Aus Badentlüftung stinkt es nach Fäkalien??

Diskutiere Aus Badentlüftung stinkt es nach Fäkalien?? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, seit längerem lese ich in diesem Forum, um mich zu informieren - hat bisher immer geklappt, ohne dass ich eine Frage stellen mußte....

  1. bad

    bad Gast

    Guten Tag,
    seit längerem lese ich in diesem Forum, um mich zu informieren - hat bisher immer geklappt, ohne dass ich eine Frage stellen mußte. Heute habe ich aber nichts gefunden und so bitte ich um einige Hinweise und Meinungen zu meinem Problem (siehe Skizze):

    Meine im Erdgeschoß und Dachgeschoß übereinanderliegenden Bäder haben eine Badentlüftung über el. Ventilatoren (mit Bimetallklappe), die ich von Hand an- und abschalten kann. Beide Bäder werden über einen Strang entlüftet (schon mit disem einen Strang gab es Probleme, im Moment geht es aber gerade so). Um eventuell anfallendes Kondensat (nach dem Baden/Duschen) abzufangen, wurde die Badentlüftung mit dem Belüftungs-/Fallrohr Fäkalien und Abwasser über eine Wassersperre/Syphon verbunden. Die Wassersperre sollte sich beim Ablauf des Waschbeckens oder der Waschmaschine immer wieder mit Wasser füllen, um eine Sperre zu bilden. Leider trocknet die Wassersperre 2 mal jährlich aus und befüllt sich also nicht selbständig. Der Geruch vom Fäkalienstrang kommt nur im Erdgeschoßbad schleichend bis er je nach Füllung der Wassersperre ätzend auftritt. Allerdings immer nur dann, wenn der Wind direkt auf die Dachseite bläst, an der sich die Abluftrohre befinden.

    Ein Nachfüllen der Wassersperre ist nur von Hand möglich. Dazu muß der Lüfter und eine Rückschlagklappe im Obergeschoß demontiert werden. Das will die Sanitärfirma kostenlos übernehmen (noch 4 Jahre Gewährleistung nach VOB). Damit bin ich jedoch nicht einverstnden, da meiner Ansicht hier ein beträchtlicher Mangel vorliegt und was passiert, wenn es diese Fa. nicht mehr gibt!

    Die Sanitärfirma bestreitet den Geruch und meint, dass diser nur bei extremen Windverhältnissen erscheinen könnte, will aber nachfüllen oder 300 EUR Abfindung zahlen und diesen Mangel vergessen (ich soll es dann selber machen).

    Für mich stellt sich die Frage: - Ist solche Verbindung zw. Entlüftung und Fäkalien zulässig - ist das so stand der Technik und zumutbar - habe ich Erfolgsaussichten bei Gericht - wie weise ich den Geruch nach (nur zeitweise stark, einmal pro Woche je nach Wind, wenn kein Wasser mehr da ist) - muß ich den Geruch nachweisen oder reicht die Tatsache des Austrocknens - gibt es Meßgeräte, mit denen man den Geruch nachweisen kann (ohne das der Geruch über die Nase nur bei Wind merkbar ist).
    Schon jetzt mal vielen Dank an alle, die mir helfen wollen.
    Herbert Schmidt :confused:
     
  2. #2 Achim Kaiser, 21.10.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Die direkte Verbindung zwischen fäklienführendem Abflußsystem und Lüftungsanlage ist *absolut* unzulässig.

    Ein Schwitzwassersack wird normalerweise bei Lüftungsanlagen in Wohnhäusern nicht entwässert, da zum einen die anfallende Kondensatmenge sehr gering ist und regelmäßig auch wieder verdunstet, so dass kein zu entwässernder Abwasserüberschuß auftritt.

    Die Verbindung ist weder Stand der Technik ( sondern ganz grober Pfusch ) und auch nicht zumutbar, da im schlechtesten Fall eine Bakterienübertragung in das Lüftungssystem erfolgen kann...vom Geruch mal ganz abgesehen.

    Nicht Wasser nachfüllen, sondern die Verbindung rausreissen ist angesagt.


    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. geigei

    geigei

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    diese Ausführung ist echt ein starkes Stück.
    rausreissen!
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    bitte mal erklären:
    warum sind entlüftungs- und fäkalstrang überhaupt verbunden? *grübel*
     
  5. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    ... Ein Schwitzwassersack wird ...

    Darauf achten, dass der aus Kunststoff(-rohr) besteht. Außerdem die Verzüge (auf dem Bild am Dach zus sehen). Hier bleibt Kondensat gerne in den "Rillen" und führt zur Korrosion.

    So nebenbei: Wenn der Syphon regelmäßig leer ist - Wasser verdunstet, dann fällt auch nicht genug Wasser an, dass man ihn braucht.

    -> Nachbesserung verlangen, Abstandszahlung bringt nix.
     
