Mietwohnung - Kein Energiepass oder Energieausweis vorhanden - Folgen?

Diskutiere Mietwohnung - Kein Energiepass oder Energieausweis vorhanden - Folgen? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung, die ich mieten möchte. Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die mich interessieren...

  1. Talya

    Talya Gast

    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung, die ich mieten möchte.

    Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die mich interessieren würde, aber von den Vermietern ist keine Aussage über die anfallenden Nebenkosten zu bekommen.

    Da ich mich ungern auf Überraschungen einlasse habe ich nach dem Energiepass oder Energieausweis gefragt.

    Die Wohnung wurde im Mai 10 über eine Bank gekauft (Name bleibt hier ungenannt), die wohl das Haus für ein Ehepaar verkauft hat. (Grundbucheintrag ist auch noch nicht erfolgt ^^... aber der Notar bekommt das angeblich in diesem Jahr noch hin.)

    Das Haus wurde 1983 in Leichtbauweise gebaut, bisher wurde wohl nichts weiter daran saniert oder auf technischen Standard gebracht.

    Für 40.000 Euro wurde zwar innen renoviert, da die Vormieter einiges demoliert haben aber erneuert wurde nichts (Fenster, Heizungsanlage, Dachdämmung ...).

    Die Frage nach dem Ölverbrauch konnte nur mit "wenig, 1.000 Liter sind es nicht pro Jahr") beantwortet werden. Klingt erstmal nach wenig aber zwei Seiten des Hauses grenzen unmittelbar an Nachbarhäuser.

    Die Frage nach dem Energiepass, um wenigstens eine grobe Abschätzung machen zu können) brachte erstaunte Blicke, die Vermieter haben da noch nie was von gehört und wußten da gar nichts mit anzufangen.

    Welche Folgen kann es für den Vermieter haben, wenn er den Energiepass oder -ausweis nicht hat bzw. welche Stelle ist dafür verantwortlich?

    Können die Hauskäufer als Vermieter von der Bank (die Bank müßte wissen, daß dieser aut EnEV 09 Pflicht ist) verlangen, daß diese den fehlenden Energieausweis nachliefert? Oder vom Ehepaar?

    Gruß


    Talya
     
  2. #2 Baufuchs, 01.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    aus §16 EnEv:

    Der Käufer hätte seinerzeit den Energieausweis verlangen können, hat er aber nicht.

    Der damalige Käufer/nun Vermieter muss den Mietinteressenten den Energieausweis zugänglich machen. Hat er diesen nicht, muss er ihn erstellen lassen.

    Nichtvorlage ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 27 EnEV.
     
  3. Julius

    Julius

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    Wobei Nichtvorlage zwar zu Nichtvermietenkönnen führen kann.
    Aber Bestehen auf Vorlage auch zu Nichtvermietetbekommen...!
     
  4. #4 jturtle, 02.12.2010
    jturtle

    jturtle

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    heißt es nicht: wo kein kläger, da kein richter?!

    es wird sich immer jemand finden, der eine wohnung ohne energieausweis kauft und/oder mietet...

    wie julius schon schrieb... wer auf den ausweis besteht, an den wird halt nicht vermietet... und dann sollte man sich fragen, ob man wirklich die katze im sack kaufen/mieten möchte... ( wobei ich es bei kauf etwas anders sehe, wenn man weiß, es handelt sich um eine kernzusanierende "bruchbude" )
     
  5. Ginger

    Ginger

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    Bzgl. Aussagen von Vormietern oder Vermietern wäre ich vorsichtig, ebenso mit einem Energieausweis, der auf dem Verbrauch der Vormieter basiert.
    Es gibt so Sparbrötchen, die heizen nur einen Raum richtig...da mietet man dann im guten Glauben eine Wohnung die ach so wenig Heizkosten aufweist lt. Ausweis und einem hinterher horrende Heizkosten beschert und zudem sind Stockflecken und Schimmel ein Thema.
     
  6. Talya

    Talya Gast

    Ok, wenn die Bank oder der Verkäufer nicht mehr belangt werden kann, das Ehepaar aber weder Geld noch Lust hat, einen solchen erstellen zu lassen, dann habe ich quasi Pech gehabt. Wenn ich drauf bestehe, müssen sie mich ja nicht nehmen.

    Bei diesem Haus müßte ja dann ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden, oder?

    Es liegen aber keine "Daten" der Vormieter vor. Wie würde man das in dem Fall denn dann machen?

