Grundstückskaufvertrag: Erschließungskosten

Diskutiere Grundstückskaufvertrag: Erschließungskosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir wollen ein städtisches Grundstück kaufen. Seit einer Woche liegt uns ein Vertragsentwurf zur Prüfung vor, nächste Woche ist...

  1. TQuark

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    Hallo zusammen,

    wir wollen ein städtisches Grundstück kaufen. Seit einer Woche liegt uns ein Vertragsentwurf zur Prüfung vor, nächste Woche ist Notartermin. Folgende Formulierung lässt mich glauben, dass ich außer dem Kaufpreis zunächst keine weiteren Rechnungen an die Stadt zu bezahlen habe:

    "Für das Vertragsgrundstück hat die Stadt ******* sämtliche dadurch entstehenden Kosten für die Erschließung (z. B. Straßenbau, Abwasseranlagen, Wasserversorgungseinrichtungen etc.) des Baugrundstücks getragen bzw. zu tragen. Die Stadt ******* stellt die Käuferseite von sämtlichen Ansprüchen bezüglich Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch und Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz frei. Sofern Beiträge entstehen, sind diese für die Ersterschließung im Kaufpreis enthalten bzw. mit diesem abgelöst.

    Eine Regelung in den jeweiligen Satzungen der Stadt über eine evtl. Nachveranlagung von Beiträgen sowie das Recht zur Beitragserhebung für evtl. spätere, zusätzliche Erschließungsanlagen und / oder eine Erhöhung der baulichen Nutzung bleibt unberührt. Entsprechendes gilt bei Änderung der gesetzlichen Bestimmungen."

    Habe ich das richtig interpretiert, oder gibt es hierin nicht genannte Kosten, die dann überraschend auf mich zukommen können?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Moment mal, Du prüfst den Vertrag selbst?

    Hut ab. ICH habe kein Geld zu verschenken, und deswegen lasse ich solche Verträge prüfen. Ein Notar hat zwar auch eine, ich nenne es mal Beratungspflicht, aber er kann mich niemals auf alle Konsequenzen, die aus so einem Vertrag entstehen, informieren.

    Gruß
    Ralf
     
  3. TQuark

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    Hi Ralf,

    Du meinst also, ich sollte noch einen Anwalt drüber schauen lassen?
    Ok, bin ja im Haus- und Grundbesitzerverein, da gibts einen Beratungsservice.
    Schien mir aber zunächst zu lapidar, mittlerweile halte ich es für eine gute Idee. Manchmal braucht man einfach einen Anstoß von aussen :)
     
  4. Julius

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  5. TQuark

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    erledigt!
     
  6. TQuark

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    Resümee: Prüfen lassen hat sich gelohnt. Der Anwalt hat noch ein paar weitere unklare bzw. zweideutige Formulierungen im Vertrag gefunden und mich auf ein paar Dinge hingewiesen, die im Vorfeld geklärt werden sollten.

    Mittlerweile ist der Vertrag angepasst und unterschrieben. Der Absatz zu den Erschließungskosten blieb übrigens unangetastet. Alle Kosten für die Ersterschließung (auch für nicht abgeschlossene Arbeiten) sind bereits im Kaufpreis enthalten.
     
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