforderung, die sich in einem derzeit neu errichteten, ordnungsgemäss gedämmten EFH, dass mit WP und FBH betrieben wird, nicht erfüllen lassen dürfte: Es gibt faktisch keine selbsttätig wirkende Einrichtung, die in der Lage ist, in dieser Konstellation die Raumtemperatur raumweise zu regeln. Wenn überall klick-klacks vor sich hinklickern und -klackern, führt das bei den gefahrenen Temperaturen und der Trägheit der Gesamtanlage noch lange nicht zu einem Einzelraumregelungseffekt. Selbst wenn doch: Der wird damit erkauft, dass (a) die WP mehr Leistung bereitstellen muss, als sie ohne ERR müsste, weil ja irgendein Überschuss durch die ERR abgewürgt werden muss, (b) die WP u.U. auch noch deutlich mehr taktet mit entsprechendem Mehrverbrauch, (c) die durch die ERR temperaturreduzierten Räume Wärme aus den umliegenden Räumen "absaugen", so dass diesen mehr Wärmeenergie zugeführt werden muss als ohne ERR. Wer einfach nur einen Raum komplett "zumachen" will, kann das auch am Heizverteiler.

    Das lässt sich sicher noch deutlich gediegener formulieren, und es mag auch Fachleute geben, die das anders sehen, aber allein deshalb könnte man argumentieren, dass die entsprechende Bestimmung der ENeV wegen Verfassungswidrigkeit unwirksam ist (Verstoß gegen die allgemeine Handlungsfreiheit - nicht gerade die schärftste verfassungstechnische Waffe, aber auf die Schnelle fällt mir nichts besseres ein). Möglicherweise rettet § 25 Abs. 1 die Vorschrift ja, aber mit "Unbilligkeit im Einzelfall" hat der Einsatz einer WP im gedämmten 2010er EFH nun wirklich nichts zu tun - ERRs sind sinnlos und/oder wirkungslos.

    De facto ist es wurscht, ob die Regelung wirksam ist oder nicht - eine Befreiung nach § 25 Abs. 1 wird man auf jeden Fall erhalten (müssen). Bleibt die Frage, ob man (a) die ERR einbaut, weil's so in der ENeV steht, (b) den mit dem Risiko, dass die zuständige Behörde Probleme bereitet, behafteten Befreiungsantrag stellt oder (c) einfach keine ERR einbaut. Im Falle von (c) reduziert sich die Ordnungswidrigkeit ja de facto darauf, dass man keine Befreiung beantragt hat, was die Höhe des Bussgeldes - wenn denn eins erhoben wird - begrenzen dürfte. Spätestens im Bussgeldverfahren würde ich den Befreiungsantrag auch noch nachholen.

    Ich habe mich seinerzeit für (c) entschieden und würde das heute wohl wieder so machen. In einem Punkt gebe ich Achim Kaiser recht: Das Problem sollte nicht auf dem Rücken der Handwerker ausgetragen werden - natürlich muss man die ggf. freistellen. Mein Installateur hat übrigens auf einem der vielen Formulare (ich glaub', es war KfW) bei ERR eingetragen "Auf Anordnung des BH wurde keine ERR eingebaut" oder so ähnlich. Nie was von der KfW gehört - kann natürlich sein, dass niemand das Formular gelesen hat.

    Warum habe ich jetzt kein schlechtes Gewissen wegen "Aufforderung zum Rechtsbruch" oder so? Weil die ERR-Forderung der ENeV schlichtweg eine Zumutung ist. Wer so detaillierte Anforderungen in eine Rechtsverordnung schreibt, muss diese halt von Zeit zu Zeit dem technischen Fortschritt anpassen.
     
  6. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Karlheinz,

    einfach einmal richtig lesen (gleich am Anfang) :biggthumpup:

    Gruß

    Bruno
     
  7. #27 Achim Kaiser, 25.11.2010
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    Mir gehts einfach dadrum die Sache einigermaßen korrekt darzustellen.

    Es geht einerseits um die *Anforderung* die durch die EnEV gefordert wird und die nachfolgenden Möglichkeiten - wenns (im Großen und Ganzen) korrekt ablaufen soll.

    Das viele WP-Anlagenkonzepte ein Problem mit der EnEV haben ist ein ganz anderes Thema. Regelmäßig gehts um das Thema Aufwand, der zu betreiben ist um einer Vorschrift genüge zu tun ... ob die Anlage nachher auch so betrieben wird steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.

    Allerdings kanns nicht sein, dass in Foren grundsätzlich die Anforderung untern Tisch gekehrt wird nach dem Motto : *Braucht man nicht weil bringt nichts* ... sondern wenn dus nicht haben willst, seh zu dass von der Anforderung befreit wird oder bau die Anlage so, dass sie nachrüstbar ist z.B. mit ner Funklösung.

