Wenn der Amtsschimmel galoppiert.

Diskutiere Wenn der Amtsschimmel galoppiert. im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Moin! Es ist einfach nur unglaublich, was sich deutsche Verwaltung so einfallen lässt. Eigentlich fing es ganz einfach an. Ein Wassergrundstück...

  1. Lukas

    Lukas

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    Moin!

    Es ist einfach nur unglaublich, was sich deutsche Verwaltung so einfallen lässt.

    Eigentlich fing es ganz einfach an. Ein Wassergrundstück wechselte den Besitzer. Das ist, wenn man mal "Wasser" weglässt, ein relativ alltäglicher Vorgang. Das "Wasser" allein macht auch noch keine Affaire draus.
    Nein, die wiederum bei Wassergrundstücken nicht so selten vorkommende Tatsache, daß es auch einen Steg gibt, bringt die Würze ins Spiel, weil dieser Steg nicht mehr auf dem Grundstück, sondern im Bereiche von Bundeswasserstraßen liegt.
    Da fängt der Wahnsinn an, weil die Wasserstraßen ja nicht so einfach dahinplätschern können, sondern verwaltet werden müssen. Bis dahin durchaus nachvollziehbar.

    Zu diesem Steg gibts nun alle erforderlichen Anträge, Genehmigungen und Verträge. Ich erwähnte unlängst schon, daß auch eine Jahrespacht in der gigantischen Höhe von 160€ erhoben wird.

    Nun bedeutet der schlichte Eigentümerwechsel das Ingangsetzen eines augenscheinlich größeren Verwaltungsaktes. Selbstverständlich in vierfacher Ausfertigung. (kein Scherz, zumindest nicht meinerseits)

    Dieser Verwaltungsakt, respektive der diesen ingangsetzende Antrag trägt die eingängige Bezeichnung "Antrag auf Beibehaltung der stom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG) nach § 31 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.05.2007 (BGBI. I S 962)".

    Das an sich wäre auch noch nicht so richtig schlimm, würde nicht der gleiche Aufstand betrieben, wie bei einer völligen Neubeantragung.

    Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen. Ich war heute in dem tollen Amt. Die Bearbeiterin ist noch die, die schon den damaligen Vorgang bearbeitete. Sie hat auch alle Unterlagen da. Sie weiß sogar schon vom Eigentümerwechsel.

    Es ist augenscheinlich unmöglich einfach nur die Namen und Rechnungsadresse zu ändern. Auch ist es nicht möglich den Antrag gleich dort, bespielsweise zur Niederschrift, zu stellen. Auch per Internet geht da nix.

    Das kanns doch nicht sein! Da wird Zeit und Geld verdaddelt, sinnlos Papier verschwendet und die Nerven strapaziert.

    Wer legt in diesem Land fest, was Verwaltungen für Unfug betreiben sollen, können oder dürfen?
    Das ist krank! Schade um das schöne viele Westgeld.

    Gruß Lukas
     
  2. H.PF

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    Es ist schon heftig, wie unterschiedlich Städte damit umgehen.

    Wenn ich in Hückeswagen die Bebaubarkeit eines Grundstückes feststellen wollte dauerte das ca eine Stunde auf dem Amt, danach hatte ich eine solide, belastbare Aussage und auch schriftliche Sachen wie Kathasterauszug etc...

    In Remscheid war ich froh, wenn ich das an einem Vormittag hinbekommen habe...

    Wenn die Mitarbeiter schlecht drauf waren habe ich 2 Vormittage gebraucht...
     
  3. Vossi

    Vossi

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    Och Lukas, heul doch nicht gleich ;-) So langsam müsstest Du doch begriffen haben das der ganze Laden stinkt, es so nicht weitergehen kann und wird und das irgendwie auch alles nicht das richtige für uns ist.
    Kleine Geschichte vorm zu Bett gehen. Ich kopiere seit vier Monaten regelmässig nach der Meldung zur SozVers Unterlagen eines MA, weil sein Nachname auch der Vorname sein könnte und die Herrschaften Ihn unter der gleichen Nummer zweimal führen. Einmal so, einmal so. Die Androhung der Strafe von 20.000€ wegen vermutetem Sozialvers Betruges bekomme ich mit dem gleichen Schreiben, seit vier Monaten...
     