  6. bad

    bad Gast

    ... na erst mal vielen Dank für die Beiträge. Da niemend widerspricht, herrscht offensichtlich eine einhellige Meinung.
    Ich werde also fordern, dass eine Änderung der Lüftung vorgenommen wird (genaue Formulierung muss ich noch finden). Da die Firma nichts unternimmt und nur Wasser nachfüllen will, bleibt nur noch eine Klage innerhalb der Gewährleistung - und damit beginnt der "Haken" : was genau soll man bei Gericht beantragen und wie den Beweis erstellen!?

    Gerne würde ich eine Klage vermeiden aber offensichtlich komme ich ohne nicht zu meinem Recht (Recht haben und Recht bekommen sind aber auch zwei Seiten...). Wichtig ist also eine gute Begründung unter Angabe von DIN, VDE und sonstigen Normen, physikalischen Grundgesetzen, Hygienevorschriften usw. ... ???? Eine einfache (wenn auch logische) handwerkliche Begründung - reicht sicherlich nicht aus!

    Herbert Schmidt
     
  7. Eric

    Eric

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    Willst Du selbst klagen und auf was? Nachbesserung durch Unternehmer ( 1 ) oder Kosten der Ersatzvornahme durch einen anderen Unternehmer nach Ablauf einer dem Unternehmer zur Mangelbeseitigung gesetzten angemessen Frist (2 ).

    Für (1) wird nur benötigt Angabe der Mangelerscheinung

    > es riecht aus der mit einem Ventilator versehenen Entlüftungsöffnung im Badezimmer nach Fäkalien

    und das der Unternehmer dies beseitigen soll.

    Klage auf Mangelbeseitigung ist jedoch in der Regel Mist, insb. wenn er nach Verurteilung nicht kommt oder erneut murkst > Probleme bei der Vollstreckung des Vornahmeurteils.

    Deshalb ist sinnvoll Weg (2). Klage auf Vorschuß für die Kosten der Ersatz vornahme. Das geht wie folgt:

    1. Unternehmer nachweislich unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mangelerscheinung ( s.o. ) auffordern. Also zu Beweiszwecken Einschreiben mit Rückschein.

    2. Nach Fristablauf Fachmann beauftragen, was und wie es behoben werden muß und was das kostet. Gegebenfalls hierzu ein Angebot einholen. Wenn es schwierig ist, muß ein selbständiges Beweisverfahren vorgeschaltet werden.

    3. Nach Erledigung von 2. Unternehmer unter Fristsetzung zur Zahlung des Vorschusses auffordern. Vorschußbetrag muß nicht mit der späteren Rechnung übereinstimmen, da der Vorschuß zur späteren Abrechnung verpflichtet, also Rückzahlung an Unternehmer, wenn´s später billiger war, oder Nachforderung an Unternehmer, wenn es bei der Ausführung teurer geworden ist.

    4. Wenn der Unternehmer bis zum Ablauf der Frist nicht zahlt muß der Vorschuß bei Gericht eingeklagt werden.

    5. Beseitigt wird nach Erlaß des klagestattgebenden Vorschußurteils und Zahlung des Vorschusses durch Unternehmer mit Ersatzunternehmer.

    6. Nach Erledigung der Mangelbeseitigung wird abgerechnet ( s.o. ).

    Für den Laien alles nicht so einfach. Deshalb Anwalt einschalten.

    So wie der Fall geschildert ist, hast Du gute Karten. In Deutschland läuft leider nicht mehr viel ohne Prozeß.
     
  8. bad

    bad Gast

    Fäkalgeruch über Badlüftung

    Ich werde selbst und gegen die Ausführungsfirma klagen ---> weil es mir nicht so risikoreich und leichter erscheint.
    ----------------------------------------------------------------------------------
    wegen:
    Erfüllung der Mängelnachbesserung über Gewährleistung aus Werkleistungsvertrag vom 25.08.03: „Herstellung und Inbetriebnahme der kompl. Heizungs-, Sanitär-, Wasser- und Lüftungsanlage ...“ (– Verweis auf Vertrag)

    ich erhebe Klage und werde beantragen:

    Beseitigung der Geruchsbelästigung aus Fäkalienstrang, eingetragen über Lüftungsanlage ins Badezimmer (gesamte Wohnung), nach anerkannten Regeln der Technik (einschlägige Handwerkerregeln und Erfahrungen des Fachgewerks Lüftungstechnik sowie DIN VDE usw.) !
    Dauerhaftes und sichereres Ausschließen der Gefahr, dass Fäkalbakterien über die Lüftung in den Wohnraum gelangen!

    Hilfsweise beantrage ich:
    das Herstellen einer gebrauchsfähigen Lüftungsanlage nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung einschlägiger Fachregeln – ohne die Erfordernis, dass regelmäßig Wasser per Hand über die Lüftermotoröffnug nachgefüllt werden muß.