    Ich gehe übrigens auch davon aus, daß andere Vormieter bzw. Vermieter tendenziell eher mehr heizen als wir es tun werden. Mein Freund hat ein Foto unten vom Temperaturmesser VL und RL gemacht - 60 °C/60 °C... also derzeit eher eine "Vernichtungs"anlage.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Je nach Heizflächen und Außentemperatur, sind 60°C schon denkbar. Es verwundert eher, dass VL und RL gleich sind, aber wer weiß schon, womit die Anlage gerade beschäftigt war als das Bild gemacht wurde.

    Deswegen würde ich diese aber noch lange nicht als "Vernichtungsanlage" bezeichnen. Dazu fehlen alle Randparameter um so etwas beurteilen zu können.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Julius

    Julius

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    Das, was man in unsicheren Fällen sowieso tun sollte:
    Einen bedarfsorientierten erstellen lassen!
     
  9. Talya

    Talya Gast

    Wenn ich das selbst (nur für mich als Übung nicht als "Energieausweis") durchrechnen wollte, dann müßte ich die Randdaten wissen:

    - Fensterfläche,
    - Wände, Baustoff & Dicke,
    - Heizungsanlage,
    - Grundfläche & Hüllfläche

    Habe ich noch was vergessen?

    (Man kann den fehlenden Energieausweis aber nicht als "Mangel an der Kaufsache" auslegen? Ist Pflicht war aber bei Verkauf nicht vorhanden.)
     
  10. Ginger

    Ginger

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    Je nach Dämmung/Kältebrücken werdet Ihr aber u.U. mehr heizen müssen als Ihr vielleicht wollt...ansonsten Stichwort: Kondensation an kalten Wandstellen + Schimmelgefahr und das müsst Ihr als Mieter ja auch verhindern durch korrektes Heizen und Lüften um sozusagen das Eigentum des Vermieters vor Schaden zu bewahren (interessanterweise muss der Vermieter seinerseits aber wohl nicht ne ordentliche Dämmung aufbringen...hmpf)

    Der verbrauchsorientierte Energieausweis sagt nichts aus...Beispiele: jemand mag es tropisch und hat alle Räume auf 25° geheizt...oder die sparsame Oma, die nur ein Zimmer wirklich heizt...da kommen ganz unterschiedliche Werte für die gleiche Wohnung raus.
    Der bedarfsorientiere Energieausweis ist objektiver, aber auch aufwendiger zu erstellen (hab da was mit Wärmebildkamera im Hinterkopf...)....ist glaube ich nicht in Eigenleistung zu erstellen.
     
  11. wall

    wall

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    Mensch, du bist aber immer kompliziert. Willst du schon wieder rumrechnen, statt einfach Nachbarn zu fragen? Die werden dir schon sagen, ob das Heizen in dem Haus arm macht oder bezahlbar ist. Die Wohnungen werden ja ähnlich groß sein.

    Was studierst du denn?
     
  12. R.B.

    R.B.

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    :28:

    Was für ein Aufwand, vor allen Dingen vor dem Hintergrund

    Gruß
    Ralf
     
  13. Primut

    Primut

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    Ja, zB Orientierung der Außenflächen, beheiztes Luftvolumen, Luftdichtigkeit etc...

    Richtig!:28:

    Im Übrigen gibt es Energieausweise nur für komplette Gebäude und nicht für Einzelwohnungen. Und die Energieverbräuche der Einzelwohnungen können sich schon erheblich durch die Lage im Haus unterscheiden.
     
  14. Talya

    Talya Gast

    Also Ausrichtung, Luftovlumen ist leicht. Wie aber hat der Schornsteinfeger die Luftdichte rausbekommen? Ist doch der Blower Door Test normal, oder? Oder ob er den Test doch durchführen konnte?

    Es handelt sich bei dem Haus um ein Haus, das aber rechts und links angebaut ist.

    Die Vermieternachbarn kann ich zwar fragen, da diese aber mit Elektroheizung heizen (und die brummt aktuell immer noch durch bei denen) hat das wohl eher keine Aussagekraft für die fragliche Wohnung. Angeblich kostet das Haus ja so gut wie nix. Unter 1.000 Liter Öl pro Jahr hätten die Vorbesitzer gebraucht. Klingt für mich aber nach zu wenig. Sind 125 m^2 Wohnfläche (inkl. 2 Balkone, exklusive Kellerräume).

    Die Vermieter meinten, sie hätte 11.000 kWh Stromverbrauch (ok ist eig. ne Leistung) und 20.000 Euro Stromrechnung?!

    Außerdem lassen sie eine (3 Jahre alte) Leuchtstoffröhre im Keller durchbrennen, da das stromsparender sei, als sie über Nacht auszuschalten... so viel zu den Nachbarn und der Glaubwürdigkeit.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Das meinst Du jetzt nicht im Ernst, oder?

    Gruß
    Ralf
     
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