Ausführung nach "Stand der Technik" vs. ARdT

Diskutiere Ausführung nach "Stand der Technik" vs. ARdT im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, was eine Ausführung nach den "Anerkannten Regeln der Technik" (ARdT) ist, ist im Forum unter "Baubegriffe" bereits definiert:...

  1. #1 Zwieback, 07.12.2010
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    Hallo,

    was eine Ausführung nach den "Anerkannten Regeln der Technik" (ARdT) ist, ist im Forum unter "Baubegriffe" bereits definiert:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=36843

    Allerdings gibt es auch den Begriff der Ausführung nach dem "Stand der Technik". Was bedeutet das? Und was ist "besser"?

    Ein Beispiel, wo es um diesen Unterschied geht. Bei khries liest man zur Fensteranschlussfuge:
    ARdT nach VOB: "Fugen zwischen Fenstern, Haustüren, Wohnungsabschlusstüren und Baukörper dürfen ab sofort nicht mehr ohne Weiteres bei der Montage ausgeschäumt werden."
    Hingegen beim Werkvertrag nach BGB:"Dies [BGB] fordert als Mindestleistung des AN eine Arbeit "nach dem Stand der Technik". Ortschaum ist nach wie vor Stand der Technik.
     
  2. #2 Zwieback, 07.12.2010
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  3. #3 Zwieback, 08.12.2010
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    Ein Beispiel, wo diese beiden "unbestimmten" Rechtsbegriffe vom Gesetzgeber ausgetauscht wurden:

    EnEV 2004
    § 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel
    (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.

    EnEV 2007
    § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
    1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
     
  4. sepp

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    "anerkannte regel der technik" ist geschuldet.
    "stand der technik" kann eingebaut werden, wenn vertraglich mit den Auftraggeber vereinbart und dieser über die abweichung aufgeklärt wurde.
     
  5. #5 rechter Winkel, 08.12.2010
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    Anerkannte Regeln der Technik können veraltet sein (z. B. veraltete DIN, die noch nicht durch neue ersetzt wurde)
    Als Stand der Technik kann die aktuell übliche oder auch eine innovative Ausführung gelten, die der bekannten Ausführung nach den aRdT aus baupraktischen, bauphysikalischen, etc Gründen überlegen scheint, zu der möglicherweise aber noch keine Langzeiterkenntnisse vorliegen.

    Generell ist für jeden Einzelfall zu prüfen, dass bei Ausführung nach Stand der Technik das Ergebnis mindestens dem entspricht wie der Zielsetzung bei Ausführung nach aRdT.
    Stand der Technik muß sich nicht zwangsläufig in einer höheren Qualität äußern, es können z. B auch nur ausführungstechnische Erleichterungen damit gemeint sein
     
  6. Eric

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    Bei einer Bauausführung zum " Stand der Technik " fehlt im Gegensatz zu einer Ausführung nach den aRdT die Langzeitbewährung in der Praxis. Der " Stand der Technik " kann zur aRdT werden, wenn er sich in der Praxis bewährt hat. Insofern ist es richtig, daß eine Ausführung nach dem " Stand der Technik " in rechtlicher Hinsicht (!! ) ein Mangel ist, es sei denn der Bauherr wurde darüber belehrt, daß das, was ausgeführt wird, " nur " Stand der Technik ist.

    Geschuldet werden beim VOB- und beim BGB-Bauvertrag gleichermaßen die Einhaltung der aRdT. Unzutreffend ist insofern die Aussage von khries:

    Im Übrigen war Dämmschaum auch nur vor kurze Zeit in der DIN nicht als Dämmstoff zwischen Fensterrahmen und Wand zugelassen. Auf Druck der Dämmstoffundustrie wurde er schon kurze Zeit später in die DIN aufgenommen und damit zur " widerlegbaren " aRdT.

    Etwas " Schief " ist auch die Aussage:

    ARdT können nicht veralten, sie sind fließend und verändern sich ständig.

    ARrdT ist der Oberbegriff und die DIN-Normen ein Unterfall der aRdT, sofern sie nicht den aRdT widersprechen oder veraltet ( überholt ) sind. Vereinfacht kann man es sich vorstellen als großer Bücherschrank mit allen DIN-Normen, Richtlinien, Merkblättern usw. sowie allen Fachbüchern zu der zu beantwortenden baufachlichen Frage.

