Klausel in Darlehensvertrag

Diskutiere Klausel in Darlehensvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Zunächst zur Einleitung " 12.1 Forderungsabtretung Die XXXX darf Forderungen aus diesem Darlehensvertrag (und die hierfür bestellten...

  1. #1 Guenni23, 29.11.2010
    Guenni23

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    Zunächst zur Einleitung

    " 12.1 Forderungsabtretung
    Die XXXX darf Forderungen aus diesem Darlehensvertrag (und die hierfür bestellten Sicherheiten) ohne gesonderte Zustimmung des Darlehensnehmers nur in folgenden Fällen abtreten :

    a) Zum Zwecke der Refinanzierung, Eigenkapitalisierung oder Risikoverteilung in in der XXXX-Finanzgruppe.

    b) Zum Zwecke der Verwertung, wenn der Darlehensvertrag aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Darlehennehmers kündbar geworden ist bzw gekündigt wurde oder bei Gesamtfälligkeit nicht zurückgezahlt wird"


    Frage : Bewahren mich diese Klauseln bei vertragsgemäßer Rückzahlung davor, das die Darlehensforderungen an sogenannte "Heuschrecken" verkauft werden und die Forderung gesamtfällig gestellt wird, wie man es schon im TV gesehen hat???
     
  2. lulu66

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    Durch a): Nein. Lass dir wenigestens ein Informationsrecht einräumen, für den Fall dass es zu einer Abtretung kommt. Dann hast du im Falle eines Falles mehr Zeit für eine Kapitalbeschaffung.
     
  3. #3 ecobauer, 29.11.2010
    ecobauer

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    a) würde ich per Klausel ausschließen oder zumindest durch den Darlehensnehmer - also euch - zustimmungspflichtig machen lassen.

    b) könnt ihr wohl nicht beeinflussen, da die Bank in diesem Fall möglicherweise einen Dienstleister mit der Abwicklung beauftragen wird.
     
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Klausel in Darlehensvertrag

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