Wärmepumpe erlaubt?

Diskutiere Wärmepumpe erlaubt? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Abend! ich bin gerade dabei unseren Kaufvertragsentwurf für ein städtisches Grundstück zu studieren, habe dazu auch im Bereich...

  1. TQuark

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    Guten Abend!

    ich bin gerade dabei unseren Kaufvertragsentwurf für ein städtisches Grundstück zu studieren, habe dazu auch im Bereich "Bauverträge" schon etwas gepostet und bin nun wieder auf eine mir nicht 100% klare Formulierung gestoßen:

    "Die Käuferseite verpflichtet sich, die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen des geplanten Gebäudes mit Erdgas zu betreiben und das Gebäude an das Erdgasnetz anzuschließen. Ausgenommen ist der Einbau von offenen Kaminen und Kachelöfen für die vorübergehende Beheizung von Teilen des Gebäudes. Des Weiteren ist die Beheizung des Gebäudes mit bzw. der Betrieb von Solaranlagen, Brauchwasser und weiterer regenerativer Energien möglich."

    Darf denn im Kaufvertrag für den Bauplatz so eine Forderung überhaupt auftauchen?

    Wir wollten eigentlich eine Wärmepumpe einbauen, gehört diese zu den regenerativen Energien im Sinne dieser Formulierung?
     
  2. #2 alex2008, 24.11.2010
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    bevor Du dich da in irgendwas verstrickst frag einfach beim Verkäufer nach.

    Wärmepumpen haben einen regenerativen Anteil und einen nichtregenerativen Anteil.
    Hat die Erdgasheizung, die Pelletheizung und auch die Solaranlage auch.

    Was wohl recht klar ausgeschlossen ist sind Ölheizungen und Stromdirektheizungen.
     
  3. #3 coroner, 25.11.2010
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    man kann ja viel in Verträge reinschreiben....

    ...aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das einer
    Klage standhalten würde. Bzw. umgekehrt gesprochen, was will die Stadt machen,
    wenn man dann sein Haus nicht mit Gas heizt... ?

    Allein schon vom Standpunkt des Wettbewerbrechts äusserst fragwürdig.
    Klar, dass es dort wohl Stadtwerke gibt ...

    wo bleibt denn Eric.... ? :shades
     
  4. Thoman

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    das widerspricht ja sogar dem erneuerbare energien gesetz! ich würde den kaufvertrag so nicht unterschreiben und erstmal abändern lassen.
     
  5. #5 Der Bauberater, 25.11.2010
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    Möglich ist eine Wärmepumpe schon, ob sich das aber rechnet, wenn Du sowieso einen Gasanschluss legen lassen musst, ist die Frage. Erdgasanschluss nur zum kochen ist auch nicht so der Bringer!
    Oder bivalenten Betrieb planen, um die "Spitzen" der Wärmepumpe, mit einer Brennwerttherme, abzufedern.
    RECHENAUFGABE für den Planer!
     
  6. R.B.

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    Die Formulierung ist ziemlich unglücklich gewählt, denn sie lässt viel Interpretationsspielraum. Man versucht anscheinend einen lokalen Gasversorger zu unterstützen, ohne sich gleich einer Klageflut auszusetzen.
    Viele Grundstückskäufer werden ja den Weg des geringsten Widerstands wählen und dann doch eine Gastherme installieren lassen. Die Verkäufer werden ihre Aufgabe schon erledigen und das schönrechnen.

    ICH würde den Absatz so interpretieren, dass eine WP möglich ist, denn ein Großteil der Wärmeenergie stammt ja aus einer regenerativen Quelle. Auf dem Papier könnte man das sogar so hinbiegen, dass unter Verwendung eines Öko-Stromtarifs zu 100% regenerative Energie zum Einsatz kommt.

    Was sich diejenigen gedacht haben die den Vertrag konstruiert haben, kann ich natürlich nicht sagen. Im Zweifelsfall anfragen und nachweislich bestätigen lassen, dass man eine WP betreiben darf.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Uwe!

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    gibt's / gab's denn nicht auch WP mit Gas-Betrieb? Das wär hier doch evtl. eine "geschickte" Kombination?
     
  8. TQuark

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    Prüfung erfolgt...

    Danke Euch für die Antworten.
    Mittlerweile liegt der ganze Vertragsentwurf bei einem Fachanwalt zur Prüfung ( Gruß an R.B. :winken). Mein Planer war der Meinung, dass eine WP zu den Regenerativen zählt. Aber jetzt bin ich erst mal auf das Urteil des Anwalts gespannt und halte Euch auf dem Laufenden. Am liebsten wäre mir, den ganzen Absatz streichen zu lassen, damit ich auch keinen nicht benötigten Gasanschluss legen lassen muss.

    @ Uwe: ich habe auch mal etwas von einer "Initiative Gas-Wärmepumpe" gehört, mich mit dem Themal aber nicht beschäftigt, schien mir so gar nicht interessant. Wenn allerdings der Zwang zum Gasanschluss besteht, ist es eine Prüfung wert.

    Weiß jemand über Gas-Wärmepumpen bescheid??
     
  9. Uwe!

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  10. #10 Karlheinz, 25.11.2010
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    Ich würde ernsthaft in Erwägung ziehen, den Vertrag zu unterschreiben und die von Dir wiedergegebene Klausel mit dem Argument zu ignorieren, dass sie eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung darstellt. Besprich' das doch mal mit dem Menschen, der den Vertrag prüft ...
     
  11. TQuark

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    Ich habe soeben von der Stadt (Verkäuferseite) die Auskunft bekommen, dass bei Einbau einer Wärmepumpenheizung sowohl die Pflicht zur Beheizung mit Gas, als auch die Anschlusspflicht entfallen. Das hört sich doch gut an :)

    Der Anwalt hat sich bisher noch nicht zum Thema geäußert...
     
  12. #12 Der Bauberater, 26.11.2010
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    Lass Dir das schriftlich geben :deal
     
  13. TQuark

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    Bin gerade dabei einen Nachsatz zum Kaufvertrag zu formulieren.
    Wie wärs denn damit:

     
  14. R.B.

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    Keine Ahnung ob die da mitspielen und was die sich bei der Formulierung des Vertrags gedacht haben.

    Gruß
    Ralf
     
  15. TQuark

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    Um das Thema nochmal aufzufrischen: Es gab beim Notar eine längere Diskussion, schließlich hat die Stadt eingesehen, dass die Formulierung einen Gasanschluss fordert, auch wenn das Gebäude regenerativ beheizt wird.
    Die Absicht der Stadt war jedoch lediglich Öl-Heizungen bzw. Nachtspeicher und Co. zu verhindern. Nach einigen Telefonaten wurde der Vertrag so umformuliert, dass bei vollständiger Beheizung durch regenerative Energien auch die Pflicht zum Gasanschluss entfällt. Dabei haben wir auch geklärt, dass die Wärmepumpe unter regenerativ fällt. Das war aufgrund fehlenden technischen Verständnisses bei Stadtvertreterin und Notar zwar etwas langwierig (O-Ton: "Ich kenn mich mit Wärmepumpen nicht aus, aber wenn mir jemand sagt, dass er mit Erdwärme heizen will, dann weiß ich dass das regenerativ ist..."), hat sich aber letztendlich durch eine jetzt klare Aussage bezahlt.
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Na, dann hat sich das Thema hier doch gelohnt.

    Leute die solche Verträge machen, müssen halt nicht unbedingt Fachleute für Haustechnik sein.

    Gruß
    Ralf
     
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