    ARdT ist dann das, was zum aktuellen Zeitpunkt aus dem Gesamtbestand an Literatur in dem Büchregal von der weit überwiegenden Mehrheit an Fachleuten als fachlich richtige und bewährte bautechnische Lösung angesehen wird.

    Din DIN-Normen haben in dem Büchregal eine Sonderstellung: Sie haben nach der Rechtsprechung die widerlegbare Vermutung als aRdT. Dies natürlich nicht, wenn sie veraltet und überholt sind oder sich in der Praxis nicht bewährt, sondern im Gegenteil zu Schäden geführt haben.

    Kompliziert wird es immer dann, wenn es keine " geschriebenen " aRdT mit Vermutungswirkung gibt.

    Beispiel: Es gibt keine Norm, die besagt, daß die Bodenplatte einer WW zusätzlich gegen Dampfdiffusion abgedichtet werden muß. Also wäre durch eine Sichtung der Fachliteratur zu klären, ob die genannte Abdichtung von der weit überwiegenden Anzahl der Fachleute für erforderlich gehalten wird.

    Richtig insofern: http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkannte_Regeln_der_Technik
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2010
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    In diesem Zusammenhang ein Schmankerl von einer Fensterbau-HP
    :shades

    Was dann sozusagen die aRdT wären, denn da ist der Stand der Technik (irgendwann) anerkannt worden.
     
  8. #8 rechter Winkel, 09.12.2010
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    Das ist natürlich falsch geschrieben (hust, räusper)!
    aRdT sind natürlich immer aktuell!. Oftmals können die Ausführungen in den DIN-Normen als aRdT angesehen werden. Da DIN Normen aber u. a. nicht automatisch den aktuellsten Stand wiedergeben müssen Sie bei Verwendung hinsichtlich Geltung als aRdT geprüft werden.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2010
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    Werter rechter Winkel

    Eric hat dazu alles geschrieben, was es zu schreiben gibt. DAS und nichts anderes ist Fakt.
    Ich wünsche Dir viel Spass dabei, eine Norm vor Gericht auszuhebeln. Also erspar uns weitere nicht zielführende Aussagen.

    Danke
     
  10. #10 Zwieback, 09.12.2010
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    Liebe Leute,

    danke für die ausführlichen Ausführungen.


    Räusper,.... mein Fachmann (Architekt) hat mir zum Fenstereinbau gesagt, "die Fensterbank hab' ich innen schon immer so einbauen lassen, dass sie stumpf gegen den Rahmen stößt. Da braucht man keine Dichtfolie für den unteren Fensteranschluss.".
    Aber das gehört nicht hier her...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2010
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    Soll ich jetzt was zu meinem Physik-Lehrer sagen :smoke
     
  12. stevie

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    Vielleicht wollte Zwieback darauf hinweisen, dass diese Verallgemeinerungen,
    wie in der Signatur, oder wie es auch oben, im Zitat, wieder versucht wird,
    Mumpitz sind.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2010
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    Nichts anderes sagte mein Beitrag.

    Aber schon Wilhelm Busch wusste:
     
  14. sniper

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    moin ralf

    da braucht es schon eine große brille, um im sauerkraut ,maden zu finden:D
     
  15. #15 rechter Winkel, 10.12.2010
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    Hatte mich verschrieben, habe ich verbessert. Was war an meiner korrigierten Aussage falsch?
     
  16. stevie

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    ...und wie schon Fred Feuerstein sagte:
    Ist auch völlig wurscht was Dein Beitrag sagen wollte - Deine Signatur sagt
    zumindest, dass man mit dem Fachmann besser baut.

    Dies ist eine falsche Verallgemeinerung.

    Ich hoffe man muss nicht auf das hören, was mein Beitrag "sagt" er sollte
    auch so Verständlich sein.
     
  17. Baumal

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    dann ist deine signatur aber auch eine falsche
    verallgemeinerung.

    wie soll ich durch mein kurzes leben kommen,
    ohne jemals ein langes gesicht zu machen?

    -schon im säuglingsalter sterben?

    -mir fällt alles in den schoß und ich lass mir
    mein langes gesicht vom chirurgen straffen?

    -mir ist sowieso alles sch... egal, deshalb muß ich kein langes gesicht ziehen?

    usw....

    ein langes gesicht zu machen, gehört zum menschlichen dasein....
     
  18. stevie

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    Du hast recht - auf jeden Fall mit dem letzten Satz :konfusius

    ...und es bricht mir keinen Zacken aus der Krone das zuzugeben :p
     
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