Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Pflicht?

Diskutiere Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Pflicht? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Mein Heizungsinstallateur hat uns noch keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ausgehändigt und die Vermutung besteht das er so eine auch nicht...

  1. #1 Schnabelkerf, 25.11.2010
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    Mein Heizungsinstallateur hat uns noch keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ausgehändigt und die Vermutung besteht das er so eine auch nicht gemacht hat und die Heizung einfach Pi*Daumen machen will. Da die Kommunikation mit ihm eher schwierig ist habe ich auch noch keine Antwort von ihm ob ob und wann wir mit einer solchem zu rechnen haben.

    Nur einbauen will er die Fußbodenheizung bereits morgen. :)

    In seinem Angebot das wir dann beauftragt haben steht explizit nichts von einer Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Ist diese trotzdem zu erbringen da Stand der Technik, vorgeschrieben etc? Also haben wir darauf ein Anrecht auch ohne das diese explizit vertraglich vereinbart wurde?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Er muss rechnen, aber Dir die Berechnung nicht aushändigen wenn diese nicht explizit bestellt war. Das sollte man bei der Beauftragung berücksichtigen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 gunther1948, 25.11.2010
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    hallo
    ralf und da biste sicher, daß der rechnet ich nicht.
    wäre doch ganz interessant ob der überhaupt schon die bauteil-nachweise oder den aufbau der einzelnen bauteile abgefragt hat.

    gruss aus de pfalz
     
  4. R.B.

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    Ich bin mir schon sicher, dass er rechnet. Die Frage ist nur "wie". Viele lassen das ja über ihren Lieferanten rechnen, denn bei den Heizungsbauern selbst ist die Motivation "zu rechnen" nicht gerade ausgeprägt.

    Andererseits ist es besser der Lieferant "rechnet" anstatt ein HB der nur den dicken Daumen auspackt.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Achim Kaiser, 25.11.2010
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    Hast du eine Heizlastberechnung bestellt ? - Nach eigenen Aussagen nein.
    Ergo hast du auch kein Anrecht kostenlos eine zu erhalten.

    Der HZB verpfichtet eine Anlage nach den aaRdT zu erstellen. *Wie* er das macht bleibt seine Sache. Was er vor hat zu bauen steht in seinem Angebot.
    Ob das *geeignet* ist um die Anforderungen des Bauherrn und des Bauvorhabens zu erfüllen und ob die gewünschten Anforderungen überhaupt gestellt wurden bleibt offen und wäre zu prüfen.

    Das gebaute Ergebnis ist maßgebend. Allerdings deckt die DIN auch eine FBH bis zur Grenztemperatur des eingesetzten Estrichs ... je nach Material und Ausführung 45, 50 oder 55 Grad ... alles noch von der DIN abgedeckt.

    Nach der VOB ist eine Berechnung eine Leistung, sofern sie vom Handwerker zu erbringen ist, die gesondert zu vergüten ist.

    Das ganze Thohuwabohu resultiert allerdings aus der Tatsache das *der Bauherr* seiner Planungshoheit nicht Genügte tut oder deren Verpflichtungen nicht nachkommt
    (Festlegen der *Anforderungen*, *Berechnung/Bemessung* und *Auslegung* und *Vorgabe der Ausführung* ist *Planungssache*, der Auftragnehmer hat nach der VOB Anspruch auf Leistungsbeschreibung und Ausführungsunterlagen die er lediglich zu prüfen hat)
    und meint die Planungsleistung allumfassend kostenlos vom Handwerker einfordern zu können (--> mach mit mal ein Angebot mít X-Heizgerät und FBH oder HK´s ... ).

    Regelmäßig liegt da der Ursprung des Problems und der nachfolgenden Verstimmungen oder gar Streitereien ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 Schnabelkerf, 25.11.2010
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    Wenn er nun sagt das er gerechnet hat aber mir das nicht zeigen will habe ich ja keinen Beweis er es wirklich gemacht hat.

    Im Grunde ist mir die Heizlastberechnung relativ egal ich möchte nur die Gewissheit das er die Heizung ordentlich berechnet hat und eben nicht Pi*Daumen macht.

    Das wir den Heizungsbauer direkt beauftragt haben hat sich realtiv kurzfristig ergeben weil unser GÜ insolvent gegangen ist. Heizungs-Sanitär-Lüftung waren schon zu einem Teil fertig und andere Firmen wollten dieses Stückwerk nicht weiterführen. Also mußten wir notgedrungen mit dem Sub des GÜs weitermachen auch wenn wir unzufrieden mit ihm waren und inzwischen noch viel unzufriedener sind.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Das ist ja das Problem. Du hast nur "1 Stck. Heizung" bestellt, und genau das bekommst Du auch. So lange die Hütte dann "normgerecht" warm wird, ist gem. Auftrag alles gut.

    Ich kenne das Dilemma, weil der Laie die vielen Details gar nicht durchschauen kann. Er möchte es warm in der Bude, und geht davon aus, dass seine Anlage irgendwie auch "effizient" ist. Aber genau betrachtet, hat er dem AN einen Blankoauftrag erteilt, und der kann nun schön wirbeln, darf nur nicht gegen Normen verstoßen (und die sind dehnbar).

