Wenn der Amtsschimmel galoppiert.

Diskutiere Wenn der Amtsschimmel galoppiert. im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Machs doch anders. An die Ankerboje unten ne Leine dran, dann ein Floß (nicht breiter als 1 m, nicht länger als 6 m), das Du an der Leine...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Machs doch anders.
    An die Ankerboje unten ne Leine dran, dann ein Floß (nicht breiter als 1 m, nicht länger als 6 m), das Du an der Leine rausziehen und vertäuen kannst.
    Das ist kein Steg. Das ist ein mit Muskelkraft betreibenes Kleinfahrzeug.

    Aber denk dran. Selbige sind auf Bundeswasserstrassen mit einem Namen (mindestens 3 Buchstaben) in lateinischen Schriftzeichen mit 10 cm hohen Buchstaben am Freibord zu kennzeichnen.
    Sonst kommt die WaSchPolizei.
     
  2. #22 planfix, 30.06.2011
    planfix

    planfix Gast

    sprachfüchse...
    was war mit dem bislang, wenn der jetzt in benutzung geht? ;)
    nicht falsch verstehen: die genehmigte benutzung des vorhandenen stegs wird nun durch den neuen eigentümer fortgeführt. ...wäre in "amtsdeutsch" geschickter gewesen.
     
  3. Lukas

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    Amtsdeutsch kann ich nicht. :o
    Ich hab das so formuliert: Sicher wird aber nichts dagegensprechen, den Steg zwischenzeitlich mit einem Boot zu zieren, da es sich doch eher und ausschließlich um einen Verwaltungsakt größeren Ausmaßes handeln wird.

    @Ralf
    Die Idee ist nicht schlecht, aber wenns doch nen Steg gibt...:o Da bin ich eigen und bau nicht noch ein Floß. Ich könnte das Boot allerdings auch per Anker und Landleine neben den Steg legen. Ein Anlegeverbotsschild hab ich jedenfalls nicht gesehen. :)

    Vielleicht hat ja noch jemand ne Idee für nen Bootsnamen. Den hab ich nämlich tatsächlich noch nicht. Kurz wäre nicht schlecht. Bis jetzt bin ich erst bei "Debroudingsbums" das ist mir aber zu lang.

    Gruß Lukas
     
  4. #24 susannede, 30.06.2011
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  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2011
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    Forsinket ;)

    Das ist Dänisch und bedeutet "verspätet". Passt ja zu Deinem Steg.

    Es ist immer wieder nett, Deutsche am Fähranleger zu beobachten, wenn die Ankündigung lautet:
    :D :mega_lol: :D
     
  6. Lukas

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    Cool :respekt,

    was mach ich aber, wenn ich mal ne Regatta gewinne?:o Für ein verkacktes Rennen ists definitiv gut.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2011
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    Dann zeigst Du denn anderen den Bootsnamen :D
     
  8. Lukas

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    Wenn man nicht auf lateinische Schriftzeichen bestünde hätte ich auch gern достопримечательности genommen. Einfach nur, weil es ein so wunderbar kompliziertes Wort ist, welches auf russisch "Sehenswürdigkeiten" bedeutet.
     
  9. Lukas

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    Wobei, wenn ich es transkribiere...

    Dostoprimetschatelnosti

    Ich glaub ich brauch mehrere Boote. :)
     
  10. Julius

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    Nenne es doch einfach "BEF".
     
  11. Lukas

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    Auch ne gute Idee.

    Da werd ich mal mit Josef verhandeln, ob er die grüne Farbe und ein Segel sponsoren möchte. :D
     
  12. Lukas

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  13. #33 Baufuchs, 30.06.2011
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    Amtsschimmel:

    Einer meiner Bauherren wurde vom Bauamt aufgefordert, für einen ungenehmigt gebauten Schuppen eine Abrissgenehmigung zu beantragen.:biggthumpup:
     
  14. #34 Manfred Abt, 30.06.2011
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    Lukas, ich kapier immer noch nicht, welchen Status es denn derzeit gibt.
    • §31 (2) sagt, dass du anzeigen musst, dass du den vorhandenen Steg betreiben willst.
    • und weiterhin, dass keine Genehmigung erforderlich ist, wenn sich das WSA nicht innerhalb eines Monates nach der Anzeige rückmeldet
    • und weiterhin, dass du keinen weiteren Antrag auf Genehmigung stellen musst, sofern doch eine Genehmigung erforderlich ist, dann wird aus der Anzeige einfach ein Genehmigungsantrag
    • die Entscheidung, ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob "durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist", also Ermessensentscheidung.
    • ob §31 (3) Ziffer 2 zutrifft und du dir deshalb die Anzeige sparen kannst dürftest du selbst herausbekommen können.

    Stell die Anzeige und gut ist. Die meisten WSA haben ein Infoblatt, wie die Anzeige aussehen soll.

    Ist es eigentlich ein Finn geworden?
     
  15. Lukas

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    @Fux
    Nicht schlecht.
    Verweigert die Behörde die Genehmigung wenigstens, wenn er einen Fehler macht? :D

    Amtsschimmel wäre auch noch ein guter Name, aber nur in weißer Schrift auf weißem Boot und das ist nicht zulässig, weil kontrastierend gefordert ist.

    Gruß Lukas
     
  16. Lukas

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    Hi Manfred,

    der Status ist der, daß es eine bestehende und genehmigte Steganlage gibt und eigentlich nur die Adresse des "Pächters" der öffentlichen Wasserfläche, nebest Verantwortung fürs private Steggebäude, geändert werden muß.

    Das Infoblatt hab ich und das sagt eben genau das, was ich in #1 schrieb. Es unterscheidet sich nicht von dem, was bei einer Neuanlage zu tätigen wäre.
    Anfangs gabs auch relativ kurzfristige Rückmeldungen.
    Nun schleift es eben etwas. Der eine Bearbeiter schreibt so Sachen, wie Kranken- und Urlaubsbelastungen und daß er sich ohne weitere Aufforderungen selbst melden würde.
    Es ist auch absolut eindeutig, daß es keiner weiteren Genehmigungen bedarf. Das ist es ja, was mich so auf die Palme bringt. Da sitzen auskömmlich bezahlte Faulpelze rum, die ihren Job nicht mal machen, dafür aber alles fünffach haben wollen, obwohl sie es schon mindestens so oft haben und dir am liebsten noch genüßlich auf den Eiern rumtrampeln wollen.

    Klar ist es ein Finn geworden. Wenn ich mir was in den Kopf setze...:o :D

    Gruß Lukas
     
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