Wettbewerb 2010, Baustelle Düsseldorf

Diskutiere Wettbewerb 2010, Baustelle Düsseldorf im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; [img] MFH. Vom BT umgewandelt in Eigentumswohnungen. Kommentar BT: " Kellerdecke ist Bestand und das haben die Erwerber so gekauft ."

?

Soll der Bauträger den Baumurks Award 2010 bekommen?

Diese Umfrage wurde geschlossen: 21.03.2011
  1. Ja

    17 Stimme(n)
    73,9%
  2. Nein

    6 Stimme(n)
    26,1%
  1. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    [​IMG]

    MFH. Vom BT umgewandelt in Eigentumswohnungen.

    Kommentar BT: " Kellerdecke ist Bestand und das haben die Erwerber so gekauft ."
     
  2. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    Bild 1: Eine gemäß Baugenehmigung in F-90 zu erstellende Kellerdecke.
    Bild 2: Durchgerosteter Stahlträger einer Gewölbedecke.
    Bild 3: Neue Wand im Heizungsraum zum neu eingebauten Aufzugsschacht. Wandanschlüsse zum Aufzugsschacht sind offen. Kein Brand- und Rauchschutz zum Aufzugsschacht.
    Bild 4: Notabstützung einer mittig durchgerissenen Gewölbedecke durch den Bauträger. Kommentar des BT: " Das hält und ist in Ordnung ".
     
    TackerKlammerABKleber gefällt das.
  3. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Hi Eric,

    wie kommst Du auf die Idee, daß der Stahlträger durchgerostet wäre?
    Zu 4. ähnlich. Sicher wurde da hirnlos gewerkelt. Das Gewölbe ist wohl aber immer noch klüger, als die Werkeler, da sich das Gewölbe wölbt, so lange es wölbt. :)

    Gruß Lukas
     
    TackerKlammerABKleber gefällt das.
  4. #4 gunther1948, 30.11.2010
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    die abstützung in bild 4 ist ja wohl nicht gewölbe-konform/verträglich.
    da hat einer aus lauter angst die falsche art der abstützung gewählt.

    gruss aus de pfalz
     
    TackerKlammerABKleber gefällt das.
  5. #5 Thomas B, 30.11.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...ja...ja...die Statik selbst solch einfacher Gebilde (quasi Doeppel-T-Träger...) sind nicht allen geläufig.....

    Hier heißt es von Gutachterseite:

    1. Großbestellung neuer Schreibblöcke und Stifte
    2. Akku der Kamera voll laden, Ersatzakku mitnehmen, 2. Chipkarte, ggf. Buldgröße (Speicherplatz!) reduzieren!
    3. Am besten Hände in die Hand nehmen und weg.....
     
    TackerKlammerABKleber gefällt das.
  6. Gast

    Gast Gast

    das Bild 1 aus #1 finde ich schon etwas bedenklicher als Bild 2+4 aus #2
    in #2 2+4 ist der Stahlträger eigentlich nur angerostet, der dürfte noch halten, (Glaskugel) entrosten,streichen, gut.
    Das Gewölbe aus offensichtlich Beton, da sehe ich aber auch nicht unbedingt das Problem, es sei denn die lieben Leute haben oben darauf eine dicke Wand gesetzt.
    eigentlich sieht man zu wenig um mehr zu sagen.
    freuen dürfte sich zumindest der Gutachter.
     
  7. #7 Eumeltier, 01.12.2010
    Eumeltier

    Eumeltier

    Dabei seit:
    30.01.2008
    Beiträge:
    593
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Elektrotechnik
    Ort:
    Brandenburg
    Naja, diese Träger sind sehr schwer zu beurteilen, bevor man den Rost abgemacht hat. Hatte im Keller selber Träger, die aussahen wie Blätterteig, aber nachdem man den ganzen Rost entfernt hatte, war der Rest nicht so doll geschwächt wie erwartet - Rost dehnt sich doch schon ganz schön aus...

    Gruß,
    Martin
     
  8. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    das ist ein guter anfang :)
    verbleibenden qu. (auch exempl. den stegbereich) prüfen .. wäre die
    ungeliebte fortsetzung.

    ob ein scheitelriss grund zur sorge gibt, obliegt der einzelfallprüfung -
    bes. auch der baugeschichte (abgrabungen, wasserstände etc.)

    der umgang mit dem brandschutz passt zum umgang mit der substanz ..
     
  9. #9 merulius, 02.12.2010
    merulius

    merulius

    Dabei seit:
    03.09.2010
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Oberhausen
    da stellen sich doch u.a. folgende Fragen :

    1. wer hat eine solche Kellerdecke, die F90 (DIN4102) in einem MFH
    sein muss ab/ngenommen?
    2. wer stellt Stützen ohne Verstand, die noch nicht einmal abgenagelt sind ?
    3. haben die Stützen eine Kompensation zur ETK, damit diese auch dauerhaft
    tragfähig sind ? (Im Keller brennts ja nicht!)