    Was der einzelne Bauherr dann für sein BV entscheidet und wofür er den Kopf hinhält oder nicht ist dann seine Sache.
    Er soll blos wissen und drüber nachdenken auf was er sich einlässt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #28 Karlheinz, 25.11.2010
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    ... das hatte ich mir auch schon als Alternative überlegt, wenn Behörden und/oder Gerichte so gar nicht meiner Ansicht sein sollten ... :biggthumpup:

    Es wäre übrigens nichts einfacher, als die ENeV anzupassen: Wie in anderen Vorschriften auch müsste man § 14 Abs. 2 auf heizungstechnische Anlagen mit einer Leistungsaufnahme von mehr als x (sagen wir mal drei) kW (oder sind's kWH, kann ich mir nie merken?) begrenzen.

    Die ursprünglich auch für alle FBH sinnvolle Vorschrift kann ja nun wirklich nicht für WP mit ihrer niedrigen Leistungsaufnahme gedacht gewesen sein ... sonst warte ich schon mit Spannung auf die "Staubsaugerbodenerkennungsverordnung (StBEV)", nach der staubsaugertechnische Anlagen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur bodenabhängigen Regelung der Leistungsaufnahme ausgestattet werden müssen.
     
  9. #29 ecobauer, 25.11.2010
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    Dafür würde ich doch glatt eine Petition an den Bundestag schicken. Die brauchen doch immer so gescheite Ideen............:bierchen:
    Und außerdem sind viele Staubsauger noch viel zu billich.......:offtopic:
     
  10. #30 greentux, 26.11.2010
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    und was ist mit DV/DK WP... die dürften dann ja fast nicht verkaufbar sein oder fällt das dann nicht unter die ENEV, weil es ja kein Wasser ist...?
     
  11. #31 fmw6502, 27.11.2010
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    man kann eine DV/DK-WP auch mit ERR ausrüsten, ist nur ein wenig aufwendiger, führt i.allg. zu SPS o.ä. Lösungen

    Gruß
    Frank Martin
     
  12. #32 greentux, 27.11.2010
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    Kannst Du das noch ein wenig genauer erläutern bitte? Ich habe vor einem Jahr geschaut und nix gefunden, wobei die DV/DK Anbieter mir schon wesentlich kompetenter vorkamen, als der gemeine "wir bohren dann 50m in die Tiefe" Anbieter...
    Würde mich wirklich mal interessieren.
     
  13. #33 fmw6502, 27.11.2010
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    schau mal hier oder hier

    Problem dabei ist, daß die DV/DK immer ihre Energie weg bekommen muß, d.h. eine mögliche separte Abwürgung durch Themostatventilen wie bei wassergeführten FBH führt schnell zum WP-Abschalten. Daher muß die SPS das Thema WP-Steuerung und ERR gemeinsam bearbeiten. Die Kreise können nur an-/ausgeschaltet werden.

    Mir ist bislang nur ein Lieferant von DV/DK-WP damit bekannt. Andere Lösungen von DV/DK mit ERR werden von innovativen Kältebauern selber gebaut.

    Gruß
    Frank Martin
     
  14. #34 greentux, 27.11.2010
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    Tjo interessant... Mal sehen, ob ich mal jemanden treffe, der sowas hat und sagen kann, obs was bringt.
     
  15. Seev

    Seev

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    Danke an Ralf und Achim (und natürlich auch Bruno) für die ausführliche Erläuterung und Ergänzungen!

    Wichtig und neu für mich ist daran v.a., daß eine Anlage mit ERR anders abgeglichen wird als eine ohne! Der Rest war mir soweit bekannt, auch die Gesetzeslage und den Streit um deren Auslegung.

    Auch neu war mir, daß sich hier und bis hin zur UWP der Schorni reinmischen könnte / muss, ist ja höchst interessant. Das wird ja lustig. ...

    Aus Brunos Seite:
    Was macht in diesem Fall die Zeitschaltuhr? -
    Sind die Argumentationen in diesem Streit öffentlich zugänglich, so daß man sich ein Bild für die eigene Situation machen könnte?
    Wer ist denn die für eine Befreiung zuständige Landesbehörde, z.B. in BW?
    Gibt es Erfahrungen mit "Befreiungsversuchen"?

    Danke und Gruß
    Seev
     
  16. Seev

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    Sorry, hab ich eben erst gelesen. Wenn ichs richtig sehe, dann ist das bei uns also diejenige Behörde, die auch die Baugenehmigung erteilt hat - wer auch immer im Einzelfall, was ja örtlich verschieden ist. Da wird man dann also für einen Befreiungsversuch hoffen müssen, vor Ort die nötige Kompetenz und Kenntnis der Diskussion vorzufinden ...?

    Wenn nun ein Bauherr "mit dem Kopf schüttelt", ist es dann für den HB nicht ausreichend, ihn einen Wisch unterschreiben zu lassen, daß der BH das auf eigene Verantwortung übernommen hat?

    Gruß
    Seev
     
  17. #37 greentux, 28.11.2010
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    Ja, wir habens ins Protokoll aufgenommen. Fertig.
     
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