Grundstücksvertrag

Diskutiere Grundstücksvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir möchten ein Grundstück kaufen in einem Neubaugebiet, dass vor ein paar Tagen fertig erschlossen wurde. Im Vertrag steht unter anderem drin,...

  1. #1 bassmaster, 05.12.2010
    bassmaster

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    Wir möchten ein Grundstück kaufen in einem Neubaugebiet, dass vor ein paar Tagen fertig erschlossen wurde. Im Vertrag steht unter anderem drin, dass wir vor unserem Gehweg Schnee schippen müssen. Das werden wir auch sicherlich mal tun, aber bevor da unser Haus nicht steht, müssten wir theoretisch morgens mal 20 min zum Grundstück fahren, Schnee schippen und dann wieder zurück fahren. Aber ich frag mich für wen? Da wohnt frühestens im Sommer jemand, da erst ab nächste Woche dort Grundstücke verkauft werden. Man würde dann für Bauarbeiter oder Grundstücksbesichtiger Schnee schippen. Was aber wenn die sich den Genick brechen?

    Wie ist das, wenn man Grundstücksbesitzer ist, aber das Grundstück nicht bewohnt ist oder noch nichtmal eine Wohnung / Haus drauf steht?
     
  2. #2 burkhard, 05.12.2010
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    Stichwort: Verkehrssicherungspflicht - geht mit dem Kauf auf dich über. Egal ob du dort wohnst oder wer auch immer.
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  3. #3 Baufuchs, 05.12.2010
    Baufuchs

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    Auch als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks treffen dich die Räumpflichten gem. Satzung der Gemeinde bzw. wie hier lt. Vertrag.

    Wenn sich da jemand den Hals bricht, wird man prüfen, ob du dieser Pflicht nachgekommen bist.

    Absicherung hast du über deine (hoffentlich vorhandene Privathaftpflichtversicherung), da ist das Risiko aus Haus-/Grundbesitz i.d.R. mit abgedeckt.

    Hast du jedoch vorsätzlich oder groß fahrlässig nicht geräumt, leistet die Versicherung nicht.
     
  4. wall

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    Grundbesitzerhaftpflicht wirst du sowieso brauchen. Diese kann bei einer vorhandenen Privathaftpflicht inklusive sein, einige Unternehmen schließen aber das Risiko eines unbebauten Grundstückes aus. Musst du mal bei deiner Versicherung nachfragen.

    Ansonsten ist die Frage, wie das da sonst so aussieht. Wohnen drum rum Leute? Benutzen die eure Gehwege? Oder ist da bisher noch gar nichts und nur ein paar Bauwillige und Handwerker verirren sich dort hin? Muss man dann halt für sich abwägen, wie viel Risiko besteht und wie viel davon man eingehen möchte. Im Zweifel wäre ich aber vorsichtig, es reicht ein Bewegungsgestörter, der sich auf die Nase legt und nicht bereit ist, die Schuld bei sich selbst zu sehen.

    Gibt übrigens auch Unternehmen, die die Schipperei für einen erledigen.
     
  5. #5 fmjuchi, 05.12.2010
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    Hi,

    evtl. mal prüfen, ob die Straßen schon gewidmet sind. Wenn nicht, greift die Satzung nicht und eigentlich ist die Kommune als Eigentümer der Straßen verantwortlich. Alles andere wurde bereits gesagt.

    Ansonsten wärst du überrascht, was in so einem Neubaugebiet am Wochenende los ist. Ich würde da die Neugier nicht unterschätzen. Außerdem ziehen neu ausgebaute Straßen mit wenig Verkehr Spaziergänger im fortgeschrittenen Alter sowie die Kinderwagenfraktion magisch an.


    lg fm
     
  6. #6 Baufuchs, 05.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, die Satzung ist erst mal aussen vor, da vorab ja per Vertrag die Räumpflicht zu übernehmen ist.
     
  7. Azalee

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    Ähm, ich muss mal doof fragen: Sofern bei einer Neubaugebietsstraße noch gar kein Bürgersteig gemacht worden ist, muss man auch nichts räumen, oder? Also nicht etwa die Straße vor dem Haus oder so?
     
  8. #8 bassmaster, 05.12.2010
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    Also die Strasse wurde vor zwei Wochen fertig geteert und seit letzter Woche darf man da auch mit Fahrzeuge durchfahren. Ein Gehweg gibts dort jetzt auch schon. Strassennamen noch nicht. Ich denke mal auch nicht, dass jetzt Handwerker dort irgend was machen wollen - außer vielleicht ein Bodengutachten, aber in der frostigen Zeit wird vermutlich keiner auf die Idee kommen Bagger herzuzitieren und Bodenplatten zu gießen... aber vielleicht wollen die Besitzer der alten Grundstücke mal im Neubaugebiet spazieren gehen und brechen sich dort das Genick...

    Würdet ihr jetzt wirklich jeden Morgen eine Stunde fahrt im kauf nehmen und dort Schnee schippen???

    Notartermin ist nächste Woche. Da werden vermutlich alle zukünftigen Nachbarn da sein und ich frag mal rum, wie die das machen wollen... vielleicht findet sich einer, der für ein paar Eur meinen Teil mitschippt....
     
  9. #9 fmjuchi, 05.12.2010
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    Hi,

    grundsätzlich hast du nur für dein Grundstück die Verkehrssicherungspflicht.
    Da es sich dabei um Wiese oder ähnliches Handelt, dürfte da keine Gefahr bestehen.

    Die Kommune ist grds. selbst für die Verkehrssicherheit ihrer Straßen zuständig. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Verpflichtung per Satzung auf die Anlieger zu übertragen. In der Regel wird die Aufgabe für den Gehweg sowie bis zur Straßenmitte übertragen, ist die Straße nur einseitig bebaut, darfst du alles sauber halten. Ohne Widmung greift eben die Satzung nicht. Dies ist zumindest in RLP geltendes Recht, in anderen Bundesländern sollte es ähnliche Regelungen geben.

    Es ist auch unüblich, eine solche Regelung im Kaufvertrag zu treffen. Vermutlich handelt es sich um den pauschalen Hinweis, der in allen Kaufverträgen (auch von privat) aufgenommen wird.

    Ich habe z.B. auch vor dem Winter noch die Widmung der Straßen in einem Neubaugebiet veranlasst. So erreicht man auch die Grundstücke, die nicht von der Gemeinde verkauft werden.

    Aber zu deiner Frage: Wenn es keinen Bürgersteig gibt, kannst du auch keinen sauber halten.
     
  10. #10 fmjuchi, 05.12.2010
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    ... wenn man zu langsam schreibt, ist nichts mehr mit ändern....

    Ich würde auch nicht jeden Morgen hinfahren und mich mit den Nachbarn absprechen.

    lg fm
     
  11. Julius

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    Wenn kein separater Gehweg existiert, ist stattdessen am Rand der Straße/Fahrbahn eine Gehbahn (von ca. 1m Breite) zu räumen. Sofern eine wirksame Überwälzung der Pflicht auf den Grundstückeigentümer vorliegt.
     
  12. #12 greentux, 06.12.2010
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    Mit den Nachbarn zusammen tun und Hausmeisterservice beauftragen. Das sind dann je nachdem 20-50 € pro Wintermonat.
     
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