Nutzungsänderung

Diskutiere Nutzungsänderung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag aus dem Ruhrgebiet ! Mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann. Ich möchte aber trotzdem ein Problem darstellen;...

  1. #1 ferdinandlasall, 30.11.2010
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    Guten Tag aus dem Ruhrgebiet !
    Mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann.
    Ich möchte aber trotzdem ein Problem darstellen; vielleicht weiß jemand einen Weg oder geeignete Ansprechpartner:

    Meine Frage möchte ich für meine Lebenspartnerin stellen:

    Zum SV:

    Sie ist Angestellte in Vollzeit und arbeitet nebenberuflich - freiberuflich - als Ernährungsberaterin. Vor kurzem hat sie in einem Mehrfamilienhaus eine Praxis eingerichtet (36 qm). Kein Parkplatz auf dem Grundstück vorhanden, U-Bahn-Haltestelle direkt vor der Tür, barrierefreier Zugang nicht möglich, 3 Treppen im Eingangsbereich. Hausbesuche werden angeboten.

    Bauantrag gestellt bei der Gemeinde am 30.06.2010
    Die Gemeinde verlangt nunmehr eine Baulastabsicherung. Der Vermieter würde im Rahmen eines Mietvertrages einen Parkplatz bereit stellen gegen monatliches Nutzungsentgelt, ist aber zum Eintrag im Grundbuch als Baulast nicht bereit.

    Die Gemeinde würde dann eine Gebühr von 2.020 € verlangen.

    Meine Frage:

    Kann in diesem Fall ein normaler Mietvertrag ohne Baulast das Ziel nicht ebenso gewährleisten ? Und ist es bei einem Nebenerwerb nicht auch unverhältnismäßig, dann eine Gebühr von 2.020 € zu verlangen ?
    Zudem sehe ich hier eine Enteignung des Eigentümers.
    Meine Freundin hat in dem Haus ihre bisherige Wohnung als Praxis eingerichtet und hat im gleichen Haus in der 1. Etage ihre Privatwohnung bezogen.

    Ich finde auch, dass das im Nebenerwerb unverhältnismäßige Kosten sind, vor allem, weil der Vermieter ja einen Parkplatz bereit stellen will, nur eben das ganz nnicht als Baulast eintragen will.

    Danke vielmals für Rückantworten !

    Gruß

    Thomas
     
  2. #2 Baufuchs, 30.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Problem "Nutzungsänderung" betrifft zunächst mal nicht den Mieter, sondern den Eigentümer.

    Der muss im Rahmen der Erlangung der Nutzungsänderungsgenehmigung einen Stellplatz nachweisen. Weist er diesen nicht nach, muss er eine sog. Ablösegebühr zahlen.

    Wenn der Vermieter über einen Stellplatz verfügt, den er über Baulast als zugehörig zur vermieteten Fläche eintragen lässt (lassen kann), sehe ich sein Problem nicht.

    Im Grunde gibt er sich selbst die Baulast.

    So wie ich es sehe, geht es bei der Baulast nur darum, dass der umgenutzten Fläche ein fester Stellplatz zugeordnet wird.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.11.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ähhh - Baufuchs. Ganz SO einfach ist es nicht. Es gibt für so etwas nämlich zwei Arten der Vermietung
    a) Räume XYZ als Praxisräume
    b) Räume XYZ zur Nutzung als Praxisräume
    (Achtung - Formulierung nicht wasserdicht ;))

    Bei a) ist es Sache des Vermieters, die Nutzbarkeit herzustellen.
    Bei b) hingegen ist der Vermieter nur einverstanden, dass der Mieter eine Praxis in den Räumen betreibt.
    Alle dazu nötigen Sachen hat der Mieter zu erledigen. Auch die Nutzungsänderung.

    Weigert sich der Vermieter wg. der Baulast, könnte höchstens (aber auch das mit einem Juristen besprechen) ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen, weil der Vermieter seine Mitarbeit verweigert.

    Eine Ablöse von 2020 € ist lächerlich klein. Bei uns in H werden in Stadtvierteln aus der Zeit um 1900 (Parkplätze sind im Kofferraum mitzubringen) 12.000 - 15.000 € Ablöse gefordert - selbst für Kinderläden.
     
  4. #4 Baufuchs, 30.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sehe ich anders.

    Der gewerbliche Nutzungszweck ist dem Vermieter bekannt, also ist es seine Sache, ob/dass die vermieteten Räume den behördlichen Anforderungen entsprechen.

    Er kann keine Räume zur "Nutzung als" vermieten, wenn diese Nutzung wg. des Fehlens behördlicher Zustimmungen gar nicht möglich ist. M. E. ist dies dann ein Mangel der Mietsache.
     
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