    Es wird weiterhin beantrag:
    - für den Fall der Fristversäumnis im schriftlichen Vorverfahren
    oder des Anerkenntnisses den Beklagten durch
    Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil
    ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.

    - für den Fall der Verurteilung dem Beklagten die Kosten des
    Verfahrens ab 26. 09. 2004 aufzuerlegen.
    ---------------------------------------------------------------------------------

    So hoffe ich ohne Gutachter auszukommen und meine Vorkosten (RA-Schreiben usw.) erstattet zu bekommen ... .

    Hat noch jemand andere Formulierungen oder weitere "Anträge" ?

    Herbert Schmidt
     
  9. Eric

    Eric

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    Habe eine Anregung: Geh besser zum Anwalt. Der offenbar bereits tätig gewordene Anwalt muß sich die Gebühr für das Schreiben teilweise anrechnen lassen.
     
  10. #10 Herbert, 26.10.2004
    Herbert

    Herbert

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    Meine Anregung

    ist, selbst das Rohrstück zu entfernen.
     
  11. manni

    manni

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    wenn die Firma zum "Wasser nachfüllen" kommt, schnapp dir den Monteur und lass das Teilstück entfernen und verschliessen. Fertig.
     
  12. bad

    bad Gast

    ... ja wenn das so einfach ginge

    ... alle Rohre liegen hinter der gefliesten Wandverkleidung im Bad, im Estrich und in der Zwischendecke zum Spitzboden.
    Es entstehen Kosten und ich brauch es nicht zu sagen, wie es mit Geld aussieht, wenn man gerade gebaut hat, der HA in Konkurs ging, und, und, und ... .

    Außerdem habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass man - solange es möglich ist und man es halbwegs kann - sich selbst vertreten sollte. Rechtsanwälte wollen Geld verdienen ... ! Deswegen kommt es immer wieder zu Problemen, da etwas vergessen wird oder es nicht so verstanden wurde, dann wieder Urlaub ist usw. .
    So feile ich lieber selbst tagelang an meinen Formulierungen und gebe "mehr als 100% meiner Kraft".

    Herbert Schmidt
     
  13. #13 Martin Asrav, 26.10.2004
    Martin Asrav

    Martin Asrav Gast

    Hallo,

    @Herbert Schmitt,

    zunächst mal ist diese "Ausführung" ja mal ein
    Ultra-Mega-Hammer!!.
    Da fehlen mir die Worte!

    Wenn Sie nicht von Berufswegen Forscher sind, und
    irgenwelche sich neu bildende Kulteren beobachten wollen,
    muß hier in jedem Fall abgeändert werden.

    Solange das ein Rechtsstreit ist, nicht vergessen öfter das
    Wasser zu wechseln.

    Ist ein Hammer, das man da überhaupt streiten muß,
    die Ausführung ist ohne Zweifel falsch, gegen jegliche
    Richtlinien und müsste normal jeder Betrieb einsehen, bzw
    es dürfte gar nicht erst passieren.

    Das mit dem selbst verteidigen halte ich für keine gute Idee.

    Erstens, haben Sie keine Erfahrung damit, zweitens müssen
    Sie den Fall sowieso gewinnen und drittens, müssen Sie sich
    glaube ich Anwaltschaftlich vertreten lassen, glaube ich.

    (zumindest in 2. Instanz, man weiß ja nie wie weit es geht)

    Gruß Martin Asrav

    PS Hoffe für Sie, das es gut ausgeht und würde auch die restliche
    Installation prüfen lassen, denn wer so`n Pfusch einbaut....
     
  14. #14 Martin Asrav, 26.10.2004
    Martin Asrav

    Martin Asrav Gast

    nochmal ich,

    hab nochmal oben geschaut, und empfinde den Hammer
    noch größer als auf den ersten Blick!

    Es gab für diese Verbindung nicht den geringsten Anlass????

    Ich würde auch in Erwägung ziehen das Rohr selbst zu
    entfernen, dann ist alles ok.

    Wahrscheinlich spart es ein haufen Kopfschmerzen und ist
    von der Sache nicht so gefährlich wie Ihre angestrebte
    Selbstverteidigung.

    Gruß Martin Asrav
     
  15. Bad

    Bad Gast

    ... letzte Meldung an alle, die es interessiert:
    Der Vertragspartner wurde verklagt (ohne Anwalt am Amtsgericht). Er muss alle Kosten ab Fristsetzung tragen (rund 400 EUR ,nunmehr zusätzlich) und die Verbindung zw. Lüftung und Fäkalienstrang trennen. Für die Wiederherstellung der Vorwand muss er einen Fliesenleger beauftragen. Erneut muss er eine Übergabe nach VOB veranlassen, welche nur zustande kommt, wenn nach dem Eingriff die Lüftungsanlage noch funktioniert. Konkrete Ausführungstermine wurden Festgelegt.
    Vielen Dank für alle Beiträge
    Herbert Schmidt
     
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