Baufirma hat Insolvenz Angemeldet

Diskutiere Baufirma hat Insolvenz Angemeldet im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mal eine frage an die Experten. Eine Baufirma in Reutlingen hat vor fast eine Woche Insolvenz angemeldet. Sie hatte uns ein Angebot über...

  1. caruso

    caruso

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    Hallo,
    mal eine frage an die Experten.
    Eine Baufirma in Reutlingen hat vor fast eine Woche Insolvenz angemeldet.
    Sie hatte uns ein Angebot über ein Grundstück und ein Haus gemacht.
    Jetzt habe ich die Möglichkeit nur das Grundstück zu kaufen ohne Hausbau.
    Der Bauträger meinte zu mir, wenn wir mit Ihm:bau_1: Bauen würden , wäre es sehr sicher weil der Insolvenzverwalter die Verträge unterschreiben würde, ist wie eine Bürgschaft.
    Hat einer Erfahrung damit....
     
  2. #2 planfix, 24.11.2010
    planfix

    planfix Gast

    wenn der schon insolvenz anmeldet, meinst du, dessen lieferanten bedienen den reibungslos?
    nimm das grundstück, wenn es passt und suche einen anderen GÜ.
    dann hast du alle möglichkeiten offen.
     
  3. #3 ThatsME, 24.11.2010
    ThatsME

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    Lass die Finger davon weg!

    - Wenn er insolvent ist, wird es einen Grund dafür geben. Niemand sagt Dir, dass es das Unternehmen in 2 Monaten überhaupt noch gibt. Und dann helfen Dir auch Verträge nichts mehr.

    - Auch die Handwerksbetriebe werden nicht gerne mit diesem BT zusammenarbeiten. Insb. werden sie keinen Handschlag machen, bevor nicht sicher ist, das sie auch Ihr Geld bekommen. Verzögerungen sind jetzt schon programmiert.

    Wenn Du das Grundstück haben möchtest, dann kauf es. Kläre das aber mit der finanzierenden Bank.

    Bauen würde ich dann mit jemandem anders.

    Martin
     
  4. #4 Thomas B, 24.11.2010
    Thomas B

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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2010
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    Wenn Du nur das Grundstück von ihm nimmst, hat das noch einen Vorteil:
    Du sparst die Grunderwerbssteuer auf den Hauspreis :D.
     
  6. #6 Robert1, 24.11.2010
    Robert1

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    Wenn der Insolvenzverwalter unterschreibt, bedeutet das nur, dass die Verbindlichkeiten dir gegenüber aus der Insolvenzmasse erfüllt werden. Wenn keine Masse vorhanden ist, hast du auch keine Sicherheit. Ich würde die Finger weg lassen (zumindest vom Bauen).
     
  7. caruso

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    OK, Danke für die Anwort also werde ich eventl. das Grundstück kaufen und Baue mit dem ich Lust habe.
     
  8. #8 RMartin, 24.11.2010
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    Man kann mit einer insolventen Firma bzw. dessen bestellten Insolvenzverwalter bauen.... Das kann jedoch ein Drama werden.
    Und dsbzgl. nicht rechtssicheren Personen (was wohl 99,9 % der Bevölkerung sind), rate ich dringendst hiervon ab.
     
  9. #9 planfix, 24.11.2010
    planfix

    planfix Gast

    ich sehs mal so:
    du hast doch glück!
    ... wenn dir das grundstück gefällt.
    oftmals sichern sich GÜ richtig gute grundstücke, und man kann sich seine baufirma nicht selbst suchen.

    jetzt könntest du frei planen lassen und dir dann von diversen GÜ angebote einholen, oder auch mit einem architekten bauen.

    so viele vorteile:

    - keine katalogvorlagen mit aufpreisfallen
    - du kannst deinen planer selbst wählen, so dass die chemie wirklich passt
    - mit einem genehmigten plan und einem EnEV Nachweis ist alles fixiert was in kataloggeschwafel untergeht,
    - wenn du dies als angebotsgrundlage hast, gibt es zwar noch genug variablen wie rohre, fliesen, sanitärkeramik, haustechnik im detail, aber alle bieten mal prinzipiell das gleiche haus an.
    jetzt kannst du mit etwas unterstützung die angebote wirklich vergleichen!
     
  10. Dingo

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    Grundstück fällt nicht in die Insolvenzmasse?
    Wer hat Seitens der insolventen Firma dem Verkauf/Kauf zugestimmt?
     
  11. wall

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    Der Insolvenzverwalter wird sowieso alles zu Geld machen, um die Gläubiger zu bedienen. Wenn er gleich einen hat, der für ein Grundstück den Marktpreis zahlt, sehe ich da kein Problem. Den Deal würde ich aber über den Insolvenzverwalter abwickeln, nicht dass es später ein böses Erwachen gibt.
     
  12. Dingo

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    :28: ein sehr guter Hinweis
     
  13. caruso

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    Noch keiner aber er hat mich heute angerufen da ich interesse hat nur das Grundstück zu kaufen, er meldet sich nochmal bei mir , werde mir das Grundstück sichern wenn es geht
     
  14. wall

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    Ist zwar nicht klar, wer dich angerufen hat, mach das aber auf keinen Fall irgendwie hintenrum mit dem Inhaber der Firma. Das muss offiziell über den Insolvenzverwalter laufen. Sonst kann es dir passieren, dass der das Grundstück später von dir zurückfordert. Dein Geld ist dann wahrscheinlich weg.
     
  15. R.B.

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    :28:

    Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

    Sollte das Grundstück der insolventen Firma gehören, dann ist für den Verkauf (Verwertung) ausschließlich der IV zuständig. Gehört das Grundstück evtl. dem ehemaligen GF, dann wird´s kompliziert, aber wofür gibt´s Notare.

    Gruß
    Ralf
     
  16. caruso

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    Hallo , ja du kennst dich auch ist GF, ich werde das auf jeden Fall mit dem IV klären
     
  17. R.B.

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    Kaufe Dir ein paar Beratungsstunden bei einem Fachanwalt der Deine Interessen vertritt. Den solltest Du möglichst umfangreich über die Lage informieren damit er die Situation einschätzen kann. Das kostet nicht die Welt, zeigt Dir aber wo welche Fallstricke lauern und wo es Grenzen gibt die man nicht überschreiten sollte.

    Gruß
    Ralf
     
  18. caruso

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    ja, ich glaube das werde ich noch machen bevor ich diesen Bauplatz kaufen werde. Danke nochmals
     
  19. #19 Thomas B, 25.11.2010
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    Wozu RA?

    1. GF/ BT kann verkaufen/ kann nicht verkaufen. Das wird letztendlich er (er)klären müssen.

    2. Bauen mit diesem BT wäre hirnrissig! Selbst wenn es klappen sollte (trotz IV, trotz Firmen, die mir Forderungen an die Tür klopfen), ist es ein Ritt, der unsinnige Risiken birgt. Und derer gibt es auch beim "normalen" Bauen genug.
     
  20. #20 Robert1, 25.11.2010
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    RA braucht es deswegen nicht. Soweit nur das Grundstück gekauft werden soll, muss der beurkundende Notar beraten.

    "Hintenrum kaufen" is sowieso nicht, da im Grundbuch ein Insolvenzvermerk eingetragen wird, sofern es im Eigentum des BT steht.
     
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