Insolvenzverfahren

Diskutiere Insolvenzverfahren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie ihr wisst unser GÜ ist pleite. Nun ist das Insolvenzverfahren endlich eröffnet worden. Früher hat sich ein gew. Herr S. vom...

  1. leany

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    Hallo, wie ihr wisst unser GÜ ist pleite. Nun ist das Insolvenzverfahren endlich eröffnet worden. Früher hat sich ein gew. Herr S. vom Insolvenzverwaltungsbüro immer so geäußert: sobald das Verfahren eröffnet wird, werden alle Bauherren ein Schreiben darüber bekommen. Nun ist das aber nicht so passiert, der Herr ist nicht mehr zu erreichen, ein anderer Sachbearbeiter ist hinzugekommen, der wohl von den Versprechungen nichts wissen will.

    So weit so gut, aber wie können wir das INV-Büro dazu bringen, dass die uns in die Gläubigerliste eintragen. Seit zwei Wochen telefoniere ich mit denen und werde wie ein dummer Kind behandelt. Mal schicken Sie uns das zu, mal dies und wenn bis Freitag kein Brief, dann melden Sie sich bitte nochmal -> seit 3 Wochen keine Bestätigung kein Brief, im Prinzip bisher nichts schriftliches vom INV bekommen.

    Nun überlege ich beim zuständigen Amtsgericht anzurufen und mich dort über Möglichkeiten zu informieren. Oder was mache ich am besten in dieser Situation?

    Danke
     
  2. wall

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    Kenne das selbst aus ähnlichen Verfahren (da ging es um insolvente Kunden von mir und zum Glück nur sehr kleine Projekte/Beträge, also nichts Dramatisches). Es lief immer so, dass der Insolvenzverwalter sich irgendwann automatisch meldete, was aber Monate und noch viel länger dauern kann. Ich habe mich jeweils überhaupt nicht drum gekümmert.

    Es kann nichts schaden, sich mit seinem Anspruch schriftlich zu melden und um schriftliche Bestätigung des Eingangs zu bitten. Telefonieren bringt nichts. Der Insolvenzverwalter muss erst mal durch alle Bücher und Zusammenhänge steigen, vorher macht der sowieso keine verbindliche Aussage. Und ansonsten nicht zu viel erwarten, bei meinem letzten Fall gab es 3,x % für alle Gläubiger, das waren für mich so knapp 20 Euro ...
     
  3. leany

    leany

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    Die Sache ist, dass andere Bauherren bereits ein Schreiben erhalten haben. Sie haben alle (meine Vermutung) eine RA. Ich habe keinen, deswegen denke ich werde ich auch dementsprechend behandelt.
    Dass die mir eine schriftliche Bestätigung zuschicken sollen, darum habe ich bereits auch gebeten. Problem ist, dass nur noch 4 Wochen Forderungen gestellt werden können. Wir sind aber nun nicht mal auf der Liste!
     
  4. wall

    wall

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    Wann haben die anderen das Schreiben erhalten? Schon länger her?

    Solche Schreiben bekam ich auch, mit einem Fragebogen, mit dem ich meine Forderung angeben konnte.

    Vorher hatte ich mich nie gekümmert, das Schreiben kam automatisch. Ich hatte auch keinen Anwalt, wäre lächerlich gewesen bei den Beträgen, um die es bei mir ging.

    Evtl. solltest du dich mit einem Anwalt besprechen, da es ja wahrscheinlich bei dir um andere Summen geht.
     
  5. Roth

    Roth

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    an leany

    Ich würde sofort persönlich zum zuständigen Sachbearbeiter im Amtsgericht gehen.

    Auf Insolvenz Online finden Sie vielleicht auch schon Informationen. Schauen Sie rein. Vielleicht werden da die Gläubiger inzwischen aufgerufen, sich zu melden.
     
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