Ingenieurvertrag - wesentliche Mangelfreiheit

Diskutiere Ingenieurvertrag - wesentliche Mangelfreiheit im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe eine Frage zum Ingenieurvertrag, der mit unserem Planer abgeschlossen werden soll. Zum Punkt Honorar steht dort: "Das...

  1. Ulrich

    Ulrich

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    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Ingenieurvertrag, der mit unserem Planer abgeschlossen werden soll.

    Zum Punkt Honorar steht dort:

    "Das Honorar für Leistungen nach Ziffer xx* des Vertrages, die zusätzlichen Leistungen und die Besonderen Leistungen wird fällig, wenn der Bauingenieur die Leistungen vertragsgemäß und im Wesentlichen mangelfrei erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung für diese Leistungen überreicht hat."

    *Anmerkung: Leistungsphase nach HOAI

    Mich irritiert die Formulierung "im Wesentlichen mangelfrei". Ist das übliche Praxis?

    Danke für Antworten
    Ulrich
     
  2. #2 Baufuchs, 30.11.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist wie bei allen Werkverträgen.

    Unwesentliche Mängel berechtigen nicht dazu, die Abnahme der Leistung und damit die Zahlung zu verweigern.
     
  3. Ulrich

    Ulrich

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    OK, danke.
     
  4. mls

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    du weisst, welche bedeutung der niedliche passus mit den "besonderen leistungen"
    haben kann? sag´s mir - ich weiss es nicht und bin genau deswegen skeptisch...
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Standardvertrag. Da gibts einen Standardpunkt "Besondere Leistungen". Wenn da nix drinsteht, ist auch nix vereinbart.
    Können z.B. Erstellung von Bestandszeichnungen sein.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    kann es sein, dass diese formulierung die beauftragung bes. leistungen bedeutet?
     
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Ingenieurvertrag - wesentliche Mangelfreiheit

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