Welche Leistungen sind laut HOAI zu erbringen?

Diskutiere Welche Leistungen sind laut HOAI zu erbringen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; zeichnungen, (bewehrungs-)pläne, ausführungsstatik - wie das kind auch heisst: lph 5 (s.u.) - gesondert zu honorieren, gesondert zu leisten....

  1. #21 garfield1, 12.12.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.12.2010
    garfield1

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    xxxxxxx hab ich in meine Linksammlung übernommen ;.)
    Ansonsten verwundert es mich, dass in LP 5 - Ausführungsplanung Schal- und Bewehrungspläne des Statikers gesondert zu honorieren wären, wenn diese LP vereinbart ist. Worin sonst besteht dessen Ausführungsplanung?
     
  2. Niko B

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    Also ich habe jetzt mal genau nachgelesen:

    Es wird unterschieden zwischen der

    Objektplanung, in diesem Fall §33 Leistungbild "Gebäude und raumbildende Ausbauten", Leistungsphase 5 "Ausführungsplanung", die einzelnen Leistungen sind in Anlage 11 aufgeführt

    und der

    Fachplanung, in diesem Fall §49 Leistungbild "Tragwerksplanung", Leistungsphase 5 "Ausführungsplanung" - hierzu gehören die Schal- und Bewehrungspläne ... und Leistungsphase 4 "Genehmigungsplanung" - hierzu gehört die Statische Berechnung. Nachzulesen in Anlage 13.
     
  3. MS221

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    bedeutet das jetzt, dass die Bewehrungspläne zur Leistungsphase 5 des Architekten gehören oder nicht?
     
  4. Baumal

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    ich persönlich kenne keinen architekten, der bewehrungspläne zeichnet...
     
  5. #25 Gast217, 12.12.2010
    Gast217

    Gast217 Gast

    nein, sie gehören in die Leistungsphase 5 der Fachplanung.

    Die HOAI ist nicht nur für A wie Architekten sondern auch für I wie Ingenieure ...
    HO steht für HonorarOrdnung.

    Wie die Fachplanung zu vergüten ist hat mls oben schon angemerkt.

    Marion :)
     
  6. mls

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    lies nochmal das vorstehende, insbesondere den initialen beitrag, im kontext ..
    dann stellst du fest, was der architekt angeboten hat.
    dass das so nicht reicht, ist klar - dass dieses prozedere u.u. auch ein
    "g´schmäckle" hinterlässt, ist nicht verwunderlich.
     
  7. MS221

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    Also fasse ich zusammen:

    - Es wäre sinnvoll gewesen von Anfang an eine Vertrag aufzusetzen in dem alle Leistungen detailliert aufgeführt sind.

    - Normalerweise hat meinen einen Architekten und einen Statiker die man auch getrennt bezahlt und beauftragt. Dass die Beiden kommunizieren müssen ist klar.

    - Im Idealfall hat der Architekt auch die Bauleitung wodurch die Kommunikation zwischen Architekt und Bauunternehmer besser gewährleistet ist.

    In meinem Fall hat der Architekt mündlich kommuniziert, dass er eine Genehmigungsplanung inkl. Statik und Energiegutachten erstellen wird sowie die Unterlagen für die KFW vorbereiten. Dafür wollte er Betrag X. Dann meinte er: Für die Ausführungspanung kommen noch Kosten in Höhe von Y auf Sie zu damit Ihr BU auch arbeiten kann. Ich ging also davon aus, dass hier alle notwendigen Pläne erstellt werden. Nun hat der Archi dies nicht getan bzw. veranlasst und das offizielle Regelwerk sagt mir: Ich habe Pech gehabt. Will ich die Bewehrungspläne haben, dann muss ich dafür zahlen. Gelinkt fühle ich mich dennoch und mal wieder bleibt das Gefühl: Vertraue Niemandem, er könnte schon morgen Deine Oma verkaufen... . Arme Welt
     
  8. #28 Manfred Abt, 12.12.2010
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    Deine Zusammenfassung stimmt im Großen und Ganzen, das abschließende Gefühl des Gelinktwordenseins ist aber zumindest bzgl. des Geldes nicht berechtigt, wenn alles korrekt abgerechnet wurde/wird.

    Sowohl Objektplanung (vom Architekten) als auch Fachplanung (vom Tragwerksplaner=Statiker) bestehen aus verschiedenen Leistungsphasen. Die Bewehrungspläne sind Bestandteil einer Leistungsphase der Fachplanung. Diese wurden bisher nicht gemacht und damit kann dafür (korrekte Honorargestaltung vorausgesetzt) auch kein Honorar bezahlt worden sein.

    Wenn sie halt jetzt doch gemacht und bezahlt werden müssen dann findet logischerweise keine zusätzliche Bezahlung statt. Da hat die gesetzliche Regelung des Honorars halt mal seine Vorteile.