  4. #4 gunther1948, 30.11.2010
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    hallo
    wollt ihr noch ein beispiel.
    ein bekannter vom typ - machen wir einfach - hat zwei grundstücke durch ein 1,00 m breites rinnsal getrennt und als verbindung eine alte stahlträgerbrücke (alte eisenbahnschienen) ausbetonierte zwischenräume. brückenbreite 3,50 m.
    als er seinen hof neu mit pflastersteinen macht fällt ihm auf, daß die stahlträger an der unterseite total weggerostet sind.
    fritz ist ein mann der schnellen entscheidung und bestellt im betonwerk eine plattendecke für 5,00KN/m² verkehrslast für eine brücke wenn schon denn schon 8,50m breite. so breit ist das vorh sandsteinwiderlager. decke wird eingebaut belag und hof sind fertig da stehen die männer vom wwa staunend vor dem neuen bauwerk.
    ergebnis des 1. schreibens abrissverfügung und rückbau.
    eine der begründungen: durch die breite der brücke sind die vögel wie schwalbe und mauersegeler, als insektenfänger im fluge, in ihrem natürlichen flugverhalten und der nahrungssuche beeinträchtigt.
    dann die ganze prodzedur, pläne nachreichen, anträge, anträge......., einmessung, stellungnahmen von fachbehörden, ortstermine ++++++ .
    ergebnis der letzten gerichtsverhandlung nach 2 jahren: kompromiss brücke kann bleiben
    es dürfen aber keine unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden und wenn sie baufällig ist muß sie mit einem neuen genehmigungsverfahren auf 3,50m rückgebaut werden.
    bei so einem fall können dir im laufe der ganzen prozedur die argumente für stellungnahmen ausgehen weil dir ganz einfach nix mehr einfällt was nicht schon hundertmal durchgekaut wurde.

    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 Hundertwasser, 01.12.2010
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    DAS AMT :mauer
     
  6. Lukas

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    Ach so,

    ein schmutziges Detail hatte ich noch unterschlagen.
    Diesen "Antrag auf Beibehaltung der stom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (SSG)" muß ich nur stellen, um dann zu erfahren, daß eine solche Genehmigung nicht nötig ist. :irre

    Gruß Lukas,

    der sich ernsthaft fragt, ob man sich sowas gefallen lassen muß.
     
  7. Vossi

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    Lukas, durchhalten, hat alles bald ein Ende...
     
  8. #8 Thomas B, 01.12.2010
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    ..willst Du 'ne runde Amok laufen...? An sich könnte man allerdings auf die Idee kommen.
    Wenngleich ich auch sehr häufig wirklich gute, teilweise derart unbürokratische Bürokraten erlebt habe, daß man versucht war die versteckte Kamera zu suchen oder sich vergewissern wollte, daß nun eben nicht der 1. April ist....es gibt aber natürlich auch ganz andere Fälle....
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Kleine Richtigstellung!

    Für die SSG war natürlich noch eine Beibehaltung der bisherigen Genehmigungen und Umschreibung des Eigentümers auf Bezirksamtsebene nötig.

    Jetzt kommts!

    Ich rufe dort an. Die Vermittlung gibt mir ne Durchwahl, nein mehrere, weil die Vermittlung nicht so recht wusste und diese besetzt waren.
    Ich denk sofort wieder an Asterix.
    Durchwahl 1 sagt mir, daß ich dort falsch bin, benennt mir aber gleich Durchwahl 2.

    Ich rufe also bei Durchwahl 2 an und das Wunder hat einen Namen. Den verrate ich natürlich nicht. Ich nenne sie einfach den "Edelstein" der Berliner Verwaltung.:)

    Plötzlich ging alles ganz leicht.
    Sie ist sofort im Bilde, gibt mir nicht das Gefühl, daß ich störe. Nein, ganz im Gegenteil. Es wird mir sofort gesagt, wie das funktioniert und warum.
    Ha! Ein Haken, weil ich ja weit weg bin. (vermute ich)
    Nix! "Schicken Sie mir per E-Mail einen Zweizeiler!" War die Antwort.

    Ich mach das und bekomme am nächsten Tag ne Antwort.

    Seit dem warte ich, daß Kurt Felix um die Ecke kommt und mir sagt, daß ich verarscht wurde. :o


    Ich liebe es, wenn meine Vorurteile widerlegt werden.

