Baurechliche Einordnung Fahradstellplatz

Diskutiere Baurechliche Einordnung Fahradstellplatz im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mir geht es um die Einordnung ob ein überdachter Fahradstellplatz ein Stellplatz im Sinne des §12 ist oder als Nebenanlage im...

  1. #1 passivbauer, 01.12.2010
    passivbauer

    passivbauer

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Freiburg
    Hallo zusammen,

    mir geht es um die Einordnung ob ein überdachter Fahradstellplatz ein Stellplatz im Sinne des §12 ist oder als Nebenanlage im Sinne des §14 des BauGB einzuordnen ist.

    Konkret sind in dem vorliegenen Fall Nebenanlagen an der Grundstücksgrenze nicht zulässig Garagen/Stellplätze/ Carports schon.

    Der Vermesser meint ein Fahradstellplatz ist kein Stellplatz sondern eine Nebenanlage. Allerdings erkenne ich nirgendwo im Gesetzestext die Reduktion des Begriffes "Stellplatz" auf die Nutzung durch PkW.

    Vielleicht hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt - danke.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Gugsdu Landesbauordnung

    Für Niedersachsen steht das in der LBO
    Da Fahrrad qua Definition kein Kraftfahrzeug ist - nix Fahrradgarage an der Grenze

    In die passende LBO schauen und weitersehen.
     
  3. #3 passivbauer, 01.12.2010
    passivbauer

    passivbauer

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Freiburg
    Danke für die Infos

    ich habs gefunden....

    Aber verstehen muss man das nicht oder...

    Da ist ein eine 9m lange und 2,75 m hohe Garage als Grenzbebauung möglich aber ein Fahradunterstand mit 2*2 m nicht....

    D.h. ich muss das Ding so groß bauen, dass ein Auto reinpasst und dann wäre es erlaubt....

    Ob das wirklich im Sinne des Gesetzgebers ist wage zu bezweifeln...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn wir uns über unsinnige Effekte von gesetzlichen Regelungen unterhalten wollen, sind wir Weihnachten noch nicht fertig. Wohlgemerkt Weihnachten 2011.
     
  5. #5 passivbauer, 01.12.2010
    passivbauer

    passivbauer

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    236
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Freiburg
    Da hast du recht... ;)

    Vielleicht geht ja ein Unterstand fürs Quad ...

    mmmmhhhh
     
  6. #6 charlie2, 01.12.2010
    charlie2

    charlie2

    Dabei seit:
    11.03.2009
    Beiträge:
    90
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    FFB
    Musste dir halt n Mofa kaufen.
     
Thema: Baurechliche Einordnung Fahradstellplatz
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fahrradgarage grenzbebauung

    ,
  2. fahrradgarage grundstücksgrenze

    ,
  3. Ab wann zahlt Fahrrad Garage zu nebenanlage

Die Seite wird geladen...

Baurechliche Einordnung Fahradstellplatz - Ähnliche Themen

  1. Einordnung von zwei Ausbaumaßnahmen (Wohnungen) in einem Bestandsgebäude vor dem Hintergrund GEG

    Einordnung von zwei Ausbaumaßnahmen (Wohnungen) in einem Bestandsgebäude vor dem Hintergrund GEG: Liebes Bauexpertenforum, Ich frage mich, ob ich mit meiner Einschätzung der folgenden Maßnahmen vor dem Hintergrund GEG richtig liege und möchte...
  2. Einordnung des Baukörpers auf dem Grundstück

    Einordnung des Baukörpers auf dem Grundstück: Hallo liebe Bauexperten. Wir werden gemeinsam mit der Frau einen L - förmigen Winkelbungalow über einen BT erwerben. Dieser hat Außenmaße von...
  3. Einordnung Architektenleistung in Leistungsphasen

    Einordnung Architektenleistung in Leistungsphasen: Hallo! Im Rahmen der Planung eines EFH, das mit GU gebaut werden soll, hat mir dieser für den "gestalterisch, kreativen Teil" eine Architektin...