    Bsp.: (der allseits beliebte Autovergleich)
    Du bestellst ein Auto mit dem Du von Hamburg nach München fahren kannst, mit 4 Personen, darf aber nicht mehr als 40T€ kosten. Von Dacia Logan oder 3Liter Lupo bis SUV ist alles möglich.

    Was glaubst Du warum bei größeren Projekten Haustechnikplaner eingeschaltet werden, die so ziemlich jede Schraube und jeden Meter Leitung vorschreiben. Leider ist diese Vorgehensweise bei einem EFH kaum machbar, weil einfach der Vorbereitungsaufwand (Planungsaufwand) zu hoch wird und den niemand bezahlt. Also landet die "Planung" meist beim Heizungsbauer selbst, ohne große Vorgaben, und der hat dann (fast) freie Hand.

    Ein typ. Beispiel wäre die 08/15 Anlage mit einer Gastherme und FBH oder Heizkörper. Ob er die FBH mit 10cm VA oder 30cm VA "plant", oder ob 2 lagige HK oder 3 lagige zum Einsatz kommen, alle Varianten wären "nach Norm" machbar. In allen Fällen wird die Hütte warm und die Anlage wäre nicht zu beanstanden.

    Deswegen weisen wir immer darauf hin, die Planung einem Fachmann zu überlassen der genau die Kundenwünsche analysiert und in die Planung umsetzt. Diesem möglichst genaue Vorgaben machen (Wünsche kommunizieren). Nur so kann man sicherstellen, dass auch das gebaut wird was gewünscht war.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Schnabelkerf, 26.11.2010
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    Wir waren immerhin so schlau das in unserem Auftrag ein Rohrdurchmesser, ein Verlegeabstand, dicke und Qualität der Dämmung drinsteht. Und auch die genaue Typenbezeichnung von Wärmepumpe und Lüftungsanlage (OHNE "und Gleichwertig") steht drin. Aber das mit der fehlenden Heizlastberechnung ist uns eben "durchgerutscht" bzw. wir hatten immer im Hinterkopf das die ja wohl heutzutage dazugehört und sicher Vorschrift ist. Falsch gedacht :wow
     
  9. R.B.

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    Nobody´s perfect.

    Gut ist, dass Ihr einige wichtige Dinge vorgeschrieben habt. Dann sollte das nicht völlig aus dem Ruder laufen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Achim Kaiser, 26.11.2010
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    Tja und da gehts dann schon weiter ....
    Ahnungslose Detailvorgaben als Vertragsgegenstand und dann rumeien wegen ner Berechnung. Was wenn die Berechnung nen anderen Verlegeabstand zu Tage bringt als vorgegeben ?

    Das nächste Ei in Sicht ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Achim,

    wie soll man denn ohne Berechnungen Vorgaben machen können und dann vielleicht noch von Laien. Wer nimmt denn solchen Auftrag an?

    Gruß

    Bruno
     
  12. #12 Achim Kaiser, 26.11.2010
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    Viele .... Bruno ... Viele.

    und nachher gibts oft Ärger ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. R.B.

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    Wenn der Umsatz ruft...

    Gruß
    Ralf
     
  14. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Moin Ralf,

    vielleicht wissen "viele" immer noch nicht, dass der Umsatz nicht der Gewinn ist :mauer

    Gruß

    Bruno
     
  15. R.B.

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    Deswegen hatte ich bewußt von "Umsatz" gesprochen.

    Aber wer die Unterschiede nicht kennt, spürt das meist ganz schnell am eigenen Leib....wenn Mitte des Monats das Konto schon leer ist.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 laus1648, 25.12.2010
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    Hallo
    kann mir bitte mal jemand erklären, was ich mir konkret unter Heizlast vostellen darf. Was sagt dies Zahl und worauf bezieht sie sich???
    danke
     
  17. #17 laus1648, 25.12.2010
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    ups hat doch geklappt
     
  18. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Grob:
    Sie sagt aus, welche Heizleistung (raumweise ermittlt!) nötig ist, um bei bestimmten Bedingungen (tiefste vorkommende Außentemperatur, je nach Standort des Gebäudes) nötig ist, um die jeweils (raumabhängig unterschiedliche) Wunsch-Innentemperatur halten zu können.
     
  19. OldBo

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    Guck einmal hier :biggthumpup:

    Frohe Weihnachten

    Bruno Bosy
     
  20. #20 galileoGalilei, 13.11.2014
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    Der Thread ist zwar schon sehr alt, aber da ich ein ähnliches Problem habe, habe ich ein wenig nachgelesen. Man kann ganz leicht nachweisen, ob der Heizungsbauer die Berechnung durchgeführt hat oder nicht:
    Das Formblatt V der DIN EN 12831 sieht die Vereinbarung der gewünschten Innentemperaturen vor. Wurde so eine Vereinbarung nicht getroffen, so ist die Heizlastberechnung entweder falsch oder hat nie stattgefunden!
    Außerdem muss der Heizungsbauer im Beispiel einer Wärmepumpe ersteinmal den Tarif des Energieversorgers wegen Sperrung kennen, denn es müsste eine Zusatzaufheizleistung berechnet werden. Das ist allerdings schwer, wenn er dich nie gefragt hat, wer dein Energieversorger ist oder werden soll :mega_lol:
     
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