    Den Rost kann man ja bestimmt wegstreichen oder mit ortho-Phosphorsäure
    reduzieren.

    Den Brandschutz kann man sich (es gibt kein Feuer) herbeiwünschen.

    Mir fallen da einige Zahlen aus einem Buch, das seit 130 Jahren gilt, für die Akteure ein : 263/319/331

    Wer kann mir mal beibringen, wie man solche verrosteten Träger in Feldmitte und im Bereich von max.Q nachweist ?
     
  10. #10 gunther1948, 02.12.2010
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    nix nachweis sondern probebelastung aber die schnellen turnschuhe mitnehmen.

    gruss aus de pfalz
     
  11. 1973rd

    1973rd

    Dabei seit:
    11.01.2010
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    zimmermeister
    Ort:
    emkendorf
    Nike Air, dann kannste noch fliegen, wenn das Luftpolster explodiert.
     
  12. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    [​IMG]

    Notabstützung: So siehts dann schon besser aus.

    [​IMG]

    Das ist die rechte Wand der durchgerissenen Gewölbedecke.
     
  13. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    [​IMG]

    Notabstützung am Abend. Ehemaliger Eingang zu einem Ladengeschäft: Neuer Sturz aufgelagert auf Porenbetonsteinen, Abfangung darüber ? Darüber 4 Geschosse.

    [​IMG]

    Notabfangung linke Seite. Er halt halt wenig bis keine Ahnung.
     
  14. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    [​IMG]

    Ob der noch trägt? Aber ist ja auch egal, Decke F-90 ist in jedem Fall was anderes.

    [​IMG]
     
  15. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
  16. #16 Carden. Mark, 03.12.2010
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Gewölbemauerwerk ist oftmals intelligenter als die, die hieran nachträglich rumbasteln.
    Das die Gewölbewirkung des Gewölbes durch die Art der Abstützung eher aufgehoben als unterstützt wird, erschließt sich schon einem Laien.
    F90 ist das ganz klar nicht.

    Zu den Bildern der Fensterverkleinerung lässt sich wenig sagen.
    Man erkennt einfach nicht genug.
    Es schein vorher ein größeres Fenster gewesen zu sein, dass einseitig verkleinert wurde.
    Was war vorher für ein Sturz drin?
    Sicherlich irgendetwas, dass die Gewölbewirkung des hierüber liegende Mauerwerk ausgenutzt hatte. Vermutlich kommt also nicht soviel Last in den Auflagern des neuen Sturzes runter wie Du befürchtest. Aber das Mischmauerwerk ist schon toll. Bestand, vermutlich Ziegel, dann noch ein paar KS dazu mauern und der Fairnis wegen noch Porenbeton. Toll.

    Bild 1 aus #14.
    Wurde hier unter dem Stahlträger das Auflager zur Kontrolle des Stahlträgers weggestemmt oder ist dieses durch Kantenpressung von alleine gekommen. Wenn letzteres, was wurde hier verändert?
     
  17. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Aktualisierung:

    Und auf einmal läufts.

    Bauamt war da, hat sich den Keller angesehen und ein Anhörungsverfahren gegen den BT eingeleitet, weil

    1. Fertigstellungsbescheinigung für zwei Geschosse fehlt, die Wohnungen aber vom BT zum Bezug freigegeben wurden,
    2. Bescheinigung über die stichprobenhafte Kontrolle der Standsicherheit nicht vorgelegt wurde und die dauerhafte Standsicherheit nicht gegeben ist,
    3. die Kellerdecke den Anforderungen des Brandschutzes nicht entspricht,
    4. der Sachverständige für den Brandschutz eine " offensichtlich falsche " Bescheinigung über die stichprobenhafte Kontrolle des Brandschutzes vorgelegt hat,
    5. gegen § 6 Abs. 5 der SV-VO verstoßen wurde, d.h. Entwurfsverfasser für den Brandschutz und derjenige der die angeblichen stichprobenhaften Kontrollen durchführende Brandschutz-SV identisch waren --> Verstoß gegen 4-Augen-Prinzip, außerdem ( s.o. 3. ) dessen Bescheinigung " offensichtlich falsch " ist.

    Auflagen:

    1. Sofortige Entfernung aller Brandlasten aus dem Keller.
    2. Sofortige Abstüzung der Kellerdecke in F 90.
    3. Frist zur Stellungnahme und Beseitigung der Mängel bis 23.12.2010,
    Anderenfalls Androhung einer Nutzungsuntersagung der Wohnungen.
    4. Anhörung des BT zu einem Bußgeldverfahren nach § 84 BauO NRW.

