Muss eine Betongeschossdecke mit einer Folie mit Verblendmauerwerk verbunden werden?

Diskutiere Muss eine Betongeschossdecke mit einer Folie mit Verblendmauerwerk verbunden werden? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Ich habe eine konkrete Frage: Gibt es eine DIN Norm, in der verpflichtend steht, dass die Betongeschossdecke (EFH, Baujahr 1997) zur Abdichtung...

  1. #1 Speedy25, 06.12.2010
    Speedy25

    Speedy25 Gast

    Ich habe eine konkrete Frage:

    Gibt es eine DIN Norm, in der verpflichtend steht, dass die Betongeschossdecke (EFH, Baujahr 1997) zur Abdichtung mit einer Folie mit dem Verblendmauerwerk verbunden werden muss? Und wenn es sie gibt, wie heißt sie?

    In der DIN 18195 oder DIN 1053 habe ich nichts gefunden oder ich habe nicht richtig geguckt. Ich weiß dass die Abdichtung wohl für die Fundamentplatte bzw. Kellergeschossdecke gilt. Aber bei Betongeschossdecken oberhalb der Wassergrenze?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Schöne Grüße
     
  2. #2 RMartin, 06.12.2010
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    Nein, muss nicht gemacht werden.

    DIN 1053 schreibt "Die Innenschalen und die Geschossdecken sind an den Fußpunkten der Zwischenräume der Wandschalen gegen Feuchtigkeit zu schützen."

    Es wird hierbei noch auf ein Bild verwiesen anhand dessen dann wirklich klar ist, dass keine Folie mehr von der Decke durch den Zwischenraum bis zur Verblendschale installiert werden muss. Am Fußpunkt natürlich...

    Wie kommst Du auf diese Idee?
     
  3. #3 Speedy25, 06.12.2010
    Speedy25

    Speedy25 Gast

    Na ja als Eigenheim-Besitzer wird man ja schon Experte. Wir haben Ärger damit, dass es Durchfeuchtungen gab, weil wir einen Wintergarten an unser Verblendmauerwerk nachträglich haben anbauen lassen. Der Handwerker, der den Wintergarten anbaute, ist sich keiner Schuld bewusst. Der Gutachter hat Mängel festgestellt, die mittlerweile behoben wurden. Nun wollen wir von dem Handwerker auf dem Rechtsweg die nicht unerheblichen Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten erstreiten, da ja der von ihm errichtete Wintergarten nicht dicht gebaut wurde. Er streitet jede Schuld ab und sein Rechtsanwalt behauptet nun (wörtlich): "Zu diesem Zeitpunkt war es bereits Pflicht, bei Betongeschossdecken eine so genannte Z-Folie einzubringen. Diese verband die auf dem Innenmauerwerk aufliegende Betongeschossdecke leicht abfallened mit dem Verblendmauerwerk. Oberhalb der Z-Folie waren Schlitze anzubringen, durch die dann von oben herunterlaufende Feuchtigkeit nach außen ablaufen konnte. Diese Z-Folie ist seinerzeit bei der Durchführung der Maurerarbeiten an dem Hause der Kläger nicht eingebracht worden...."

    Es ist ziemlich verfahren mittlerweile, aber ich möchte mich ungerne von nicht existierenden Rechtsvorschriften beeinflussen lassen.
     
  4. #4 RMartin, 06.12.2010
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    Ja, verstehe. Dann soll der RA des Gegners mal die Quelle preisgeben nach welcher es Pflicht wäre...

    Wie hat Dein Gutacher auf das RA-schreiben reagiert?
     
  5. #5 Speedy25, 06.12.2010
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    Speedy25 Gast

    Für den Gutachter scheint seine Aufgabe erledigt zu sein.

    Aber wir werden den RA über unseren RA auffordern tatsächlich seine Quelle zu nennen. Kann man denn sonst irgendwie an die DIN Norm 1053 oder an Auszüge daraus kommen, aus der das genannte hervorgeht?
     
  6. #6 Baufuchs, 06.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Normen schreiben i.d.R. das vor, was auszuführen ist, nicht das, was nicht gefordert ist.

    Wenn der gegenerische RA eine Behauptung aufstellt, muss er diese auch belegen/beweisen können.
     
  7. #7 RMartin, 06.12.2010
    RMartin

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    Mal was anderes:
    Du schreibst ja, dass die Mängel behoben wurden, die Euer Gutachter festgestellt hat.
    Was waren das denn genau für Mängel und wer hat diese behoben?
     
  8. #8 Speedy25, 06.12.2010
    Speedy25

    Speedy25 Gast

    1. Mangel
    Wandabschluss an Garagen-Klinkerwand undicht (beseitigt durch den beschuldigten Handwerker selbst, dieser streitet die Schuld aber trotzdem ab)
    2. Mangel
    Fehlende Z-Folie über dem neuen Türdurchbruch zum Wintergarten hin durch die Klinkerwand (beseitigt durch einen anderen Handwerker, der beschuldigte Handwerker streitet ab, dass er uns darauf hätte hinweisen müssen, dass die Folie fehlt, per Teleskopverfahren haben wir durch Externe nachträglich festgestellt, dass keine Folie drin ist)
    3. Mangel
    Hauswandanschluss (Giebelwand) undicht (bis jetzt nicht beseitigt, da der Gutachter sagt, dass die mangelhaften Abdichtungen an den Fenstern oberhalb des Wintergartens schuld sind und dadurch das Wasser die Innenwand herunter läuft und der Klinker dann durchfeuchtet, der beschuldigte Handwerker hatte erst eine Schiene empfohlen, auch geliefert, aber nie angebracht. Gutachter sagt, eine Abdichtung des Wandanschlusses per Silikon reicht aus.

    Nun gibt es eben die Behauptung, es gäbe eine Vorschrift, nach der eine Z-Folie bei der Geschossdecke hätte eingezogen werden müssen, dann wäre es nicht zu den Mängeln gekommen. Aber eine solche Vorschrift habe ich nun auch nach längerem Telefonieren nicht gefunden. Eben auch nicht in DIN 1053.
     
  9. #9 gunther1948, 06.12.2010
    gunther1948

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    ohjeminee

    hallo
    hab da eine ganz andere vermutung. der wintergarten (beheizt) wurde vor das hinterlüftete klinkermauerwerk gesetzt und was passiert ist kondensatbildung an den randbereichen.
    ich glaube die symthome die bis jetzt behoben wurden sind nebenkriegs-schauplätze.
    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 Speedy25, 06.12.2010
    Speedy25

    Speedy25 Gast

    Nein, nein, das kommt nur vor, wenn es stark regnet.....
     
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