Passivhausberechnung

Diskutiere Passivhausberechnung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; hallo zusammen! ich bin architekturstudent und muss ein passivhaus planen. es handelt sich um ein doppelhaus, im prinzip an der trennwand...

  1. Laser

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    hallo zusammen!
    ich bin architekturstudent und muss ein passivhaus planen. es handelt sich um ein doppelhaus, im prinzip an der trennwand gespiegelt.
    für die berechnung des wärmedurchgangswertes, müsste ich wissen, ob ich jede haushälfte einzeln berechnen kann oder das gesamte gebäude (also mit beiden haushälften) zusammen berechnen muss.
    die frage stellt sich, weil ich durch einzelne berechnung mit der trennwand natürlich deutlich bessere werte erzielen kann!

    vielen dank schonmal!
     
  2. KPS.EF

    KPS.EF

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    Rechne beide Varianten und vergleiche die Ergebnisse.
     
  3. Laser

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    das habe ich schon gemacht.
    problem ist: wenn ich die wand nicht mit rechne, muss ich auf einige glasflächen mehr verzichten. somit wäre es für meinen entwurf deutlich besser, wenn ich die wand einrechnen kann.
    ...nur weiß ich halt nicht, ob das korrekt wäre!
     
  4. R.J.

    R.J.

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    Es sind doch zwei autarke Häuser, oder? Wenn die unabhängig voneinander errichtet und auch wieder abgerissen werden können stellt sich doch diese Frage nicht.

    Wie rechnest du die Wand denn ein?
     
  5. Laser

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    naja, die beiden häuser werden zeitgleich errichtet und sind an sich auch gleich. man kann es sich so vorstellen, dass sie quasi in der mitte gespiegelt sind. also genau an der wand um die es geht. man könnte im prinzip sagen, dass jedes einzeln abegrissen werden könnte. nur hörte ich mal, dass nur die außenwände eingerechnet werden (also hinter denen es kalt ist). da dort hinter ja aber direkt eine wohnung ist, ist dort ja warm.
    ich würde die wand ganz normal einrechnen, wie jede andere auch. beim einrechnen würde ich halt ein 30 cm dämmpaket zwischen die beiden trennwände packen und fertig.
     
  6. R.J.

    R.J.

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    Ich vermute du machst hier einen grundlegende Fehler. Entweder ist es ein Haus oder es sind zwei. Wenn es eine DHH ist dann ist jede Hälfte eins und die Gebäudetrennwand wird in der Berechnung nicht berücksichtigt.
    Für den Zwischenzustand, bis die zweite Hälfte steht muss evtl. der Mindestwärmeschutz (nicht EneV) berücksichtigt werden. Wenn die andere Hälfte nicht in absehbarer zeit entsteht sieht das ganze schon etwas anders aus. Bringt ja nix, wenn du ein PH rechnest und für Jahre keines hast.
     
  7. Laser

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    es handelt sich um ein gebäude. ein doppelhaus, in dem beide hälften zeitgleich errichtet werden. es ist mir schon klar, dass ich mehrere sahen berücksichtigen muss. ich will hier jedoch nur wissen, ob ich bei der berechnung des durchschnitts-u-wertes die trennwand zwischen den beiden hälften mit einrechnen muss.
    mögl. 1:
    bodenplatte, dach, ost-, west-, süd- und nordseite des gesamten baukörpers rechnen.
    mögl 2:
    ich berechne dach, bodenplate, ost-,süd-, nord- und trennwand. und das dann halt für jede hälfte.

    meine frage ist: welche der beiden möglichkeiten muss ich machen um eine genehmigung zu bekommen.
     
  8. R.J.

    R.J.

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    Entweder ist es ein Doppelhaus, dann fällt die Trennwand aus der Berechnung! Oder es ist keines dann ist es eine Aussenwand und die wird ganz normal angesetzt.
    Bei dir trifft wohl ersteres zu.

    Anders gefragt. Welche Wärmeverluste würdest du über die Wohnungstrennwand normal beheizter Gebäude erwarten, das du diese in der Berechnung ansetzten willst.

    Mit was machst du den Nachweis? Phpp?
     
  9. Laser

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    ja, denke auch das es sich um den ersten fall handelt!
    wie genau ich den wärmeverlust da gerechnet hätte, weiß ich auch nicht genau...da wäre mir schon was eingefallen! man geht soweit ich weiß immer vom schlimmsten fall aus, was dann heißen würde, wenn es ungeheizt, bzw unbewohnt wäre!
    mache es mit phpp!

    vielen dank für die hilfe!
     
  10. #10 Faktor10, 04.09.2011
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    Die günstigste Energie, ist die nicht verbrauchte
    Wir hatten den Fall erst kürzlich und das Gebäude wird vom PHI zertifiziert.
    Sollten beide gemeinsam in die Nutzung kommen, ist jedes Gebäude für sich mit
    der Kommunwand als Nullfläche anzusetzen. Ist die Nutzungsaufnahme unterschiedlich, weil wie in unserem Fall der Nachbar noch nicht bekannt ist (was oft der Fall ist) und daher deutlich später anbaut, ist das Gebäude mit der Kommunwand als wärme-abgebende Fläche gegen Aussenluft zu rechnen. So sieht das übrigends auch die KfW-Bank.
    Das Doppelhaus als ein Gebäude zu rechnen ist möglich, wenn es einen Besitzer (Bauträger ) hat. Beide Gebäude müssen jedoch die Mindestanforderungen an ein Passivhaus einhalten ( Behaglichkeitskriterien, Luftdichtheit, Wärmebrückenfreiheit).
    Eine Berechnung aller Fälle ist sinnvoll und der höhere Heizwärmebedarf des ungünstiger liegenden Gebäudes sollte dem Käufer genannt werden.
    Die Praxis zeigt, dass privat erstellte DHH von unterschiedlichen Planern, Firmen in unterschiedlichen Konstruktionen und techn. Ausstattungen , oftmals zeitlich versetzt erstellt werden. Daher raten wir immer zur Einzelbetrachtung der Gebäude.
    Unser Gebäude ist ein Passivhaus, sobald der Nachbar anbaut, egal in welchem Energie-Standard. Die Heizung (Sole-WP) wurde jedoch auf den ungünstigen Fall, wie das Haus jetzt steht ausgelegt. Theorie wird an Schulen gelehrt, die Praxis ist oftmals anders.
     
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