    Ergebnis:

    Seit 1 1/2 Wochen wird unter Hochdruch im Keller gearbeitet. Zusätzliche Stahlträger, Promatverkleidung usw.

    In einer Woche wollen sie voraussichtlich im Keller fertig sein.

    Gegen den Sachverständigen wurde ein Verfahren bei der zuständigen Ingenieurkammer eingeleitet.

    Irgendwann war halt Schluß mit lustig.
     
  18. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Das ist ja fast so wie Ärztepfusch.
    Schlimm, dass manch einer aus Profitgier so mit dem Leben und der Gesundheit Nichtsahnender spielt und gut, dass hin und wieder einer gestoppt werden kann!
     
  19. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Im Exposeé des BT und in der gleichlautenden Baubeschreibung zum Bauträger-Kaufvertrag heißt es:

    Im Bauträger-Kaufvertrag hat der BT erklärt, den Renovierungsbedarf der Bestandsimmobilie eingehend überprüft zu haben, er jedoch für diejenigen Anlagen und Bauteile, die nach der Leistungsbeschreibung unverändert bleiben, einen aktuellen Renovierungsbedarf nicht festgestellt hat.

    Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen:

    Die tatsächlich ausgeführte Kernsanierung an zwei zusammengelegten und neu aufgeteilten Bestandsgebäuden wird fälschlich als " Renovierung " beschrieben und alles, was der BT bei " eingehender Überprüfung " nicht als " renovierungsbedürftig " festgestellt haben will, soll unverändert bleiben, selbst wenn der Keller der beiden zusammengelegten Gebäude einsturzgefährdet und der Brandschutz nicht gewährleistet ist. Schutz der Erwerber/Bewohner vor Gefahren für Leib und Leben entfällt, wenn der BT nicht sieht, was nicht zu übersehen ist?

    Damit hat der BT sich allerdings selbst ausgetrickst:

    1. Die geschuldete " eingehende Überprüfung " muß aus der Sicht eines objektiven Betrachters auch tatsächlich " eingehend " gewesen sein. War sie aber nicht. Den Erwerbern sollte zur Abnahme im Dezember 2009 ein saniertes Haus mit schweren Mängeln angedreht werden. Die Abnahme wurde deshalb verweigert. Der BT hat danach über Monate nichts getan > Baugefährdung

    2. Von Begriffen wie " Renovierung " darf man sich nicht täuschen lassen. Nach der Rechtsprechung des BGH zum " Bauen in einer alten Hülle " kommt es auf die falsche Wahl von Begriffen nicht an. Damit soll verhindert werden, daß durch falsche Begriffswahl die Rechte der Erwerber verkürzt werden.

    3. Ein Bau ist immer dann mangelhaft, wenn die in der Baugenehmigung erteilten Auflagen nicht eingehalten werden.

    Was meint ihr:

    Hat der BT den " Baumurks Award 2010 " verdient ?
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Oben gibts ne Umfrage.
    Da kann jetzt fleissig abgestimmt werden :D
     
Thema: Wettbewerb 2010, Baustelle Düsseldorf
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. stahlträger keller durchgerostet

    ,
  2. durchgerostete träger gewölbedecke

    ,
  3. kellerdecke durchgerissen

    ,
  4. stahlträger im keller durchgerostet
Die Seite wird geladen...

Wettbewerb 2010, Baustelle Düsseldorf - Ähnliche Themen

  1. Weihnachts-Illuminations-Wettbewerb - wer hat mehr Licht?

    Weihnachts-Illuminations-Wettbewerb - wer hat mehr Licht?: Bei uns in der Straße bricht gerade der Lichterwettbewerb voll aus. Unsere neuen Nachbarn haben mit einer galaktischen Eiszapfenkette unter der...
  2. Wettbewerb 2012

    Wettbewerb 2012: So, besser spät als nie rufe ich hiermit den Baumurkswettbewerb 2012 ins Leben. Gleichzeitig mein erster Beitrag aus einem Verkaufsprospekt für...
  3. Wettbewerb 2009

    Wettbewerb 2009: Ich fang einfach mal an, ganz harmlos. Neulich gesehen in Mittelfranken: [IMG] Immerhin stellt die Beschichtung für die erste Zeit einen...
  4. Auftrag an subunternehmer unlauter wettbewerb Hilfe

    Auftrag an subunternehmer unlauter wettbewerb Hilfe: Hallo, mein Problem ist ich habe einen Auftrag von einen Malermeister bekommen 20 Wohnungen machen weil alle alleine nicht schafft. So jetzt...
  5. Wettbewerb 2008

    Wettbewerb 2008: Her mit Euren Bildern!