    Vielen Dank!

    Lukas
     
  10. #10 fmw6502, 09.01.2011
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    :28:

    Gruß
    Frank Martin

    PS: große Firmen sind genauso
     
  11. Hansal

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    Aus eigener Erfahrung (Straßenbauverwaltungen/Landesbetriebe) habe ich feststellen müssen, dass gerade die Ostbehörden nach Einarbeitung durch die "Westländer" noch 1-2 Schippen daraufgelegt haben.

    Grüße
     
  12. Lukas

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    Haste Dir so gedacht. Die Nummer ist noch nicht erledigt.

    Gibt es Spielregeln für die Verwaltung, innerhalb welcher Fristen die sich zu bewegen hat?
    Mir platzt bald der Kragen und ich überlege ernsthaft, wie ich diesem faulen Pack mal so richtig an die Karre fahren kann.:(

    Gruß Lukas
     
  13. #13 susannede, 30.06.2011
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    Klein und unspektakulär...die Bayern wollen zur Wohnsitz-Ummeldung (heute) noch mein Scheidungsurteil von anno 2000 vorgelegt bekommen. Uff, das hatten wir noch nie.
     
  14. Lukas

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    Wozu das denn? Lassen die nur unverheiratete Mädels einreisen?

    :winken
     
  15. #15 planfix, 30.06.2011
    planfix

    planfix Gast

    lieber lukas, behalte die ruhe und schick doch an die adresse mit dem zweizeiler noch einen zweizeiler hinterher. serviere ihr die antwort auf dem silbertablett.
    so in der form: bezugnehmend auf meine mail vom ... (Kopie der mail beifügen), gehst du davon aus, das die angelegenheit inzwischen ordnungsgemäß erledigt ist, da bisher keine einwende durch das amt XY kam.
    über eine kurze bestätigung würdest du dich freuen.
     
  16. Lukas

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    Nee,

    da haste mich mißverstanden. Es ist nicht der Edelstein der Berliner Verwaltung (das ging ja flott und war damit abgeschlossen), es ist die Bundesbehörde.
    Eine solche Mail, in der steht, daß der Steg nun bald in Benutzung geht, hab ich aber vorhin schon geschrieben. :)

    :winken
     
  17. Julius

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    @ sanne

    Ich dachte, die Zeiten, daß die Rheinpfalz unter bairischer Verwaltung stand, sind schon ne Weile her...? :shades
     
  18. #18 Manfred Abt, 30.06.2011
    Manfred Abt

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    Och Lukas, ich kenn das.

    Wasserrecht und Wasserbehörden sind oftmals noch ne ganz andere Nummer als normale behördliche Abläufe. Ich bin da bestens geübt.

    Wirklich wichtig ist, dass man exakt weiß, wo der Ermessensspielraum anfängt. Vor dieser Grenze sollte man niemals fragen sondern stur nach Gesetzen/Erlassen/Verordnungen etc. abarbeiten. Hinter dieser Grenze ist es dann Fingerspitzengefühl.

    Und es ist schon wichtig die Unterschiede zwischen Anzeige, Antrag auf Erlaubnis, Antrag auf gehobene Erlaubnis und Antrag auf Genehmigung zu kennen.
     
  19. #19 Manfred Abt, 30.06.2011
    Manfred Abt

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    in Abstimmungsgesprächen hört man dann auch schon mal die Aussage "Ich, also die Bundesrepublik Deutschland ..... "

    Dann erlaube ich mir immer ein breites Grinsen.
     
  20. Lukas

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    Hi Manfred,

    es handelt sich um die sog. "Beibehaltung" eines schon lange bestehenden Steges, bzw. dessen Genehmigungen. Die einzige Veränderung die es gab war der Eigentümerwechsel.

    Ansich geht es auch nur darum, wen man in Haftung nehmen kann, falls das Ding mal entsorgt werden müsste.

    Die Amtstante, mit der ich im letzten Jahr dort im Amt sprach, untersagte aber die Benutzung, bis zum Ende des Verwaltungsaktes, was mich im Winter noch nicht so doll stören wollte. Jetzt möchte ich aber bitte beim Bauen auch segeln können.:)

    Gruß Lukas
     
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