Erbbaurecht und Altlasten?

Diskutiere Erbbaurecht und Altlasten? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Das leidige Thema Altlasten (also unliebsame Stoffe im Boden eines Grundstückes): wer ist auf einem Erbpachtgrundstück eigentlich in der...

  1. #1 housebow, 25.11.2010
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    Das leidige Thema Altlasten (also unliebsame Stoffe im Boden eines Grundstückes): wer ist auf einem Erbpachtgrundstück eigentlich in der Verantwortung, eine Altlastensanierung durchzuführen, wenn die Gemeinde darauf kommt? Trifft den Hammer dann den Grundstückseigentümer, oder kann in solchen Fällen auch der Erbbauberechtigte mit dran sein?

    Der Hintergrund ist, daß mir derzeit ein EFH auf einem ehemaligen Tankstellengelände angeboten wird (die Tanke wurde Anfang der 60er gebaut, und irgendwann in den 80ern stillgelegt und umgebaut; die Überdachung wurde beibehalten und dient nun als überdimensionaler Carport). Hauseigentümer und Makler behaupten unisono, das sei alles ordnungsgemäß rückgebaut worden, können aber keinerlei Dokumentation für die Behauptung beibringen. Mit dem Grundstückseigentümer hatte ich noch keinen Kontakt herstellen können, Auszug aus dem Altlastenkataster liegt (noch) nicht vor. Ich möchte im Zweifelsfall in ein paar Jahren nicht dumm dastehen, wenn da einer kommt und behauptet, die alten Tanks müßten nun ausgebuddelt werden, oder so ein ähnlicher Spaß...
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    unabhängig von den Kosten (wo ich vermuten würde, dass diese beim Grundstückseigentümer verbleiben), sind behördliche Forderungen im Rahmen der Baugenehmigung mehr als wahrscheinlich.

    Zudem würde ich es auch in meinem eigenen Interesse wissen wollen, ob da noch Schadstoffe (z.B. leicht flüchtige) im Untergrund verblieben sind.

    In der Regel existieren alte Gutachten - ansonsten selbst beauftragen (Grundstückseigentümer mit in's Boot holen)
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Wenn die Tankstelle vorschriftsmäßig stillgelegt wurde, dann gibt es entsprechende Nachweise, denn sonst hätte der Eigentümer seit Jahren richtig Stress. Bei uns ist das Landratsamt in solchen Fällen nicht gerade zimperlich.

    Das gilt jedoch nur für die Tankanlage und die entsprechende Verrohrung. Ob sich sonst noch etwas "im Boden" befindet, wird nicht geprüft, zumindest war das in den 2 Fällen so die ich aus direkter Nachbarschaft kenne.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Baumal

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    die alten tanks/zuleitungen sind noch nicht ausgebuddelt?
     
  5. #5 Skeptiker, 25.11.2010
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    Das könnte (und sollte) meiner Laienmeinung nach der Erbpachtvertrag regeln.
    Als Pächter würde ich mir bei der geschilderten Verdachtslage aber vor jeglichem Vertragsabschluß unbedingt eine genaue und aktuelle Schadstoffanalyse (Gutachten) vorlegen lassen und diese mit meinen Nutzungsabsichten abgleichen. Immer mehr Gemeinden haben mittlerweile detaillierte Altlastenkataster, die schon erheblich weiterhelfen können.
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    was soll im Altlastenkataster drinstehen, außer "war ne Tankstelle" ... ?

    Punkt ist, Tankstellenstandorte waren zu untersuchen und die Stillegung zu überwachen (Tanks, Leitungen, Abscheideranlagen zu reinigen, abzunehmen etc.).
    Darüber gibt es Unterlagen.

    Ob und in wie weit an die "eigentlichen" Gutachten heranzukommen ist, ist aber eine ganz andere Fráge - diese sind nämlich oft nicht mehr auffindbar ;).

    Grundstückseigentümer und Untere Wasserbehörde kontaktieren, dann geht es weiter.
     
  7. #7 Skeptiker, 25.11.2010
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    bspw. "lt. Gutachten des ... vom ... sind die folgenden Schadstoffe ... mit X xxx / xxx³ vorhanden. Bei Nutzung als ... / Bebauung mit ... sind diese zu ... " In B habe ich gerade genau solch eine Angabe für einen ehem. "galvanischen Betrieb" bekommen.
     
  8. sepp

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  9. #9 housebow, 26.11.2010
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    @sepp: Vielen Dank, das ist sehr zielführend. Wenn es also bei den Altlasten um den juristischen Begriff des Zustandsstörers geht, dann ist also in der Tat der Erbbauberechtigte mit im Boot; so ergibt es sich bereits aus dem Leitsatz. Der arme Knopf in diesem Urteil hatte Glück, weil er zu dem Zeitpunkt der Feststellung und Sanierung kein Gewahrsam an dem Grundstück hatte.

    Ähnlich war auch die Auskunft des entsprechenden Umweltamtes, wo der Sachbearbeiter so argumentierte, daß ein Erbbaurecht weitgehende Eigentumsrechte und -pflichten beinhaltet. Konkret konnte er aber nichts dazu sagen; einen vergleichbaren Fall hatten die noch nicht.

    Na, dann werde ich mich mal auf die Suche nach den entsprechenden Gutachten zur Stillegung machen. Sollten die nicht auffindbar sein, lasse ich die Finger von dieser Immo.
     
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