Abwicklung nach Brand in Mio-Höhe!!

Diskutiere Abwicklung nach Brand in Mio-Höhe!! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die in Jan 2009 ausgebrannte Jugendstilvilla in FB hat nach Neuwertversicherung einen Schaden von über 700.000 € brutto. Nachgemeldete Schäden...

  1. #1 henning06, 28.11.2010
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    Die in Jan 2009 ausgebrannte Jugendstilvilla in FB hat nach Neuwertversicherung einen Schaden von über 700.000 € brutto.
    Nachgemeldete Schäden (u.a. deswegen, weil Brandversicherung das BO wochenlang im Regen stehen ließ und das ganze Gebäude "absoff"!!
    Daher jetzt Schadensnachmeldung von rund 300.000 €, die aber zum nicht unwesentlichen Teil auf sog. "Behördliche Auflagen" wie Brandschutz, Denkmalauflagen, Schall, Energie pp. zurückzuführen sind.
    Aber....: Ende der 70-iger wurde durch einen vereid. Gutachter der Objekt amtlich bewertet und ist demnach mit unter 700.000 € versichert, hätte die VN nicht später die Gleitende NW-Versicherung abgeschlossen. So gut, so schön, aber Maßnahmen für Behördl. Maßnahmen sind Leistungen auf max. 5 % des 14-Wertes, sprich in diesem Falle rund 40.000 €, begrenzt!!Von VN wurden keine Werterhöhungen in das Objekt eingebracht !!
    Bin der Meinung, das der Versicherer dafür haftet, wenn das Gutachten eine klare Unterversicherung darstellt, oder? Sollte man hier ggf. juristisch vorgehen, wenn z.B. 100.000 € oder verm.mehr abgelehnt werden??
    Diese 5-%-Begrenzung wird meist bei Beratungen nicht erwähnt und Berater haben meist auch nicht den großen Durchblick!!
    Was ist denn überhaupt eine anrechenbare "Behördliche Maßnahme"???
    Gelten da schon ganz allgemeine Regelungen, die für jeden Häuslebauer maßgeblich sind wie Brandschutz allgemein usw. Oder sind nur Auflagen, die im Einzelfall ausgesprochen wurden, maßgeblich?? Bin ehrlich gesagt, ratlos, weil auch nirgendwo Kommentierungen zu finden.
    Es gibt led. ein generelles Urteil zu den in den VGB 88/ VVG genannten Beschränkungen: Diese Bestimmung verstoße gegen das sog. Transparenzgebot!!
    Wer kann mir Hilfestellung anbieten oder kennt jemanden, der Erfahrungen gemacht hat.
    Besten Dank im voraus!! EIlt aber, da Antwort der Versicherung ins Haus steht, wobei wiederum an die kürzeren Widerspruchsfristen und Verjährungen zu denken ist ( 6 Monate/ 2 Jahre)
     
  2. #2 Cartman, 28.11.2010
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    Hallo,

    leider ist die ganze Sachverhaltsschilderung für mich etwas unverständlich. Die Rede ist von einem Gutachten "Ende der 70er" aus dem jetzt eine Haftung wegen möglicher Unterversicherung hergeleitet werden soll?! Das dürfte schwierig werden. Das was Du da hier als Antwort möchtest, erfordert ein juristisches Gutachten mit Einbeziehung aller Unterlagen, das kann doch im Bauexpertenforum aus der Ferne keiner machen. Ich kann nur dazu raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, zumal es ja "eilt".

    Gruß
    Cartman
     
  3. Micro

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  4. #4 SVCortnum, 03.12.2010
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    Hier fehlen Angaben zum Versicherungsvertrag. Was ist versichert, Versicherungssumme, Unterversicherungsverzicht, welche Bedingungen...
    Wie wurde durch wen die Schadenhöhe ermittelt? Beiratsverfahren oder Sachwertverfahren? Wer ist von Versicherungsnehmerseite bis jetzt involviert? Welche behördlichen Auflagen bestehen? Fristen können eineinhalb Jahre nach Schadeneintritt nicht ablaufen. Also Sachverhalt sortieren und dann die Verantwortlichkeiten nicht durcheinander bringen.

    Viele Grüße

    Mathias Cortnum
     
  5. #5 SVCortnum, 03.12.2010
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