    Allerdings teile ich den Unmut, wenn vorab der Eindruck erweckt wurde, mit dem ursprünglich genannten Honorar seien alle Fachplanerkosten abgedeckt.
    Ähnliches Thema findet sich oft zur Fachplanung für Heizung+Sanitär. Eigentlich auch gesondert zu honorierende Fachplanung, wird im EFH-Bau schon mal vom Architekten mitgemacht. Desweiteren gibt es einige durchaus sinnvolle sog. Besondere Leistungen, die im normalen Honorar nicht enthalten sind.

    Grundsätzlich bietet die HOAI für den unbedarften Bauherrn eine trügerische Sicherheit. Sie sagt ja letztendlich aus, dass alle Architekten für die gleiche Leistung auch das gleiche Honorar bekommen und sie vermittelt dem Bauherrn somit das Gefühl, mit der Erarbeitung der Auftragsgrundlage des Architekten müsse man sich nicht beschäftigen. Gleichzeitig ist sie so komplex und voller kleiner aber maßgebender Details, dass der unbedarfte Bauherr sie auch nicht verstehen kann. Trotzdem wäre es wichtig, vor der Beauftragung eines Architekten sich zumindest mit der Struktur der HOAI zu beschäftigen.
     
  9. MS221

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    Dass uns kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (laut Papier), das ist mir klar, aber wie bereits geschrieben finde ich es halt etwas link wenn man den Bauherren im Glauben lässt, mit dem genannten Betrag sei alles erledigt. Man macht ja auch ne Kalkulation und die kann ich mir schenken wenn jeder so arbeitet.
     
  10. mls

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    wie ich oben schrieb ...

    jetzt schau zu, dass du eine ordentliche planung und bauüberwachung (auch
    durch den twp) bekommst: da liegt vermutlich der nächste hase im pfeffer .. weil:
    kostet geld und ist nicht vereinbart.
     
  11. MS221

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    Brauche ich eigentlich offiziell jemanden der die Bauüberwachung ganzheitlich übernimmt oder genügt jeweils jemand der die Überwachung für einzelne Bereiche (Also Rohbau, Dach, etc.) übernimmt?
     
  12. #32 garfield1, 13.12.2010
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    wenn ich den Initialbeitrag lese, steht da, dass der Architekt Architektenplanung UND Statik als LP 1-5 bringen wollte und im "Auftrag" hat - aus Sicht des BH. Aber ich sehe auch, dass der BH das Problem hat, eben das nachzuweisen.
     
  13. #33 Manfred Abt, 13.12.2010
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    nö, Abgleich bzgl. der zu erbringenden Leistung liegt anscheinend schon vor:
    Taucht die Vergütung für die Leistungsphase 5 im Leistungsbereich Tragwerksplanung in der Rechnung auf?
     
  14. MS221

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    So stand das in der Mail die er uns geschickt hat und auch auf den Rechnungen:

    - Entwurfsplanung = xxx €
    - Genehmigungsplanung = xxx €
    - Unterstützung Finanzierung KfW = xxx €
    - Ausführungsplanung und Statik = xxx €

    Mehr gibt es nicht. Hier wird nicht von den einzelnen Leistungsphasen gesprochen.

    Jedenfalls kam bereits zu Anfang der Diskussion von ihm die Aussage man bräuchte zur Erstellung des Gebäudes keine Schal- und Bewehrungspläne, die statischen Berechnungen wären hierfür ausreichend. Sollten wir diese doch wollen, dann wird nochmal Betrag xxx fällig.

    Mal so nebenbei: Kann es sein, dass bei einem angenommenen Objektwert von 200.000€ der Statiker alleine schon 18.612 - 23.533 € kassieren darf? Und der Architekt dann nochmal 19.927 - 23.745 € Das wären in Summe über 45000 € nur für die Planung??? Oder lese ich die HOAI hier falsch?

    Vielen Dank
     
  15. Niko B

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    Das wär aber schön ...

    Das formlose Angebot finde ich schon leicht irreführend ... der Begriff "die Statik" gilt im Sprachgebrauch nämlich manchmal auch für die Eisenpläne ...

    Wie ich schon sagte, genügt dem Bauunternehmer in Standardfällen manchmal die schriftliche Statik, weil dort im Grund alles drin steht und die konstruktive Seite lernt man in der Meisterschule.

    Kann jetzt nur für´s Ingenieur-Honorar sprechen und dich hier beruhigen:

    Zugrunde gelegt werden die "anrechenbaren Kosten" nach §48 (1) ... das sind 55% der Rohbaukosten und 10% der Technischen Anlagen.

    Als nächstes wird dein Haus vermutlich nicht in Honorarzone III einzuordnen sein, wenn der Architekt schon meint, daß man ganz auf die Bewehrungspläne verzichten kann.

    Als drittes wären es in diesem Fall dann nach §49 (2) vermutlich 26% des Tabellenwertes, weil keine Schalpläne in Auftrag gegeben werden.
     
  16. MS221

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    Vielen Dank für diese aufschlussreiche Rechnung, das könnte mir eine Menge Geld sparen... .
     
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