Bewertung Angebot Holzfenster

Diskutiere Bewertung Angebot Holzfenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, ich möchte bald in ein ca. 100 Jahre altes Haus einziehen, welches derzeit noch mit ca. 50 Jahre alten einfachverglasten...

  1. #1 Blackberry01, 08.12.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.12.2010
    Blackberry01

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    Hallo Forum,
    ich möchte bald in ein ca. 100 Jahre altes Haus einziehen, welches derzeit noch mit ca. 50 Jahre alten einfachverglasten Holzrahmenfenstern ausgestattet ist. Es sollen jetzt neue Holzfenster eingebaut werden. Es liegt mir ein Angebot einer Firma istdochegal vor. Im Angebot steht geschrieben: "Zur Absicherung unserer Liquidität und der damit verbundenen Vertragserfüllungssicherheit ist eine Anzahlung von 50% der Angebotssumme bei Auftragserteilung notwendig." Auf Wunsch ist eine Erfüllungsbürgschaft der Hausbank möglich.
    Ist das OK, dass ich die Hälfte schon gleich bezahlen muss (immerhin ca. 10.000 Euro), ohne dass irgendein Handstrich durch die Firma erfolgte?
    Gruss,
    Blackberry
     
  2. Vossi

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    Du musst das Angebot ja nicht wahrnehmen. Wenn man bedenkt das der größere Teil des Auftrages für Material und Fertigung draufgeht, hätte ich damit kein Problem. Aber dazu gabs hier schon einiges zu lesen. Die Suche hilft Dir da sicher weiter..
     
  3. #3 hfrogger, 08.12.2010
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    Na, mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft hast du ja kein Risiko!
    der Auftragnehmer muss ja bei seinem Lieferanten auch Zahlen und hat keine SIcherheit in der Tasche!
     
  4. #4 Skeptiker, 08.12.2010
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    Fenster sind die Bauelemente, bei denen der Auftragnehmer am höchsten in Vorleistung gehen muss. Ohne Vorkasse bewältigt das kaum ein AN. Üblich sind 20 - 50 Prozent vor Fertigungsbeginn und bis zu 70 Prozent bei Materiallieferung an den Einbauort. Den AG diese Zahlungen mit einer Erfüllungsbürgschaft abzusichern ist naheliegend und sinnvoll.
     
  5. #5 ecobauer, 08.12.2010
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    Ist es laut der VOB B nicht ausgeschlossen, dass der AN für eine Bauleistung in Vorlage tritt????

    Bei allem Verständnis für die Handwerker. Es scheint langsam um sich zu greifen, dass diese sich alle Risiken durch den AG absichern lassen, selbst jedoch den AN im Regen stehen lassen, wenn ihr Geschäft dann die Bach runter geht......

    Ich würde bei einer Sicherungsbürgschaft für den AN darauf achten, dass diese nicht auf erstes Anfordern ausgestellt ist!!!
     
  6. #6 greentux, 08.12.2010
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    Ich hab den Eindruck, dass die Handwerker derzeit hauptsächlich mit Arbeit beschäftigt sind. Die kommen gar nicht zum Rechnung schreiben. Der Tischler hat die Fenster seit einer Woche drin, bisher nicht mal ein Abschlag gekommen...
    Vermutlich hat er mehr Liquidität als ich derzeit :)
     
  7. #7 Romeo Toscani, 09.12.2010
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    Wenn das eine kleine Firma ist, ok.

    Nicht einfach nur denken, dass die Fensterfirmen immer die bösen sind, weil sie auf Vorauszahlung pochen.
    Hab das auch schon miterlebt, dass ein Kunde, der 5 Rollos im Wert von 1000 Euro einfach nicht zahlt, weil er im Privatkonkurs ist.

    20.000 Euro bzw. die Anzahlung von 10.000 Euro sind viel Geld, und es ist durchaus üblich dass kleinere Firmen Anzahlungen über den Warenwert fordern, um selbst nich in Schwierigkeiten zu kommen.

    Bei so einem Auftrag verdient er vielleicht 1500 bis 2000 Euro, und davon lebt er.

    Fazit: Anzahlung ok, Restzahlung erst nach kompletter Fertigstellung, und dann ist auch der AN interessiert, alles zu deiner vollsten Zufriedenheit zu erledigen.
    Von der Anzahlung lebt er eh nicht!
     
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